Wichtiger Antrag nicht gestellt, dadurch fehlendes Geld, was tun?

Hallo,

Mir ist höchstwahrscheinlich ein schrecklicher Fehler passiert.
Eigentlich hätte ich im Juli 2010 den Weiterbewilligungsantrag für Eingliederungshilfe stellen müssen, doch den habe ich offensichtlich vergessen. Nachdem ich seit längerer Zeit an drei verschiedenen Stellen Leistungen erhalte und jede Stelle einen eigenen Antrag bekommen muss, ist das im ganzen zusammensuchen der Unterlagen wohl aus meinem Blickfeld geraten. Ich bilde mir zwar ein, mich an die Antragstellung zu erinnern, aber Unterlagen dafür kann ich nicht finden und die Behörde sagt, ein solcher Antrag sei nicht eingegangen.
Mir gehen solche Dinge nicht ganz so locker von der Hand, weshalb es auch nicht verwunderlich ist, dass mir fehlende Zahlungen erst aufgefallen sind, als sich schon eine gewisse Summe angesammelt hat. Das Problem ist, dass dieses Geld jetzt fehlt, denn ich müsste es für die Assistenz einsetzen.

Was kann man jetzt eigentlich tun? Rückwirkend kann der Antrag nicht mehr gestellt werden.

Ist es wirklich möglich, dass man auf den Fehlbeträgen, die sich dadurch angehäuft haben, es geht hier um ein paar tausend Euro, sitzen bleibt? Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da nicht einen Weg gibt, dieses Missgeschick wiedergutzumachen. Ich sehe ja ein, dass es nicht im Sinne der Sozialbehörden ist, Schulden so ohne weiteres zu tilgen, sonst könnte ja jeder daher kommen der Schulden hat und vom Sozialamt verlangen, dass diese beseitigt werden. Hier geht es aber nicht um Schulden die durch verprassen von Geld entstanden sind, sondern um einen Fehler bei der Antragstellung.

Ich habe die Behörden schon angerufen/angeschrieben und es wird jetzt auch alles geprüft, ob irgendwelche anderen Fehler, eventuell auch Fehler der Behörden vorliegen, aber wenn der Fehler nur bei mir liegt, was ja durchaus möglich ist, dann steh ich da. Was muss ich jetzt tun? Gibt es Möglichkeiten?

Das Problem ist, dass ich nicht alle meine Assistenten darum bitten kann, im Rahmen einer Privatinsolvenz oder vergleichbarer Maßnahmen meinerseits, einfach mal so auf ihr Geld zu verzichten, denn die Leben davon und haben auch Familien. Ich kann die Schulden nicht die ganze Zeit verschleppen, da steht ja dann ständig jemand auf der Matte, weil ich Geld schulde, Miete, Löhne, Versicherungsbeiträge, etc.

im übrigen bin ich nicht berufstätig weil Berufsunfähig und schwer Pflegebedürftig, so dass sich auch keine nennenswerten Einkünfte habe die ich hierfür einsetzen könnte. Ich lebe in Oberbayern.

Ich hoffe auf eure Hilfe.
Georg

Antworten

  • Hallo,

    es gibt nur die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen.

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass Du im Juli 2010 eine Antragstellung nicht vornehmen konntest, weil Du z. B. im Krankenhaus oder zur Kur warst. Sonst ist es nicht möglich, Sozialleistungen vor einer Antragstellung zu erhalten. Da in der Regel immer eine Antragstellung notwendig ist.
  • das wird schwierig, denn ich war nicht krank, im Krankenhaus oder auf Kur. Lügengeschichten zu erzählen ist sowieso zwecklos, denn es wird mit Sicherheit ein Nachweis gefordert.

    Aber die grundsätzliche Frage bleibt immer noch bestehen, kann es tatsächlich sein, dass man vom Staat bei so etwas einfach hängen gelassen wird?

