Klage gegen Versorgungsamt verloren

Hallo,
ich bin 37 Jahre alt und habe einen Rechtstreit mit dem Versorgungsamt. Es geht um die Merkzeichen AG u T.
Ich habe widerspruch eingelegt (mehrmals) und am Ende wurde die Klage vom Sozialgericht abgelehnt. Habe eine Notfrist für einen Widerspruch bekommen die ich auch genutzt habe. Gestern habe ich dann ein Schreiben vom Versorgungsamt erhalten in dem steht das die Merkzeichen ab.11.12.2010 ungültig sind. Meine frage ist: solange das Verfahren noch läuft, hätte ich doch weiterhin das Recht auf die Merkzeichen bis ein engültige Entscheidung fällt.
Bitte um Hilfe.

Antworten

  • Hallo jade,

    Deine Frage ist schwer zu beantworten ohne etwas über Dein Handicap zu wissen. Ein aG bekommen Betroffene nur, wenn sie beidseitig beinamputiert sind oder einem beidseitig Beinamputierten gleichgestellt wurden. Das ist z.B. bei Rollifahrern oder schwer Herz- und Lungenkranken der Fall.

    Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, daß es oft besser ist, nach einer Absage des Versorgungsamts, nicht in Widerspruch zu gehen, sondern lieber ein halbes Jahr später einen neuen Antrag zu stellen und dabei seine Strategie zu ändern. Außerdem kann man sich nicht darauf verlassen, daß der Gutachter sich die Unterlagen besorgt, die wichtig für die Beurteilung des Antrags wären. Deshalb rate ich immer allen Betroffenen sich die Kopien aller Arzt- und Krankhausberichte selber zu besorgen und dem Antrag bei zu fügen. Da die Gutachter viele Behinderungen nur in der Theorie kennen, macht es auch Sinn, eine Liste mit allen Alltagsproblemen an zu fertigen, vom behandelnden Arzt unterzeichnen zu lassen und ebenfalls dem Antrag bei zu fügen.

    In der Info dieser Homepage sind auch noch viele hilfreiche Tipps.

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html

    Gruß Karin
  • Mein Tip, vielleicht solltest du das Problem beim VDK mal vortragen, die können Dich sehr gut beraten und gegebenen Falls einen Anwalt zur Seite Stellen, der bestens für die jeweilige Sache geeignet ist.
  • Liebe Karin,

    vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
    Ich bin Unterschenkel amputiert, hatte 2005 einen Herzinfakt durch meine crohnische Erkrankung Lupus erythematodes, Lupus Nephritis (Autoimmun Erkrankung, starke Durchblutungsstörungen)
    Ich hatte eigentlich vor die verlorene Klage erstmal so zu belassen, aber mein Anwalt (er meint es sicherlich nur gut) hat mich dazu ermuntert weiter zu gehen und widerspruch einzulegen.Jetzt geht die Angelegenheit an das Landesgericht.
    Bis dahin ist ja auch ok.
    Aber meine Frage war ob ich solange keine endgültige Entscheidung vom Landesgericht getroffen wurde ich das Recht auf die Merkzeichen habe, oder nicht.
    Das Merkzeichen T bezieht sich ja Taxi und Telebus Nutzung.
    Da ich bei diesem Wetter sehr darauf angewiesen bin, Taxi oder Telebus zu nutzen um zu meinen terminen zu kommen, würde ich gegen das Schreiben vom Versorgungsamt von Gestern widerspruch einlegen.
    das Problem wie gesagt ist nur,ich bin mir nicht sicher ob dieses Recht für mich besteht.

    Liebe Grüsse
    Jade
  • jade hat geschrieben:
    Liebe Karin,

    vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
    Ich bin Unterschenkel amputiert, hatte 2005 einen Herzinfakt durch meine crohnische Erkrankung Lupus erythematodes, Lupus Nephritis (Autoimmun Erkrankung, starke Durchblutungsstörungen)
    Ich hatte eigentlich vor die verlorene Klage erstmal so zu belassen, aber mein Anwalt (er meint es sicherlich nur gut) hat mich dazu ermuntert weiter zu gehen und widerspruch einzulegen.Jetzt geht die Angelegenheit an das Landesgericht.
    Bis dahin ist ja auch ok.
    Aber meine Frage war ob ich solange keine endgültige Entscheidung vom Landesgericht getroffen wurde ich das Recht auf die Merkzeichen habe, oder nicht.
    Das Merkzeichen T bezieht sich ja Taxi und Telebus Nutzung.
    Da ich bei diesem Wetter sehr darauf angewiesen bin, Taxi oder Telebus zu nutzen um zu meinen terminen zu kommen, würde ich gegen das Schreiben vom Versorgungsamt von Gestern widerspruch einlegen.
    das Problem wie gesagt ist nur,ich bin mir nicht sicher ob dieses Recht für mich besteht.

