Überstunden bei 60%?

Hallo,

ich bin zu 60% schwerbehindert und musste aus gesundheitlichen Gründen meine Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle ändern lassen. Doch mein Aufgabengebiet ist nicht kleiner geworden. Sofern es meine Gesundheit zulässt mache ich auch Überstunden doch das geht nicht jeden Tag.
Kann mich mein Arbeitgeber noch zu Überstunden verpflichten?
Danke schon mal für die Antworten.
Schönen Abend noch
Schwagowiak

Antworten

  • Hallo schwagowiak,

    Herzlich Willkommen hier im Forum. Schau mal was ich im Netz gefunden habe:

    http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html

    Auf Verlangen ist der Schwerbehinderte von Überstunden freizustellen...Sprich mitDeinem AG und der Schwerbehindertenvertretung, leg offen, wieso, weshalb und warum Du keine Überstunden leisten willst. Am besten läßt Du Dir noch von Deinem Arzt ein Attest geben, das Deine Gesundheit bei regelmäßigen Überstunden leidet, also schlechter wird. Ich wünsch dir viel Glück dabei.
  • Hallo schwagowiak,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Delphisanne hat Dir schon einen sehr nützlichen Link genannt (vielen Dank dafür 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Schwagowiak,

    Delphisane hat für Dich schon den passenden Link hier eingefügt. Ergänzend oder vielleicht zum besseren Verständnis möchte ich auch noch was dazu sagen. Echte Mehrarbeit darfst du als schwerbehinderter Mensch ablehnen. Etwas anderes ist es, wenn die Arbeitszeit anders verteilt werden soll. Zum Beispel die Firma möchte den Betrieb bei einem Brückentag schließen. Sie kann dann verlangen, daß die hierdurch ausfallende Arbeitszeit vor oder nachgearbeitet wird. Alternativ kann auch ein Tag Urlaub eingesetzt werden. Generell finde ich es aber schon merkwürdig, daß Dein Arbeitgeber das Arbeitspensum nicht der verkürzten Arbeitszeit anpasst. Hier wird die die Situation zu seinem Gunsten genutzt. Ich weiß nicht wie groß Dein Betrieb ist. Ich würde das Problem mit deiner Schwerbehindertenvertretung im Betrieb ansprechen. Generell würde ich eine gewisse Bereitschaft zur Mehrarbeit zum Ausdruck bringen und zwar zu besonderen Situation wie z. B. einer Inventur. Da sind in der Regel alle Mitarbeiter gefordert. Ansonsten würde ich die Mehrarbeit je nach Gesundheitszustand ablehnen oder in etwas geringerem Umfang machen. Du zeigst dann wenigstens den guten Willen und wenn es dann wirklich nicht klappt, dann muß sich Dein Arbeitgeber eine andere Lösung einfallen lassen. Außerdem sollte die Mehrarbeit rechtzeitig angekündigt werden zum Beispiel 2-3 Tage in voraus, damit man private Dinge anders deligieren kann.

    LG Nobby
  • Hallo Leute,

    Grundsätzlich ist es im Schwerbehindertengesetz so geregelt, daß man bei Schwerbehinderung d.h.ab einem GdB von 50% von der Mehrarbeit befreit ist bzw. sich mit ärztlichen Gutachten befreien lassen kann.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo,
    vielen Dank für die raschen Antworten, ihr habt mir dabei sehr geholfen 😆
    Danke nochmal

    lg
    schwagowiak