Mehrbedarf bei COPD und Konservierungsschwäche?

Hi zusammen,

ich habe da mal eine Frage ?.

Ich habe ja eine COPD und eine Asthma bronchiale.Gibt es da einen Mehrdegarf wegen spezieller Hygiene?.Wenn ja wo bekommt man so einen Antrag und wie wird es berechnet in der Grundsicherung.

Das gleiche auch bei der Konservierungsschwäche?.
Nur eben halt spezielle Ernährung!.

Lg Patrick
und ein schönes Wochenende. 😉

Antworten

  • Hallo Patrick,
    willkommen bei MyHandicap. Wir leiten deine Anfrage an eine Fachexpertin weiter. Wir bitten um einen Moment Geduld. 😀

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
  • Hallo Autoimmun,

    ich habe auch Asthma und COPD und einen besonderen Mehrbedarf wegen erhöhtem Hygienebedarf habe ich nicht. Ganz im Gegenteil, zu viel Hygiene fördert die Entstehung von Allergien, weil das Immunsysrhem unterfordert ist.

    Aber wenn Du eine Nahrungsmittelunverträglichkeiten hast und eine Diät einhalten mußt, könntest Du evtl. einen Mehrbedarf geltend machen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Du sehr streng darauf achten mußt keine Lebensmittel zu essen, in denen Lebensmittelzusatzstoffe sind oder einige Produkte nur im Fachhandel, z.B. Reformhaus, erhältlich sind, die Du täglich brauchst.

    Gruß Karin
  • Hallo Patrick;

    ich konnte nicht ersehen, ob Du ALG beziehst und ob du mehr als 50% GdB hast. Ich habe 30er GdB und bin bei der Arge. Man kann sich für den Fall einen Antrag für Mehraufwand geben lassen und darauf hoffe, dass diese Erkrankung nicht aus dem Katalog gestrichen wurde( ich habe bislang einen Mehraufwand von 25,- Euro erhalten pro Monat).Das wären allerdings nach Ermessen der Arge "Kann-Leistungen".
    Parallel würde ich bei deiner zuständigen Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Vielleicht bringt es ja was!
    Ich wünsche Dir viel Glück und alles Gute!

    Gruß

    Sesostris73
  • Hi Sesostris73 ,
    ich habe 60 % und bekomme Grundsicherung /Sozialamt zu meiner Rente 😢
    Lg Patrick

  • Hallo Patrick!

    Bitte verzeih, mein Fauxpas ! Ich habe es auf deinem Profil gelesen!
    Wie gesagt, ich würde es beim zuständigen Amt beantragen. Ggfls. parallel noch bei deiner Krankenkasse.

    Ich wünsche Dir viel Glück!

    Ich finde, wir sind nicht behindert- wir werden behindert 😉

    LG Sesostris73 (Simone)
  • es gibt einen mehrbedarf wegen kostenaufwändiger ernährung für kranke und behinderte menschen nach § 30 Abs. 5 SGB XII. die betroffene person muss wegen ihrer funktionsbeeinträchtigungen einer ernährung bedürfen, die kostenaufwändig in dem sinne ist, dass die kosten höher sind als im regelsatz dafür vorgesehen. kausalität zwischen beeinrächtigung und kostenaufwand muss ärztlich bescheinigt werden. es werden in der regel empfehlungen des dt. vereins herangezogen, allerdings müssen neue med. kenntnisse berücksichtigt werden. bei gestörter nahrungsmitelaufnahme ist mehrbedarf möglich.
    mehrbedarf wegen mehr an hygiene fällt da natürlich nicht darunter und ist auch nirgendwo vorgesehen, auch in § 31 SGB XII nicht
    kann als ausnahmefall aber beantragt werden (auch formlos möglich) - aber gut begründen und notwendigkeit darlegen. es muss tatsächlich ein kostenaufwand anfallen, der aus der regelleistung nicht zu decken ist. erwartungen niedrig halten...
    schwerbehinderung alleine reicht nicht (für § 30 Abs. 1 SGB XIII wäre merkzeichen "G" erforderlich.

    gruß
    reichel
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