Rehabilitationssport

guten morgen,

ich überlege dieses Jahr wieder einen Reha Antrag zu stellen.Jetzt habe ich irgendwo kurz etwas über Reahbilitationssport gelesen.

Was ist das genau?
Wer hat Anspruch darauf?
Wie wird ein Antrag gestellt ?

Da ich sehr viel im Ausland bin immer zwischendurch so habe ich es noch
nicht geschafft regelmässig irgendein Sport mit meiner Unterschenkelprothese
(kurzer Stumpf 5 cm unter Knie) Trias Fuss von Otto Bock
anzufangen.Aber für das neue Jahr habe ich gedacht ist es ein Versuch Wert :-)

lg
bili

Antworten

  • Hallo bili,

    wie wäre es mit Schwimmen? Schwimmen kann man überall auf der Welt. Schwimmen macht Spaß, ist gesund und bis ins hohe Alter machbar. 😃

    Fast in jeder Stadt gibt es Reha-Sport-Gruppen. Meistens sind das Personen, die im Hintergrund medizinische Betreuung benötigen. Zum Beispiel Sportgruppen mit Menschen die einen Herzinfarkt hatten oder nach einer durchgemachten Krebserkrankung.

    Du kannst mit Deiner Behinderung problemlos Breitensport machen. Du mußt nicht zum Reha-Sport gehen. Wenn Du willst kannst Du Dir eine spezielle Behindertensportgruppe suchen. Aber es gibt auch viele Sportarten die Du ganz normal in einem Sportverein, mit gesunden Sportlern gemeinsamt machen kannst.

    Ein paar Links zur Orientierung:

    http://userpage.fu-berlin.de/~infobspo/

    http://www.behindertensport.de/

    http://www.rehasport-deutschland.de/


    Gruß Karin



  • Liebe Karin

    danke für deine Antwort.

    In meiner Gegend gibt es kein Behindertensportangebot habe ich mich bereits informiert.
    Wenn du was entdeckst sag Bescheid.

    Was es Schwimmen anbetrifft:
    Wenn ich in Länder reise wie Peru und in den Anden bin
    dann ist da nix mit schwimmen 😀
    oder in der Missionsarbeit im Ausland bin dann gehe ich dort nicht
    Freizeitaktivitäten machen sondern arbeiten...

    In einem Verein würde ich mich grundsätzlich nicht anmelden.Das
    hat aber was mit meiner persönlichen Überzeugung zutun.

    Ich dachte eher an Reha 3 Wochen und dann
    wenn überhaupt so privat einfach irgendwas machen.
    Aber mit dem kurzen Stumpf habe ich noch Probleme mit
    der Prothese um etwas passendes zu finden gehabt.

    Lg
    bili
  • hallo bili,

    hast Du mal an eine Sport- oder Schwimmprothese gedacht? Ich weiß ja nicht wie wichtig Dir der Sport auf zwei Beinen ist. Du könntest Dich auch in einen Rollstuhl oder und in ein Handbike setzen. Ein Handbike kan man auch im Flugzeug mit nehmen. Wenn es ein Adaptivbike ist, wird es gemeinsam mit dem Rollstuhl kostenlos transportiert. Viele Schwimmbäder und Fitnessstudios bieten heute Kurse an, die von den Krankenkassen mitfinanziert werden (bis zu 80% Kostenerstattung). Ich finde, wenn man nicht gerade eine reine Behindertensportart macht, wie z.B. Rollstuhlbasketball, braucht man keine spezielle Behindertensportgruppe.

    Ich wohne in einer der größten Städte Deutschlands. Behindertensportangebote gibt es bei mir auch nicht. Dafür aber eine Unmenge an Vereinen und Kursen. Da iat für jeden was dabei.

    Gruß Karin


  • Mir ist der Sport auf zwei Beinen sehr wichitig.
    Da ich merke dass die Muskeln in dem amputierten Bein
    immer mehr nachlassen.So muss ich in Bewegung bleiben und
    kein Sitzsport machen.

    Eine Schwimmprothese habe ich aber schwimme lieber ohne.Die nehme
    ich nur bis zum Becken.
    Eine Sportprothese habe ich mich auch bereits mehrmals informiert aber
    alle Prothesenmeister raten mir davon ab wegen dem sehr kurzen Stumpf der
    auch noch ständig aufgeht da es nicht meine Haut ist sondern Transplantation
    war.

    Fitnesstudio wäre eine Idee da muss ich mich mal informieren am Ort was
    angeboten wird und von Krankenkasse finanziert bei mir.
    Da ich mit miener Krankekasse seit 2 Jahren einen Gerichtsprozess habe
    wegen der Prothese die ich habe.