    Liebe Grüsse
    Jade


    Das Merkzeichen die Du bisher hattest, so lange bleiben, bis die Rechtslage geklärt ist, kann ich mir schon vorstellen. Aber beantragte Merkzeichen bekommst Du erst, wenn sie genehmigt wurden und nicht wärend eines schwebenden Verfahren.

    Was Deine Behinderung an geht, brauchst Du kein T um Taxi oder Bus fahren zu dürfen. Wenn Deine Gemeinde einen Behindertentransportdienst hat, kannst Du diese Benutzung auch beantragen, wenn Du kein aG im Schwerbehindertenausweis hast. Meistens kommt in solchen Fällen jemand vom Gesundheitsamt vorbei und schaut sich an wie Mobilitätseingeschränkt man mit seiner Behinderung ist. Ist die Benutzung des Behindertentransportdienstes einmal abgesegnet, läuft das automatisch weiter. Egal welchen Schwerbehindertenausweis man hat, ein Neuantrag ist zukünftig nicht mehr möglich.

    http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html

    Was ein Telebus ist weiß ich nicht. Mit Deiner Behinderung hast du bestimmt ein G im Schwerbehindertenausweis. Damit kannst Du mit der dazu gehörigen Wertmarke in ganz Deutschland Bus und Bahn im Verkehrsverbund kostenlos nutzen.

    Auch ein aG ist bei einer einseitigen Beinamputation durchsetzbar. Und zwar wenn Du, trotz Prothese, nur kurze Strecken selber laufen kannst und für die meiste Zeit des Tages auf einen Rollstuhl angewiesen bist. Das gleiche gilt für einseitig Beinamputierte, die keine Prothesen tragen können und somit dauerhaft im Rollstuhl sitzen.

    Gruß Karin


  • VIELEN DANK FÜR DIE HILFE 😀

    Lg Jade
  • Hallo Leute,

    Es gibt dabei Probleme

    1. Jedes Bundesland legt die Einstufungen und Leistungen im Detail etwas anders aus.

    2. Der VdK kann nur dann Prozesse führen, wenn man zahlendes Mitglied ist, d.h man muß eintretenund einen monatl. Mitgliedsbeitrag leisten.
    Allerdings sind einige Kosten- und Entscheidungsträger nicht scharf drauf sich lange mit dem VdK rumzustreiten.

    Vielleicht gibt es auch in Deiner Umgebung kostenlose Beratungsdienste für Behinderte z.B. von der Caritas, die auch ohne Bezahlung weiterhelfen.

    Gruß

    Surfer

  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Leute,

    Es gibt dabei Probleme

    1. Jedes Bundesland legt die Einstufungen und Leistungen im Detail etwas anders aus.

    2. Der VdK kann nur dann Prozesse führen, wenn man zahlendes Mitglied ist, d.h man muß eintretenund einen monatl. Mitgliedsbeitrag leisten.
    Allerdings sind einige Kosten- und Entscheidungsträger nicht scharf drauf sich lange mit dem VdK rumzustreiten.

    Vielleicht gibt es auch in Deiner Umgebung kostenlose Beratungsdienste für Behinderte z.B. von der Caritas, die auch ohne Bezahlung weiterhelfen.

    Gruß

    Surfer



    Das ist richtig. Trotzdem kommt man überall weiter, wenn man dem Sachbearbeiter das Lesematerial selber zusammen stellt, als wenn der Sachbearbeiter sich die Infos selber besorgt. Ich habe bisher in drei Bundesländern gewohnt und war damit überall erfolgreich. Nur einmal bekam ich die Rückmeldung: "Ihre Gesundheit hat sich zwar deutlich verschlechtert, aber für eine Verschlechterung im Ausweis reicht das nicht". Da stellte ich beim nächsten Krankheitsschub einen neuen Antrag und hatte Erfolg.


  • Hallo jade,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community und noch ein frohes neues Jahr! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Unsere User haben Dir schon sehr hilfreiche Antworten gegeben. Und wie ich Deiner Bewertung mittels des Zahlenstrahls entnehmen kann, ist Dein Anliegen dadurch bereits fast komplett gelöst.

    Gern können wir Dein Anliegen auch an einen unserer Rechtsfachexperten weiterleiten. Hierzu würde ich Dich bitten, noch einmal kurz und konkret zu formulieren, was noch unklar ist.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!
    Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