grundsicherung!bekomme ich internetanschluss bezahlt bei 90%behinderung und merkzeichen AG UND B

ICH LEBE VON GRUNDSICHERUNG.HABE 90% aG UND B IM SCHWERBEHINDERTEN AUSWEIS.BEKOMME ICH INTERNETANSCHLUSS BEZAHLT

Antworten

  • Hallo Blumenkind,

    Bisher ist z.B. der PC an sich als Hilfsmittel für Behinderte anerkannt. Bisher war es so, daß Internet nicht dabei war.
    Aber hat es nicht bei Hartz 4 Änderungen in den Kriterien gegeben, was da anerkannt wird, statt Tabak eher PC? Vielleicht wird manches auch mit dem behinderungsbedingten Mehrbedarf verrechnet. Der wird von den Ämtern oft nicht automatisch mit eingerechnet, bzw. überprüft, obwohl sie es müßten.
    Besser über die neuen Kriterien wissen sicher die Fachexperten im Forum bescheid, deren Link gleich unter dem Login ist.

    LG

    Surfer
  • Hallo Blumenkind

    Erstmal ganz herzlich willkommen in unserem Forum!

    Ich habe deine Frage an einen unserer Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab etwas Geduld bis die Antwort kommt.

    Liebe Grüsse
  • Die Grundsicherung (früher als Sozialhilfe bezeichnet) soll nach dem Wortlaut des SGB XII folgende Aufgabe erfüllen:

    Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

    Daraus ergibt sich aus meiner Sicht kein Anspruch auf einen Internetanschluss.

    Man könnte aber auf §55 SGB IX hinzuweisen hier heißt es in Absatz 1 und 2:

    (1) Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen und nach den Kapiteln 4 bis 6 nicht erbracht werden.

    (2) Leistungen nach Absatz 1 sind insbesondere

    1.
    Versorgung mit anderen als den in § 31 genannten Hilfsmitteln oder den in § 33 genannten Hilfen,
    2.
    heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
    3.
    Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen,
    4.
    Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
    5.
    Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht,
    6.
    Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten,
    7.
    Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

    Hier würde ich besonders auf die Nr. 4 in Abs. 2 und die Nr. 7 in Abs. 2 hinweisen. Damit könnte man einen Internetanschluss versuchen zu begründen.
  • es heißt doch immer, die Kosten für Internet und Information seien in der Grundsicherung enthalten. Solltest du es durchbekommen, dass die Kosten zusätzlich bezahlt werden, lass uns Forumsmitglieder das doch bitte wissen.
    Danke.
  • Teilweise wird es wohl auch noch eine Rolle spielen, was man früher gearbeitet hatte.
    Bei ITlern, Managern, HR usw. Leuten, die das Internet berufsmässig benutzen, dürfte das Durchbringen vom Internet als Grundbedarf eher gelingen als einem Bauarbeiter.
    Meiner Meinung nach sollte heutzutags das Internet aber generell zum Grundbedarf gehören.
  • Hinsichtlich des Gleichbehandlungsprinzips erscheint mir der Gedanke sehr fragwürdig.

    Außerdem, warum sollte zum Beispiel jemand mit 80 prozentiger Behinderung und Pflegestufe I aufgrund seiner früheren Tätigkeit in der IT-Branche eher einen Anspruch auf einen Internetanschluss haben, als jemand der 100 % behindert ist und Pflegestufe III hat und vielleicht rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen ist?
    Das wäre eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und ist meiner Meinung nach vollkommen unrealistisch. Wenn ich mir überlege wie sehr ich von der Welt abgeschnitten wäre, hätte ich keinen Internetanschluss, kann ich den Gedanken gleich dreimal nicht nachvollziehen.
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