Außergewöhnliche bELASTUNGEN

Antworten

  • Lieber cribu,

    hast Du eine spezielle Frage im Sinn oder möchtest Du Informationen zu diesem Thema? Wir helfen Dir gerne weiter, wenn Du Dein Anliegen präzisierst.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo,

    zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Krankheitskosten, die möglichst vollständig aufgeschlüsselt werden sollten, damit sie tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen.

    Als außergewöhnliche Belastungen sind Kosten absetzbar, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands nicht betroffen ist. So lautet zumindest die theoretische Definition.

    Praktisch sind vor allem Aufwendungen für
    ärztliche Behandlungen,
    Hilfsmittel zur Linderung einer Krankheit,
    notwendige Mehraufwendungen von behinderten Menschen oder
    Ersatzbeschaffungen nach Naturkatastrophen
    begünstigt. Das Gesetz sieht allerdings eine „zumutbare Belastungsgrenze“ vor, die nach einem Prozentsatz Ihrer gesamten Einkünfte ermittelt wird und Ihren Familienstand sowie die Anzahl Ihrer Kinder berücksichtigt. Übersteigen die „allgemeinen“ außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze nicht, verfallen die Kosten, tatsächlich kommt es also nicht zu einer steuerlichen Entlastung.

    Die außergewöhnlichen Belastungen werden auf der Seite 4 des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung eingetragen.