rechte bei eine 100% behinderung

ich wollte wisen was mann für rechte hatt bei multiple sklerose,ich hab ein 100%behinderung grad ereicht und krieg vom pflege geld 225€ dazu 117€ vom sozial amt,was hab ich für rechte? dazu hab ich epilepsie anfälle,wo kann ich mich um meine rechte erkundigen und alles?

vielen dank im voraus

Antworten

  • Hallo Holly_Mary, 😃

    ich möchte dich erst einmal herzlich willkommen heißen.

    Auch ich habe MS und Epilepsie u.a.

    Von daher kann ich dich nicht so ganz klar verstehen, welche Rechte du meinst........schulterzuck?

    Einen Schwerbehindertenausweiß hast du, und auch eine Pflegestufe. Das ist doch schon etwas. 😉

    Vielleicht kannst du das näher erläutern, wie deine tgl Situation ist oder was du so benötigst z.B. welche Hilfsmittel du noch brauchst?

    Am besten du präzisierst eine oder mehrere Fragen. Ich freue mich mehr von dir zu erfahren.

    Liebe Grüsse von Marianne, die auch Mary genannt wird....lächelt
  • Hallo Holly_Mary,

    ersteinmal willkommen hier im Forum.
    Ich empfehle dir vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den "Ratgeber für Menschen mit Behinderung".
    Du kannst diesen kostenlos vom BMAS anfordern oder dir von dort herunterladen.
    Hier der Link:

    http://www.bmas.de/portal/10386/ratgeber__fuer__behinderte__menschen.html
  • Hallo Holly Mary,

    du hast schon einige Informationen aus der Community herhalten. Ich habe auch unsere Fachexperten bezüglich deiner Frage informiert.
    Sie werden sich deinen Thread ansehen.
    Hier ein Link, wo du auch einige Infos finden kannst:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Hallo Holly Mary,

    An den 100% hängt schon einiges, z.B. eine sozial geförderte Wohnung, evenuell eine höhere Pflegestufe, Taxigeld, oder Berufstätigkeit vorausgesetzt ein gefördertes Auto, eine günstigere Steuerklasse usw.(siehe Literaturtip der anderen)

    LG

    Surfer


  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihre Forenanfrage vom 24.01.2011.

    In Deutschland haben schwerbehinderte Menschen viele Rechte und Ansprüche. Das Sozialrecht sieht neben Leistungen für medizinische und berufliche Rehabilitation auch Leistungen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vor. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in den Sozialgesetzbüchern.

    Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann daneben im öffentlichen Verkehr die sogenannte Freifahrt in Anspruch nehmen, wenn auf ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Gl“ oder „Bl“ verzeichnet sind. Voraussetzung für die „Freifahrt“ ist, dass der Betroffene beim Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt erwirbt.

    Menschen, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung nicht am Berufsleben teilhaben können, haben unter Umständen auch einen Anspruch auf die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente, welche bis zum Eintritt in das Rentenalter gezahlt wird. Daneben können auch steuerliche Erleichterungen in Betracht kommen.

    Menschen, die sich trotz ihrer Behinderung am Berufsleben beteiligen, genießen in diesem Bereich einige Vorteile. So kommt ihnen ein höherer Kündigungsschutz zuteil. Daneben ist auch der Urlaubsanspruch erhöht.

    Diese Informationen sollten Ihnen lediglich einen kurzen Überblick über die Rechte und Ansprüche, welche Ihnen unter Umständen zustehen, geben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen auf Grund der Kürze des Sachverhaltes keine verbindlichen Auskünfte erteilen können.

    Wir hoffen dennoch, dass Ihnen diese Informationen behilflich sind.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
    JANSSEN + MALUGA LEGAL

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