Pflegegeld antrag Stufe 1 ,2mal abgelehnt

An die Experten wer kann mir weiter helfen ???Ich weiblich 68jahre hatte innerhalb von 18 Monaten 3OPS am Spinalkanal seit der letzten Op bin ich auf den Rollstuhl angewiesen da mir das Rechte Bein immer wieder weg sackt und ich dann Hinfalle und sobald ich versuche mit rollator in der Wohnung zu laufen bekomme ich Wahnsinnige schmerzen vom Rücken bis zu denn Zehen .Dazu kommt das ich Entzündliches Weichteil-Rheuma habe Diabetes Hasimoto (Schildrüse )und insgesamt schon 17 OPs hinter mir habe vor 6jahren neue Hüfte rechts,,Unterleib Darm Galle und vieles mehr .Da ich so gut wie garnichts mehr selbständig machen kann habe ich Pflegegeld beantragt es wurde 2mal abgeleht mit der begründung ich würde nur 30pflege -Minuten brauchen am tag .Nun habe ich noch zwei wochen Zeit um Klage beim Sozial -Gericht zu stellen da wir uns überhaupt nicht auskennen wie und was bitte ich um ihre Hilfe .Mit Freundlichen Grüssen Brigitte (Biggi 68 )

Antworten

  • Dazu muss man jetzt viele Fragen stellen.

    Kannst du alleine essen? Kannst du Toilettengänge alleine verrichten? Kannst du alleine dein essen klein schneiden? Kannst du dich alleine waschen? Zähne putzen? Und so weiter und so weiter.

    Ich würde dir raten alle Unterlagen zusammen zu suchen und mich schnellstmöglich mit z.B. dem VDK in verbindung zu setzen.
    Die kommen, wenn es nicht anders geht, auch zu dir.
  • Hallo Bigggi 68,

    Ich kann mich Volker nur anschließen und wenn Du Mitglied beim VdK bist oder wirst stellen die auch den Anwalt und prozessieren kostenlos und öfter sind die Kostenträger auch nicht scharf drauf sich mit den Sozialverbänden anzulegen.

    LG

    Surfer
  • Gleiches gilt auch für den http://www.sovd.de/, habe schon einige sachkundige Auskünfte erhalten und als Mitlglied, wird man von einem Anwalt für Sozialrecht etc. vertreten. Der Beitrag ist auch nicht zu hoch.
  • Hallo Biggi68

    Erstmal ganz herzlich willkommen in unserem Forum!

    Ich habe deine Frage an einen unserer Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab etwas Geduld bis die Antwort kommt.

    Liebe Grüsse
  • Liebe Biggi,

    beim Antrag auf Pflegestufe 1 kommt es nicht so sehr darauf an welche Erkrankungen oder Behinderungen man hat, sondern bei welchen Grundpflegetätigkeiten man Unterstützung benötigt. So kann es schon mal sein, daß ein komplett Querschnittgelähmter Pflegestufe 0 bekommt, wärend ein anderer mit der gleichen Behinderung Pflegestufe 1 oder 2 hat.

    surfer hat das schon ganz richtig beschrieben. Zur Grundpflege zählen alle Tätigkeiten die zur Körperpflege, zur Nahrungsaufnahme und zu den Ausscheidungen gehören. Also das Waschen, Baden und Duschen, das An- und Ausziehen, der Toilettengang und die Nahrungsaufnahme. Wer Pflegestufe 1 haben möchte, muß mindestens 90 Minuten täglich in diesen Dingen Unterstützung benötigen.

    Um den MDK zu überzeugen hilft es manchmal schon, ein Pflegetagebuch zu führen und über mehere Tage 24 Stunden am Tag auf zu schreiben, welche Unterstützung man wann und wie lange benötigt.

    Lieben Gruß
    Karin

    http://www.myhandicap.de/tipps_gutachter_pflege.html
  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitglied,

    ich nehme Bezug auf ihren oben eingestellten Forumsbeitrag und möchte zu der von Ihnen gestellten Frage wie folgt Stellung nehmen:

    Die Voraussetzungen für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit sind im SGB XI geregelt. Nach § 14 Abs. 1 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

    § 15 SGB XI unterscheidet die einzelnen Pflegestufen. Die „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ der Pflegestufe I beginnt demnach, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
    Die Grundpflege umfasst folgende Tätigkeiten:

    - im Bereich der Körperpflege
    1. das Waschen,
    2. das Duschen,
    3. das Baden,
    4. die Zahnpflege,
    5. das Kämmen,
    6. das Rasieren,
    7. die Darm- oder Blasenentleerung

    - im Bereich der Ernährung
    8. das mundgerechte Zubereiten der Nahrung,
    9. die Aufnahme der Nahrung

    - im Bereich der Mobilität
    10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
    11. An- und Auskleiden,
    12. Gehen,
    13. Stehen,
    14. Treppensteigen,
    15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

    Sofern Sie aufgrund ihrer zahlreichen Operationen und Ihrer Diabetes Hashimoto im Wochendurchschnitt täglich 90 Minuten Pflege benötigen, wovon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Tätigkeiten der Grundpflege entfallen, erfüllen Sie die Voraussetzungen der Pflegestufe I. Es kommt also darauf an, bei welchen speziellen Tätigkeiten Sie auf Unterstützung angewiesen sind und wie lange Sie dafür benötigen. Wenn Sie aufgrund Ihrer neuen Hüfte und der anderen Erkrankungen sowohl die Wohnung nicht ohne Hilfe verlassen können, sich die Mahlzeiten nicht selber zubereiten können oder bei der täglichen Körperpflege Hilfe in Anspruch nehmen müssen, die täglich im Durchschnitt mindestens 46 Minuten dauert, als auch in den restlichen 44 Minuten durchschnittlich bei anderen Verrichtungen Unterstützung benötigen, könnten Sie die die Pflegestufe I bewilligt bekommen. Es wäre ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen. Dieses liefert dem Medizinischen Dienst wichtige Informationen über den Umfang der notwendigen Pflege. Dort sollte genau aufgeführt werden, wann welche Pflegeleistungen erbracht wurden und wie viel Zeit sie in Anspruch genommen haben. Damit die Gutachter nicht zu gering einstufen, sollte tatsächlich jede zur Versorgung des Pflegebedürftigen nötige pflegerische oder hauswirtschaftliche Verrichtung festgehalten werden.

    Sollten Sie die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllen und diese auch dokumentieren können, steht Ihnen der Klageweg beim zuständigen Sozialgericht offen.
    Zudem sollten Sie über die Möglichkeit nachdenken, einem Sozialverband beizutreten, da diese ihren Mitgliedern weitere Unterstützung und Hilfestellungen anbieten.

    Dies ist nur eine kurze Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Sie sollten sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit dieser sich einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen kann und Ihnen so eine bestmögliche Vertretung gegenüber den Behörden gewährleisten kann. Wir können Ihnen leider aufgrund der recht geringen Angaben nicht mehr Informationen mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Florian Teßmer,
    Rechtsanwalt
Diese Diskussion wurde geschlossen.