Einkommenssteuererklärung Sonderausgaben

Kann ich eine Unterschenkelprothesenkosten von letzen Jahr die ich selber voll getragen habe über 3000 Eur bei der Steuererkl.2010 auch absetzen? unter welchem Punkt in der Steuererklärung gebe ich diese Sonderausgaben an?

Danke sehr!


Lieber Gruss
bili

Antworten

  • Hallo,

    als Text kommt: Heil- und Hilfsmittel. Dort trägst Du Deine Zuzahlungen für Arzt, Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel...

    Die Sonderausgaben befinden sich auf der Seite 4 des Hauptbogens zur Einkommensteuererklärung.

  • Herzlichen Dank für die Antwort.



    Gruss
    bili
  • Hallo bili,

    mir ist versehentlich gestern bei der Beantwortung Deiner Frage einen Fehler passiert.

    Unter die Sonderausgaben fallen folgende Aufwendungen:

    Vorsorgeaufwendungen (KV, PV, RV, AV, Haftpflicht-, Risikolebens- und Unfallversicherg.
    Steuerberatungskosten
    Gezahlte Kirchensteuer
    Unterhaltsleistung an Ehegatten, geschiedenen Ehegatten
    Spenden, Parteispenden, Mitgliedsbeiträge
    Schulgeld für Kinder


    Außergewöhnliche Belastungen (auf S. 4 des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung):

    Dort den Text eintragen: Heil- und Hilfsmittel. Dort trägst dann Du Deine Zuzahlungen für Arzt, Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel...ein.


  • Vielen Dank für den Hinweis!


    lg
    bili
  • frankonline hat geschrieben: Außergewöhnliche Belastungen (auf S. 4 des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung):

    Dort den Text eintragen: Heil- und Hilfsmittel. Dort trägst dann Du Deine Zuzahlungen für Arzt, Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel...ein.


    Hallo, bin neu im Forum und hab mal eine Frage zu den außergewöhnlichen Belastungen:
    Du hast ja oben auch die Zuzahlungen beim Arzt/Medis usw. genannt, fallen da auch die Kosten drunter, die ich als Sammelbeleg bei der Krankenkasse einreiche (1% Regelung bei chronischer Krankheit) und Zuzahlungen zu einem Rolli oder ist das über die KK dann schon abgegolten?
    Ich brauche ständig Verbandsmaterial, welches mir die KK aber nur zum Teil bezahlt (nur die Mullbinden, das teure Tape usw. muss ich komplett selber zahlen).

    LG Annika
  • soetanka hat geschrieben: bin neu im Forum und hab mal eine Frage zu den außergewöhnlichen Belastungen:
    Du hast ja oben auch die Zuzahlungen beim Arzt/Medis usw. genannt, fallen da auch die Kosten drunter, die ich als Sammelbeleg bei der Krankenkasse einreiche (1% Regelung bei chronischer Krankheit) und Zuzahlungen zu einem Rolli oder ist das über die KK dann schon abgegolten?....

    Annika, ich befürchte, dass deine frage hier nicht mehr gelesen wird.

    Würde dir empfehlen, dafür einen neues thema zu erstellen.
    Ich denke, dass du dort evtl. antworten bekommst.



  • Hallo,

    du kannst als aussergew. Belastung alle Kosten absetzen die du nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen hast. Zahlt die Kasse nur einen Teil kannst du den anderen Teil ansetzen. Ebenso kannst du für Fahrten zu Arztbesuchen oder Therapien eine pausachale von 0,30 € pro km ansetzen.

    LG Sonnenscheinhsk
  • Sonnenscheinhsk, ist es nicht aber u.u. so, dass es da bestmmte bemessungsgrenzen gibt?

    Damit meine ich, dass wohl grundsätzlich das einkommen zugrunde gelegt wird, ob und was vom FAmt als außergewöhnliche belastung anerkannt werden kann?
  • Hallo,

    annerkannt wird grundsätzlich ersteinmal alles was in den Bereich fällt (§33EstG)

    es gibt nur wie bei der Krankenkasse einen Teil den man selber tragen muss, und alles was darüber hinaus geht wirkt sich dann Einkommensmindernd aus.

    Der Eigenanteil liegt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte und richtet sich nach Familienstand und der Anzahl der Kinderfreibeträge und der höhe des Einkommens.

    Also als Tipp wenn man in einem Jahr schon eine Zahnarztrechnung hat und vielleicht auch noch in der Reha war die Brille nicht erst im Januar kaufen sondern noch im Dezember damit man über den Selbstbehalt kommt.

    Gruß Sonnenscheinhsk