    Gibt es denn wenigstens andere Stellen die in solchen Notfällen, die ja nicht durch Böswilligkeit zu Stande gekommen sind, Hilfe leisten können? Es war ein blöder Fehler, aber so was passiert manchmal. Ich fühle mich so hilflos.

    Könnte man nicht irgendwie auf Kulanz gehen?
  • Hallo Georgli,

    ich habe unsere Fachexperten bezüglich deiner Frage informiert.
    Ich hoffe sehr, Sie können dir weiterhelfen.

    Du scheints schon viel probiert zu haben.

    Lies dir mal diesen Beitrag durch und klick dich bitte auch durch die eizelnen Angebote. Vielleicht kannst du hier finanzielle Hilfe finden:
    http://www.myhandicap.de/behinderten_hilfe_finanziell.html

    Viele Grüße und viel Kraft
    Michaela
  • Hallo Georg,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass Du deswegen Ärger bekommst.

    Du hast ja lediglich versäumt, einen Antrag für die Weiterbewilligung zu stellen. Der Grundantrag wurde Dir ja bewilligt. Ich würde ehrlich bleiben und zugeben, dass Du es vergessen hast bzw. nicht mehr sicher bist, ob Du den Antrag gestellt hast. Du hast ja keine Beiträge zu Unrecht erhalten und außerdem wurde Dir die Pflegebedürftigkeit nicht aberkannt. Da wird Dir wohl kaum jemand eine böse Absicht unterstellen und grundsätzlich kann man mit den Sachbearbeitern vernünftig reden; meistens haben die auch Verständnis. Das Du Gelder zurückzahlen musst, glaub ich kaum, denn diese Sozialleistungen standen/stehen Dir ja zu.

    Vielleicht gibt es ja jemanden in Deinem Umfeld, der Dir in Zukunft bei dem ganzen "Schriftkram" etwas behilflich sein kann, wenn Dir das so schwer fällt. Du könntest eine Betreuung für diese Dinge beantragen.

    freundliche Grüße
    vom Zornroeschen 🥺

    Ach Entschuldigung. Es geht scheinbar um Gelder, die gar nicht gezahlt wurden – hab mich verlesen.

    Das könnte jetzt tatsächlich schwierig werden, dennoch viel Erfolg.
  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihre Forenanfrage vom 25.01.2011.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich vorab noch einmal den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zusammenfassen: Sie erhalten Eingliederungshilfe gem. dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII). Im Rahmen dieser Leistungsgewährung hätten Sie im vergangenen Juli einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen sollen, um auch weiterhin diese Sozialleistung zu erhalten. Leider haben Sie die Antragstellung verpasst bzw. ist ein etwa von Ihnen gestellter Antrag nicht bei der Behörde eingegangen. Nachdem Sie zunächst einige Monate nicht bemerkt hatten, dass die Eingliederungshilfe nicht mehr gewährt wurde, stehen Sie nun vor dem Problem, dass Ihnen eine große Summe Geld fehlt, welches Sie Ihren Assistenten schulden. Ihre Frage geht nun dahin, ob und wenn ja, unter welchem Umständen die rückwirkende Gewährung der Eingliederungshilfe gewährt werden kann.

    Eingliederungshilfe setzt gem. § 18 Abs. 1 SGB XII ein, wenn dem Träger der Sozialleistungen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Da in Ihrem Fall Eingliederungshilfe bereits geleistet wurde, gehe ich davon aus, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für die Leistung gegeben sind. Dem Träger der Sozialleistung müsste auch bekannt gewesen sein, dass dies bei Ihnen gegeben ist; hier könnten sie möglicherweise dahingehend argumentieren, dass der Behörde die bei Ihnen gegebene Situation schon vor Ende der Gewährung der Eingliederungshilfe bekannt war. Schließlich hat diese Ihnen über einen gewissen Zeitraum bereits eine solche Sozialleistung erbracht.