    Du siehst alles nicht so einfach ,Da meine Amputation nicht eine normale
    ist und eigentlich die Ärzte meinen dass ich froh sein kann überhaupt
    ohne Krücken laufen zu können mit dem komplizierten Stumpfverhältnissen.


    lg
    bili
  • Hallo bili,

    zum Thema Rehabilitationssport habe ich einiges herausgesucht.

    2.3 Rehabilitationssport (Abs. 1 Nr. 3)
    2.3.1 Allgemeines
    Rz. 8
    Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie Träger der Kriegsopferversorgung) erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Der Anspruch auf den Rehabilitationssport ergibt sich aus den rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften: § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie § 11 Abs. 5 bzw. § 12 Abs. 1 BVG. Zur Ausgestaltung der sich aus § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX ergebenden Ansprüche wurde zum 1.10.2003 auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) eine Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining geschlossen. Diese wurde zum 1.1.2007 neu gefasst. Die Rahmenvereinbarung in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung kann auf der Homepage der BAR unter http://www.bar-frankfurt.de abgerufen werden.
    Rz. 8a
    Ziel des Rehabilitationssports ist es, eine Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Während früher der Rehabilitationssport teilweise als Zuschussleistung zeitlich unbegrenzt - also nicht selten über mehrere Jahre - gefördert wurde, wurde die Leistung mit Einführung des SGB IX ab 1.7.2001 zur Naturalleistung (d.h. ohne finanzielle Beteiligung des Rehabilitanden) umgewandelt. Gleichzeitig wurde die Leistungsdauer mit Blick auf die Eigenverantwortung des Rehabilitanden (vgl. z.B. § 1 Satz 2 und § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) entsprechend begrenzt; Rehabilitationssport soll nur noch so lange erbracht werden, bis der Rehabilitand in der Lage ist, die Übungen in Eigenregie eigenverantwortlich, d.h. ohne fachkundige Leitung des Übungsleiters, durchzuführen, und zwar mit dem Ziel, die Ausdauer und Kraft zu stärken, die Koordination und Flexibilität zu verbessern bzw. das Selbstbewusstsein insbesondere von behinderten und von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken. Dabei wird nicht rehabilitandenbezogen - also individuell - eine Höchstanspruchsdauer ermittelt; vielmehr wird in der Rahmenvereinbarung pauschal vorgegeben, in welcher Zeit bzw. in wie vielen Übungseinheiten das Ziel des Rehabilitationssports erreicht sein müsste (vgl. Ziff. 4 der Rahmenvereinbarung). Ein Anspruch auf Rehabilitationssport besteht dann je nach Indikation für eine pauschal festgelegte Dauer. Grundsätzlich entsteht der Anspruch nicht neu, wenn eine weitere Indikation hinzutritt oder nach Beendigung des Anspruchs auf Rehabilitationssport (wegen der Erreichung der Höchstanspruchsdauer) neu eintritt - vorausgesetzt, der Versicherte muss wegen der neuen Indikation keine neuen Übungen erlernen.
    Rz. 8b
    Bei dem Rehabilitationssport handelt es sich nicht um Freizeitsport, sondern um rehabilitationsspezifische, bewegungstherapeutische Übungen, die
    in Gruppen unter Anleitung eines Übungsleiters und
    unter ärztlicher Aufsicht/Betreuung/Rufbereitschaft und
    unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung und des gesundheitlichen Allgemeinzustandes des Behinderten
    durchgeführt werden.

