Was muss ich alles bei einem Verschlechterungsantrag (30 auf 50gdb) beachten

Bin schon länger psysisch erkrankt(posttraumatische Belastungsstörung, somatisiert,burnout,Depressionen mit suicidgefährdung, Tinnitus und beidseitigen Schulter-Arm syndrom.Bin seit 1988 alleinerziehend und arbeite seit über 12 Jahren als Ma für Lager und Verkauf im Großhandel und schaffe es langsam nicht mehr. Möchte gerne mit 63 Jahren ungekürzt in Rente(reicht sonst nicht) und brauche dazu 50 gdb, habe bereits 30gdb. Wer kann mir raten was ich tun muß? Danke

Antworten

  • Hallo Schatz10,

    du musst den "Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung" ausfüllen.
    In Bayern sieht der so aus und du kannst das Formular auf dieser Seite auch gleich ausdrucken:
    http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/neufeststellung_des_grades_der_behinderung.pdf
    Weiters kann du den Antrag auch online stellen.
    Wichtig ist, dass du möglichst viele aussagekräftige Atteste von deinen Ärzten einholst, um auch tatsächliche eine Erhöhung deine Behinderungsgrades zu bewirken.

    Sollte der Antrag nicht durchgehen, kannst du dagegen auch berufen.
    Versuche aber alles so sorgfältig wie möglich auszufüllen, damit dieser Schritt nicht nötig wird.

    Hier kannst du auch noch Infos bekommen:
    http://www.myhandicap.de/antrag_schwerbehindertenausweis.html

    Ich drück dir die Daumen, dass es mit der Erhöhung klappt.

    Viele Grüße
    Michaela
  • Hallo

    Nur mal ganz kurz - ich bin am Arbeitsplatz

    Hängt jetzt zwar etwas davon ab wie alt du bist (vor 1951 geboren). aber die vorgezogenen Rente für Schwerbehinderte wird auch gekürzt, allerdings "nur" um 10,8%.
    Bei der Kürzung bleibt es zeitlebends, also nicht nur bis zur Erreichung der regulären Altersrente.
    Vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch eine Klage anhängig. Eigentlich wollten die 2010 entscheiden. aber noch gibt es kein Urteil. Was ich so gehört habe wäre es eine große Überraschung wenn die Kürzung aufgehoben wird.

    Zum Verschlimmerungsantrag: Die Diagnosen sind eine Sache, u. U noch wichtiger ist, dass du schilderst wie sehr dich deine Behinderung im Alltag einschränkt. z. Bsp. kann tagelang das Haus nicht verlaßen - Essen auf Räder notwendig, benötige Pflegedienst/Nachbarschaftshilfe damit ich das notwendigste im Alltag bewältige usw.
    Diese Dinge vom Doc bestätigen laßen.

    Zu guter letzt: Das Argument ich brauche den GdB 50 wg. Rente keinesfalls gegenüber dem Amt äußern 😀

    Klaus
  • Hallo Schatz 10,

    Das was die Vorschreiber gesagt haben paßt und ich kann nur ergänzend sagen, daß wenn die Höherstufung auf diesem Weg zu schwierig werden sollte, es auch noch die Möglichkeit des Gleichstellungsantrages gibt.
    Ab 30% gibt es die Möglichkeit sich per Gleichstellungsantrag rechtlich einem Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen.
    Mehr dazu steht auf den Seiten bei der BA unter Gleichstellung.

    LG

    Surfer
  • Die Gleichstellung klappt aber nur wenn auf Grund der Behinderung der Arbeitsplatz gefährdet ist. Als Gleichgestellter hat man dann den gleichen Kündigungsschutz wie ein "echter" Schwerbehinderter (5 Tage mehr Urlaub gibt es aber nicht). Für die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte reicht die Gleichstellung nicht.
  • Hallo 😳
    Da bist Du wirklich arm dran. Du könntest Dir auf 50plus-treff.ch einen Partner suchen, der Dich unterstützt.
    LG
Diese Diskussion wurde geschlossen.