    Im SGB ist nicht vorgeschrieben, dass es eines Antrags für die Gewährung von Sozialhilfe bedarf. Es ist aber üblich, dass die Behörden auf diesem Wege von der Hilfsbedürftigkeit der Menschen Kenntnis erlangen. Um die Eingliederungshilfe für die Zukunft sicherzustellen, möchten wir Ihnen daher raten, bei der Behörde einen Antrag auf Bewilligung von Eingliederungshilfe zu stellen.

    Bezüglich der in der Vergangenheit nicht gewährten Eingliederungshilfe können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
    Grundsätzlich dient die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage (sogenanntes Gegenwärtigkeitsprinzip). Sie ist grundsätzlich nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet. Daher müssen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht Sozialhilfeleistungen - wie beispielsweise die Eingliederungshilfe - auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann.

    Leider können wir keine verbindliche Aussage treffen, ob in ihrem Fall die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gewährung von Eingliederungshilfe vorliegen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass in der oben genannten Rechtsprechung immer zuvor ein Antrag auf Bewilligung der Leistungserbringung von einer Behörde abgelehnt wurde.

    Sie sollten sich zunächst noch einmal mit der Behörde in Verbindung setzen und dieser die Umstände Ihres Falles vortragen. Möglicherweise könnten Sie dabei auch auf einen sogenannten „Härtefall“ hinweisen, wie er bei Ihnen unter Umständen gegeben ist.

    Sollte sich die Behörde nach wie vor weigern, Ihnen nachträglich die Erbringung der Eingliederungshilfe zu gewähren, so sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

    Ich hoffe, dass wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
    JANSSEN + MALUGA LEGAL

  • herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten.

    Es ist sehr gut, eine Sammlung von Stiftungen zu haben, die im äußersten Notfall eventuell Hilfe leisten könnten. Das ist schon mal ermutigend.

    lieber Herr Teßmer, herzlichen Dank auch für ihre sehr ausführlichen Informationen. Ich habe nach Bekanntwerden der Situation sofort einen formlosen Antrag auf Weitergewährung gestellt, damit nicht noch weitere Monate ins Land gehen, in denen der Geldbetrag nicht ausgezahlt werden kann.
    Meine Sachbearbeiterin Ist in ihren Reaktionen leider reichlich kühl gewesen und sieht keinen besonderen Anlass, hilfreiche Antworten zu geben. Ich habe ihr geschrieben und die Sachlage nochmal ausführlich erläutert und muss jetzt abwarten, wie sie antworten wird.
    Für weitere Argumentationen mit dem Amt werden mir Ihre Informationen, Herr Teßmer, Anregung sein. Notfalls einen Anwalt hinzuzuziehen, entspräche mir sehr, doch leider ist das finanziell für mich nicht leistbar. Ich bin Mitglied beim VDK; dort gibt es glaube ich auch Anwaltsvertretung, allerdings ich mir nicht sicher, ob das auch auf den Eingliederungshilfebereich zutrifft.

    Meine Hoffnungen auf eine zeitnahe Lösung des Problems sind leider gering, doch ich werde mein Bestes versuchen.

    Ich bedanke mich nochmal ganz herzlich. Weitere Informationen und Tipps werden mir sicher helfen.

    Georg
  • Hallo georgli, wenn Dir Deine Sachbearbeiterin keine oder keine vernünftige Auskunft geben kann, wende Dich doch dann an den Vorgesetzten. Über Deiner Sachbearbeiterin gibts es mindestens noch einen Abteilungsleiter/In etc.. Ich arbeite in einer Behörde, wenn die Leute mit meiner Entscheidung nicht einverstanden sind, schicke ich die zur Abteilungsleiterin...
  • ich wollte nur kurz vom neuesten Stand berichten. Der erste Schritt ist getan und der nachgeholte Antrag ist jetzt schon durch. Es ist also einschließlich Januar bis August 2011 wieder geregelt. Jetzt bleibt mir nur noch zu versuchen, auch an das Geld zwischen August und Dezember 2010 zu kommen.

    Wird wahrscheinlich schwierig genug.