    Rz. 8d
    An dem Rehabilitationsport nimmt der Rehabilitand in einer gewissen Regelmäßigkeit teil (je nach Verordnung des Arztes ein- bis dreimal wöchentlich). Gegenstand dieser Übungen kann - unter Berücksichtigung der Behinderung - Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele jeglicher Art (auch Ballspiele) sein. Die Übungseinheit besteht i.d.R. aus der Aufwärmphase, der eigentlichen Haupteinheit und der Entspannungsphase.
    Beim Rehabilitationssport beträgt die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung grundsätzlich 15 Teilnehmer je Übungsleiter; geringfügige Überschreitungen sind in Ausnahmefällen zulässig und dem Rehabilitationsträger zu begründen (Ziff. 10.1 der Rahmenvereinbarung). Beispielsweise ist es möglich, dass eine Gruppe 22 Teilnehmer hat, wenn regelmäßig höchstens 15 Teilnehmer während einer Übungsstunde anwesend sind.
    Bei der Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen bestimmt der betreuende Arzt die Teilnehmerzahl; sie darf allerdings nicht größer als 20 sein. Eine Überschreitung ist nicht zulässig. Diese durch die neue, ab 1.1.2007 geltende Rahmenvereinbarung ausgeweitete Teilnehmerzahl (von 15 auf 20) darf in keinem Fall überschritten werden. Begründet wurde die Ausweitung der Teilnehmerzahl mit finanziellen Gesichtspunkten (Kosten des betreuenden Arztes im Verhältnis zur Teilnehmerzahl).
    Sofern Menschen mit Blindheit, Doppelamputation, Hirnverletzung, behinderte Menschen mit schweren Lähmungen oder andere schwerstbehinderte Menschen Rehabilitationssport in spezifischen Übungsgruppen durchführen, sollen diesen Gruppen nicht mehr als 7 Teilnehmer angehören (Ziff. 10.1 der Rahmenempfehlung). Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und für Jugendliche sind möglichst altersgerechte Übungsgruppen zu bilden.
    Die Teilnehmerzahl soll für Kinder 10 und für schwerstbehinderte Kinder 5 nicht übersteigen (vgl. Ziff. 10.2 der Rahmenvereinbarung). Da für diesen Personenkreis aus Anlass der geringen Teilnehmerzahl i.d.R. keine höhere Vergütung vereinbart wurde, hat der Sportverein den Preis aus den Überschüssen für andere Sportgruppen auszugleichen.
    Rz. 9
    Die Durchführung der Übungseinheiten obliegt i.d.R. den örtlichen Rehabilitationssportgruppen, die über die Landesbehinderten-Sportverbände dem Deutschen Behinderten-Sportverband (DBS) angehören. Auch andere Organisationen können den Rehabilitationssport durchführen, wenn sie die notwendige Eignung mitbringen. Unter diesen anderen Organisationen versteht man insbesondere gemeinnützige Sportvereine und Rehabilitationszentren, die behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen sportliche Übungen zur Stärkung der körpereigenen Kräfte bzw. Ausdauer anbieten. Auch kommerziell geführte Einrichtungen (z.B. Fitnesscenter, Physiotherapie-Praxen) können Rehabilitationssport anbieten, wenn sie das notwendige Anforderungsprofil (u.a. geschulte Übungsleiter, entsprechende Räumlichkeiten, mindestens gleichwertige Qualität) erfüllen und von den Rehabilitationsträgern zugelassen wurden.
    HaufeIndex 1859805


  • Hallo frankonline


    herzlichen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast
    das für mich raus zu suchen!


    Lg
    bili
  • bili hat geschrieben:


    Mir ist der Sport auf zwei Beinen sehr wichitig.
    Da ich merke dass die Muskeln in dem amputierten Bein
    immer mehr nachlassen.So muss ich in Bewegung bleiben und
    kein Sitzsport machen.

    Eine Schwimmprothese habe ich aber schwimme lieber ohne.Die nehme
    ich nur bis zum Becken.
    Eine Sportprothese habe ich mich auch bereits mehrmals informiert aber
    alle Prothesenmeister raten mir davon ab wegen dem sehr kurzen Stumpf der
    auch noch ständig aufgeht da es nicht meine Haut ist sondern Transplantation
    war.

    Fitnesstudio wäre eine Idee da muss ich mich mal informieren am Ort was
    angeboten wird und von Krankenkasse finanziert bei mir.
    Da ich mit miener Krankekasse seit 2 Jahren einen Gerichtsprozess habe
    wegen der Prothese die ich habe.

    Du siehst alles nicht so einfach ,Da meine Amputation nicht eine normale
    ist und eigentlich die Ärzte meinen dass ich froh sein kann überhaupt
    ohne Krücken laufen zu können mit dem komplizierten Stumpfverhältnissen.


    lg
    bili


    Wie wäre ein Aqua-Jogging-Kurs?

    http://www.youtube.com/watch?v=0LOj5zQEEsk

  • eigentlich möchte ich gerne an der frischen Luft sein.
    Wie es aussieht dann bleibt mir nur noch mein Fahrrad fahren 😀
    aber ich kann nur gerade Strecken fahren und keine Steigung wegen
    der schlechten Beugung und kurzen Stumpf verhälnissen.

    Aqua Jogging kann ich mir auch gut vorstellen so zwischendurch.
    habe auch was bei uns in der Stadt soeben gefunden,
    Danke für den Tip Karin.


    Lg
    bili