GEZ

Antworten

  • Hallo,

    welche Frage hast Du bezüglich der Rundfunkgebührenbefreiung?
  • Also meine Freundin sitzt seit 15 jahren im Rolli sie ist 100% schwerbehindert. Sie hat in ihrem Ausweis G / aG/ H/ und B. Sie hat seit 4 Jahren einen ANUS Preta und sie versucht schon seit Jahren das sie auch RF bekommt aber die Behörden sagen nein lehnen ab.

    Wir wissen nicht mehr weiter.
  • Hallo,

    Das Merkzeichen RF erhalten schwerbehinderten Menschen, die blind sind oder eine wesentliche Sehbehinderung (mindestens einen Grad der Behinderung von 60 % wegen der Sehbehinderung) haben bzw. gehörlos sind oder einen Grad der Behinderung von 80 % aufweisen und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können.

    Nur der behandelnde Arzt kann Euch hier helfen, der ja für das Versorgungsamt auch die Zuarbeit leistet.
  • Hallo Dena

    hier, das problem ist mein alter so wie mein neuer Hausarzt haben alles bestätigt und eingereicht immer wieder haben die neue ablehnungsgründe, so langsam mag ich auch nicht mehr ich kämpfe seit Jahren, die haben solbst schon geschrieben das sie angeblich nichts ändern können da meine eltern das damals versäumt haben ein zureichen

  • Hallo Speedy79

    Ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab etwas Geduld, eine Antwort bekommst du auf jedenfall von ihnen.

    Liebe Grüsse

  • Lieber Speedy79,

    zuerst einmal zur Klärung für mich: Geht es um eine GEZ-Befreiung für Dich oder für Deine Freundin?

    Wenn es für Deine Freundin ist, müsste das eigentlich problemlos gehen. Sie hat bei einem Grad der Behinderung von 100 selbstverständlich Anspruch auf das Merkzeichen GF. Siehe dazu diesen Link:

    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html#c4642

    oder hier offiziell vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (die Bestimmungen gelten bundesweit):

    http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A94

    Und wer das Merkzeichen RF hat, hat bei der GEZ ja einen Anspruch auf die Gebührenbefreiung.

    Ich verstehe deshalb nicht, warum das Amt die Zuerkennung des Merkzeichens verweigert. Kannst Du vielleicht dessen Begründung hier ausführen?

    Und Du meintest noch, Deine Eltern hätten es versäumt - wenn ich Dich richtig verstanden habe, meinst Du die Beantragung auf Dir zustehende Merkzeichen, oder? Hier wäre es hilfreich zu wissen, mit welchen Argumenten das Amt die Ablehnung begründet.

    Dazu werde ich unseren Fachexperten bitten, sich um Dein Anliegen zu kümmern. Das wäre es fürs Erste von meiner Seite.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Demnach hat man mit einem GdB von 80 und mehr i. d. R. Anspruch auf das Merkzeichen RF.

    Dann frage ich mich, weshalb dieses Merkzeichen dann nicht gleichzeitig/automatisch ab GdB 80 direkt mit zuerkannt wird.

    Außerdem zieht sich die Formulierung "in der Regel" wie Kaugummi. Meist wird sich dann auch noch auf das "ständig von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen" berufen und die Anträge werden dann abgelehnt. Heißt denn ständig immer oder meistens?
    Grüße von mir
    http://www.smileygarden.de/smilie/Schleifchen-Girls/smilie_girl_004.gif
  • Hallo Speedy,

    Ich bin selbst von Geburt körperbehindert und hatte schon vor meiner Höherstufung auf 100% das RF. Bei dem Behinderungsgrad steht es euch also zu.
    Auf jeden Fall kannst Du beim VA formlos Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, so ist die Gefahr gebannt, daß Du die Ablehnung ohne es zu wollen anerkennst.

    Es gibt aber noch einen 2ten Weg für die GEZ -Befreiung nämlich über das Einkommen,d.h. hast Du Hartz 4, Bafög oder nachweisbar, ein EK das unter einer bestimmten Grenze liegt, kann man mit entsprechenden Nachweisen trotzdem von der GEZ befreit werden.
    Allerdings ist es so, daß ab Jan.2013 die Gez- Befreiung auch für Behinderte nach EK- Grenzen gestaffelt ist.

    LG

    Surfer
  • Also meine Freundin möchte gerne RF in ihrem Ausweis haben, aber das VA stellt sich stur, es läuft auch schon über Anwalt.
    HILFE HILFE
  • SO WIR JETZT GEGEN DEN BESCHEID VA eingeklagt übers SOZIAL GERICHT mal schauen was daraus jetzt wird.

    Gruss
    Speedy
  • Hallo,erstens ist es von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden die eine hat es mir genehmigt die andere nach 4 Jahren aberkannt.Wenn man ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann dann hat man Anspruch auf das Merkzeichen RF.Da beginnt das Problem mit dem ständig nicht das erkennen die meistens nicht an unter Pflegestufe 3.Kenne Fälle wo Die es sogar bei Pflegstufe 3 und nur im Bett liegent nicht anerkennen wollten Mittlerweile ght es fast nur mit Klagen,aber das wird ja eh anders wenn nur noch einmal pro Haushalt gezahkt werden muss.Lg Erich
  • Hallo,

    interessantes Thema.

    Da ich ja auch 100 % mit B, ag und die Pflegestufe eins, bin ich auch am überlegen, ob ich das machen werde.

    Ich glaube auch, dass das vom Sachbearbeiter zu Sachbearbeiterin verschieden ist.

    Neue Befunde sind bei mir auch vorhanden, bzgl Innenohrschwerhörigkeit beidseits und einseitige Spastik/Ataxie.

    Ich denke das ich es probieren werden.

    Muss ich das zum Versorgungsamt schicken, oder zum Kreis?

    Grüsse von Marianne
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