Behindertenausweis mit AG UND B

Welche Ansprüche hat jemand mit den o.g. Merkzeichen?


Danke


lg
bili

Antworten

  • Hallo Bili,

    B= Begleitperson, d.h. man darf in Veranstaltungen, Verkehrsmittel usw. kostenlos eine Begleitperson als Hilfe mitnehmen.
    Auch ein Rolli oder Leihrolli ist leichter zu kriegen.

    aG=außergewöhnliche Gehbehinderung, d.h. man kann Taxigelder beantragen, weil mit diesem Merkzeichen anerkannt ist, daß man die gängigen öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur sehr eingschränkt benutzen kann.
    Auch eine behindertengerechtere etwas größere Wohnung oder bei Berufstätigkeit u n d
    Fahrttauglichkeit ein behindertengerechtes Auto kriegt man leichter.

    Gruß

    Surfer
  • Der sehr guten Aufstellung unter o.g. Link ist beim Merkzeichen "aG" nur hinzuzufügen,dass man neben dem Behindertenpauschbetrag nicht nur die Aufwendungen für krankheitsbedingte Fahrtkosten (also Arztfahrten etc.) als außergewöhnliche Belastung ansetzen kann,sondern nebenher auch alle privaten Fahrten,wobei die Angemessenheitsgrenze da bei 15.000 km liegt.
    Die Fahrten müssen allerdings durch Aufzeichnung nachgewiesen werden (Fahrtenbuch).

    LG
    Daniel


  • Herzlichen Dank für eure Antworten,

    lg
    bili
  • Tiguaner hat geschrieben:
    als außergewöhnliche Belastung ansetzen kann,sondern nebenher auch alle privaten Fahrten,wobei die Angemessenheitsgrenze da bei 15.000 km liegt.
    Die Fahrten müssen allerdings durch Aufzeichnung nachgewiesen werden (Fahrtenbuch).

    LG
    Daniel


    Ein Fahrtenbuch ist nicht notwendig, TÜV-Berichte, Rechnungen mit km Angabe reichen.

    der Grad der Behinderung zählt auch mit bei einigen Vergünstigungen.

    Fahrten hin und zurück zur Arbeit werden mit 0,30€
    Hundesteuer frei
    Bei Wohngeld, Erbe (glaube auch Schenkung) gibt es größere Freibeträge.
    Fast alle Zugstrecken (außer IC/ICE) können Bundesweit kostenlos genutzt werden, nicht nur diese 50km. Ist aber sehr unübersichtlich und mühsam sich eine Strecke zusammen zu stellen, mit oft Umsteigen (für Rolli voll blöd) und sehr langen Fahrzeiten. Und es gibt private Strecken, die da wieder nicht mitmachen.

    5 zusätzliche Urlaubstage

    bei H4 gibt es Mehrbedarf

    Es gibt unzählige Hilfen und Zuschüsse, grade mit aG lässt sich viel machen.

    Die Landkreise und Stäte haben eigentlich auch Infomaterial und hier bei MyHandicap steht auch sehr viel drin.
    Und dann gibt es ja noch Tante Google

  • derOhneA hat geschrieben:
    Ein Fahrtenbuch ist nicht notwendig, TÜV-Berichte, Rechnungen mit km Angabe reichen.



    Tut mir leid, aber das kann ich so nicht stehen lassen.
    Bei Einzelfallprüfung der außergewöhnlichen Belastungen fliegen alle Fahrten über 3000 km raus,die nicht durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das obliegt auch keinem Ermessen,das ist gesetzlich geregelt,für die Interessierten nachzulesen in den Einkommensteuerrichtlinien zu Paragraph 33 EStG, H 33.1-4,Stichpunkt "Fahrtkosten behinderter Menschen".
    Auch dann noch fliegen viele Fahrtenbücher raus,weil sie schlampig geführt werden. Die Bestimmungen wie ein Fahrtenbuch auszusehen hat und wie es geführt wird,sind da sehr eng.

    Gruß
    Daniel

  • Tiguaner hat geschrieben:

    Tut mir leid, aber das kann ich so nicht stehen lassen.
    Bei Einzelfallprüfung der außergewöhnlichen Belastungen fliegen alle Fahrten über 3000 km raus,die nicht durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das obliegt auch keinem Ermessen,das ist gesetzlich geregelt,für die Interessierten nachzulesen in den Einkommensteuerrichtlinien zu Paragraph 33 EStG, H 33.1-4,Stichpunkt "Fahrtkosten behinderter Menschen".



    Ich habe noch nie ein Fahrtebuch führen müssen und bekomme meine 15.000.

    hier ein Link, da ist keine rede vom Fahrtenbuch: http://www.lkgs.net/archive/index.php/t-1754.html