Schwerbehindertenausweiß auf den alten Stand zurücksetzen lassen-wie?

Hallo,

vor einigen Jahren wollte das Versorgungsamt mich auf 50 Prozent runterstufen lassen. Natürlich sind wir gerichtlich dagegen vorgegangen und haben auch gewonnen. Danach wurde uns gefragt, ob die ganzen Merkzeichen wieder hergestellt werden sollen. Aus irgend einnen Grund haben wir das dann nicht gemacht.

Da es aber jetzt so ist, das ich eigentlich jedes Jahr 60 Euror dafür zahlen müsste, möchte ich den Aussweiß auf den alten Stand setzen lassen.

Wie kann ich dies erwirken?

Antworten

  • Hallo,

    stelle bei Deinem Versorgungsamt einen Änderungsantrag, in dem Du die entsprechenden Merkzeichen beantragst.
  • Hallo Ondata,

    was meinst du damit, dass du jedes Jahr 60 Euro "dafür" zahlen müsstest. Wofür? Kannst du das bitte genauer erklären.
    Ich leite deine Frage an einen Fachexperten weiter.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Also, wenn ich jetzt nicht arbeitslosengeld 2 bikommen würde, müsste ich für die Wertmarke jedess Jahr 60 Euro bezahlen.

    Ich habe jetzt nur noch das G im Außweiß, vorher hatte ich G RF und die Begleitung. Weiß jetzt gar nicht, was noch vorhanden war.
  • Hallo Ondata,

    Man muß beim VA des Heimatbezirkes einen Antrag auf Neufeststellung bzw. Höherstufung stellen.
    Am besten sind fachärzliche Gutachten, über eine Verschlechterung, die eine Höherstufung rechtfertigen.
    Wenn Du noch Kopien oder alte Unterlagen auftreiben könntest,würdest Du genau wissen, wie der Stand vorher war und vielleicht auch warum runtergestuft wurde. Man braucht Anhaltspunkte für eine erneute Höherstufung.

    Gruß

    Surfer
  • Es geht mehr darum, das das Gericht ja festgestellt hat, das sich nix geändert hat. Normalerweise hätte das eigentlich automatisch passieren müssen, dass die Merkzeichen wieder vorhanden sind.
  • Hallo Pascal
    Wenn ich das richtig verstanden habe dann hattest du früher ein Merkzeichen.Und jetzt haben sie dir das weggenommen.Mit zurüchsetzen habe ich bei dem Schwerbeschädigtenausweis auch noch nie gehört.Wenn du Hartz4 Empfänger bist,dann brauchst du meines Wissens die 60 euro nicht bezahlen.
  • Für den ÖPNV kann man sich eine Wertmarke kaufen, wenn man den einen Schwerbehindertenausweis MIT passender Merkzeichen hat. Ein Ausweis allein hilft da nicht
    Wenn sie es Dir" weggenommen" haben wirst Du einen Antrag stellen müssen, dass Du sie wieder bekommst.

    Das ÖPNV-Sozialticket für HartzIVler, wenn es den eines gibt, ist in jedem Falle teurer.
  • Hallo Zusammen,

    jemand der in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G hat, darf für 60 Euro eine Wertmarkte für den öffentlichen Nahverkehr erwerben. Nicht zu bezahlen ist diese wenn man Grundsicherung, ALG II (Hartz IV) oder Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)bezieht.

    Aber auch wenn man die Merkzeichen BL oder H im Schwerbehindertenausweis hat muss man diese Wertmarke nicht bezahlen. Es gibt noch ein paar andere Tatbestände bei denen die Wertmarke nicht bezahlen muss aber im wesentlichen sind es die genannten.

    Das heißt nun wenn ein Merkzeichen H oder BL nicht im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, dann muss man sich den letzten gültigen Bescheid aus den Unterlagen raussuchen und genau gucken was da drin steht. Wenn da drin steht das man den Buchstaben H oder BL hat und er steht nicht im Ausweis dann kann man ihn nachtragen lassen. Steht im Bescheid nichts davon muss man einen Antrag auf Feststellung von Merkzeichen (Verschlechterungsantrag) beim zuständigen Amt stellen.
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