Ergänzungsleistungen müssen zurückbezahlt werden?

Hallo

Ich schreibe euch aus der Schweiz, aus Zürich. Ich habe im Dezember eine 100% IV Rente erhalten, die rückwirkend auf Oktober 2007 nachbezahlt wurde. Und da ist die BVG Versicherung, die mir eine Pensionskassenrente bezahlt.

Das ich keinen Anspruch mehr habe auf Ergänzungsleistungen weiss ich. Nur hiess es nun, dass ich alles seit Oktober 2007 zurückzahlen muss. Weil man ja die heutige Rente und auch die der PK anpassen muss. Das dies alles so ist, ist auch Okay, aber wie soll ich diesen Betrag zurückzahlen?

Ich dachte immer, das man die Ergänzungsleistungen selber nicht zurückzahlen muss, ich kann ja auch nichts dafür wenn die so lange hatten mit entscheiden. Es war auch nie viel im Monat, 350.--, aber zurück bis Oktober 2007 gerechnet ist das eine hübsche Summe.

Natürlich habe ich Geld bekommen, aber das habe ich auch angelegt. Muss ich das alles wieder rückgängig machen oder kann man das auch in Raten zurückzahlen?

Danke und Gruss

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