Befreiung von Rundfunkgebühren mit 80% G?

Hallo meine frage ,kann man oder wird man mit der schwerbehindertenauweis 80% merkzeichen G von Rundfunkgebühren befreit?Würde mich auf ein Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Alime

Antworten

  • Hallo Alime,

    welche Merkzeichen hast Du im Ausweis? Wenn Du RF im Ausweis stehen hast, bekommst Du die Gebührenbefreiiung von den Rundfunkgebühren, sonst nicht, bzw. nur noch dann, wenn Du HARTZIV beziehst, und das dann auf Antrag.
  • Hallo und Dankeschön Delphisanne für die Antwort.Ich habe nur die merkzeichen G,was für vorteile hat man eigentlich mit dieser prozente ob du mir da auch weiter helfen kannst???
  • Hallo Alime,

    hier siehst du eine Auflistung aller Merkzeichen und welche Vorteile du mit ihnen hast. Das Merkzeichen G ist gleich das erste in der Auflistung:

    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Danke Michela da ich meine prozente nach lang jähringen kämpfen mit der Behörde erst vor 3 monaten erhalten habe weis ich leider sehr wenig darüber.Ich muss bzw.ich und mein mann müssen jedes jahr Steuern nachzahlen da ich vor 2jahren die Rente bekommen habe aber auch befristet hätte noch zwei fragen wie oft wird man befristet bis man die Rente unbefristet bekommen kann?Dann die andere frage was kann man alles bei der steuer absetzen mit 80% merkzeichen G,hoffe ich mache ihnen nicht so viel umstände mit diese fragen und bedanke mich schon einmal im voraus
  • Hallo Alime,

    wenn du im Internet "Steuerlicher Nachteilsausgleich" eingibst und ein Bundesland dazu, dann kannst du finden, welche steuerlichen Erleichterungn du bekommen kannst.
    Für Bayern habe ich zB das hier gefunden:
    http://www.agsv.bayern.de/tipps/Nachteilsausgleiche/
    Tatsächlich ist dies natürlich sehr komplex.

    Ich schick deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter. Vielleicht kann er dir noch zusätzliche Tipps geben.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo ich wollte nur nachfragen ob sich noch jemand meldet für meine fragen???


    Liebe Grüße
    Alime
  • Alime, Deine Frage wurde doch erst gestern an den Fachexperten von Michela weiter geleitet. 😢

    LG, Jenny
  • Hallo Alime, 😛

    herzlich willkommen auch von mir, hier in diesem schönen und netten Forum.

    Erst mal zur EMRente, verlängert kann das je nach Krankheitsbild so oft die wollen.
    Doch manches Mal, keine Ahnung wovon das abhängt, bekommt man die Rente unbefristet (bis zur Regelaltersrente).
    Dazu gehöre ich auch. 😉

    Zur Steuer:
    Die Arzneimittel, die ich so einkaufe (selber bezahlen muß), kommen bei mir in einen Umschlag, und setze ich als 'außergewöhnliche Belastungen' ab.
    Bei Ehepaaren ist das natürlich zusammen. D.h. Quittungen sammeln ohne Ende.
    Das gleiche gilt für Zuzahlungen jeglicher Art.

    Ich melde mich spätern noch einmal.

    Schöne Grüsse von Marianne
  • Hallo Marianne danke für deine Antwort.
    Jenny wusste aber nicht das es ein tag dauert,das einemal hatte ich nämlich noch an dem Tag Antwort bekommen('😉')war aber auch nicht böse gemeint von mir...

    Viele Grüße
    Alime
  • Hallo Alima,
    ich glaube nicht, dass Du die Befreiung erhältst, es sei denn, Du beziehst Sozialleistungen. Ich hab’s versucht und auch mit 80 aG und Pflegestufe gibt’s genau 0,00 € Ermäßigung.
    http://www.mdr.de/DL/7998682.pdf
    § 4 bezieht sich auf die Befreiung/Ermäßigung der Beitragspflicht.

    Wenn Du es dennoch versuchen möchtest, einen Antrag findest Du im Netz. Viel Erfolg.


    freundliche Grüße
    vom Zornröschen
    http://www.smileygarden.de/smilie/Schleifchen-Girls/smilie_girl_087.gif


  • Hallo Leute,

    Ich hatte auch schon vor meiner Höherstufung 1995 auch G und 80% und als Frühbehinderte automatisch RF=Rundfunk frei.
    Du mußt entweder das RF beim VA des Heimatbezirkes beantragen oder aber man hat die Befreiung wegen Hartz 4 oder zu geringem EK (EK-Grenzen und Nachweise)
    Ohnehin ist es ab Jan. 2013 so daß es die Befreiung nur noch eingeschränkt gibt, gestaffelt nach EK- Genzen auch bei Behinderten und ab einer gewissen EK - Grenze keine Befreiung mehr.

    LG

    Surfer