Hallo,Bin nochmals der AHV-IV invalide.Leider war nicht die ganze Frage zu lesen,deshalb schreibe ic

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  • Hallo austriaco

    wenn du eine neue frage stellst musst du oben nur so sTichworte eingeben. Unten dann bei "erläutern sie ihre frage genauer" der texct. oben hats keinen platz für ganze Romane!

    Bekommst du die Rente von der IV oder der AHV? beides geht nämlich nicht. kindergeld bekommt man meines wissens bis das kind die erst ausbildung abgeschlossen hat, egal ob die eltern behindert sind oder nciht. das hat mit der IV/AHV nichts zu tun. Vielleicht liege ich auch falsch. Besser du wartest auf die Antwort des Fachecperten 😉

    Liebe Grüsse
    Klara
  • Hallo Austriaco,

    Klara hat dir schon geschrieben, bitte klicke unter dem Thread auf "Antworten" und führe dort deine Frage genauer aus.

    Meine Kollegen aus der Schweiz kümmern sich um deine Frage.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo

    Auf die allgemeine Frage, eine allgemeine Antwort.

    Gemäss Art. 35 Abs. 1 IVG haben alle Kinder Anspruch auf eine Kinderrente, wenn sie im Todesfall Anspruch auf eine Waisenrente gemäss Art. 25 AHVG hätten. Pflegekinder haben dann einen Anspruch, wenn sie sich in der Pflegefamilie tatsächlich der Lage eines ehelichen Kindes erfreuen und dessen Pflegeeltern die Verantwortung für Unterhalt und Erziehung wie gegenüber einem eigenen Kind wahrnehmen. Auch muss dieser Umstand gemäss Art. 35 Abs. 1 IVG vor Eintritt der Invalidität der Fall gewesen sein. In einem Entscheid des Bundesgerichts (BGE 97 V 117) wird festgehalten, dass auch die Kinder aus erster Ehe des Mannes einer invaliden Rentenbezügerin grundsätzlich Anspruch auf Kinderrenten verleihen. Somit lautet meine Antwort: "Grundsätzlich ja." Es stellen sich aber noch viele Detailfragen. Z. B. waren sie schon bei der Heirat invalide? Haben sie damals "Unterhaltszahlung" geleistet? Usw.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Hallo Herr Sebastian, zuerst einmal danke fuer ihre Antwort auf mein Anliegen. Ich war bei Eintritt der IV noch nicht verheiratet. Habe aber gelesen das bei Ehegatten und Gattin eine ausnahme bestehen wuerde. Die Iv sagt ja nicht , dass ich keine Rente fuer die Kinder bekommen wuerde, sondern sie sagt, ich muesse sie vorher adoptieren. Wo kann mann feststellen , das das mit der Adoption im Gesetz geschrieben steht.
    mfg Edwin Greussing
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