Ablehnung von Ausbildungsförderungswünschen durch die Arbeitsagentur(mitarbeiter)

Spezielle Ausbildungswünsche werden mit den Hinweisen auf "mangelnde Ausbildungsreife" und/oder "keine Aussicht auf Erfolg der Ausbildung" von den Arbeitsagentur-Mitarbeitern zurückgewiesen. Habe den Eindruck, dass die Bestimmungen des SGB IX irgendwie "ignoriert" werden und (seelisch-)behinderte Menschen nur Agentur-typische Ausbildungsangebote angeboten erhalten. Ausbildungswünsche, die in Beratungsgesprächen mit der Berufsberatung vorgetragen werden, bleiben unberücksichtigt bzw. werden "ausgeredet". Schriftliche Bescheide über die Ablehnungsgründe gibt es nicht, da "einvernehmlich" der Wunsch/der Antrag in der Beratung "bearbeitet" wird.
Mich würde interessieren, ob dieser Eindruck "daneben liegt", es sich bei meinen (wenigen) Beobachtungen nur um zufällige Begebenheiten handelt. Gibt es dazu Literatur? Wer könnte - aus persönlichen Erfahrungen (selbstverständlich anonym) berichten?

Antworten

  • Hallo,

    zunächst einmal recht herzlich Willkommen in unserem Forum und ein gesundes neues Jahr.

    Was für einen Ausbildungswunsch hast Du denn und welche Ausbildung wird Dir von der Agentur für Arbeit, als Kostenträger, vorgeschlagen?
  • frankonline hat geschrieben:
    Hallo Frank,
    danke für die Neujahrswünsche. auch Dir alles Gute.
    Konkreter Fall: junger Mensch (18 Jahre) mit seelischer Behinderung lebt in einer Jugendhilfeeinrichtung, die über Ausbildungswerkstätten verfügt, und will dort eine Ausbildung als Metallbauer absolvieren. Ein Gutachten eines Jugendpsychiaters begründet die Notwendigkeit einer sozialpäd.-begleiteten Ausbildung in der dem jungen Menschen vertrauten (Jugendhilfe-)Umgebung und beantwortet die Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der intellektuellen Fähigkeiten und der schulischen Kenntnisse positiv.
    Agentur schlägt dem jungen Menschen vor: Ausbildung zum Metallbearbeiter (Ausbildung nach § 64 BBiG) und Ausbildung in einer überbetrieblichen Einrichtung, die von der Bundeagentur geförderte Ausbildungsplätze für Behinderte zugeweisen bekommen hat. Problem: diese Behinderten-Ausbildung will der junge Mensch nicht, er will auch seine Bezugspersonen nicht verlieren und - last not least - er will auch den langen Anfahrtsweg zu dieser Ausbildungseinrichtung (jeweils 2 bis 3 Stunden/täglich) nicht auf sich nehmen.
    Ergebnis: Agentur bleibt bei diesem "Angebot" - junger Mensch nimmt Aushilfstätigkeit (400 Euro-Job) an und beendet Jugendhilfemassnahme. Positiv für Arbeitsagentur: der junge Mensch taucht nicht in der Arbeitslosenstatistik auf.
    Dies ist einer der mir bekannten Fälle aus jüngster Vergangenheit.
    MfG


    Hallo,

    zunächst einmal recht herzlich Willkommen in unserem Forum und ein gesundes neues Jahr.

    Was für einen Ausbildungswunsch hast Du denn und welche Ausbildung wird Dir von der Agentur für Arbeit, als Kostenträger, vorgeschlagen?

  • Hallo,

    hat dieser junge Mensch bereits diese Aushilfstätigkeit angenommen und die Jugendhilfemaßnahme beendet?
  • Hallo Behinderter,

    Ich bin von Geburt an schwerbehindert.

    Die Rechtsgrundlage ist schon so, daß die Genehmigung von Maßnahmen stärker als früher von Aussichten auf Erfolg beurteilt werden dürfen, aber das allein ausschlagebende Kriterium darf es auch wieder nicht sein, denn auch die Berücksichtigung auf Eignung und Neigung ist immer noch im Gesetz.

    Persönlich habe ich auch die Erfahrung gemacht, daß wir Behis nur in die vorgeschlagenen, bzw. vorgegebenen Maßnahmen geschleust werden sollen und daß später wenig Bemühen um Vermittlung ist.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Frank,

    ja, die Jugendhilfemassnahme ist beendet und der 400 €-Job angetreten worden. Habe z. Z. keinen Kontakt zu dem jungen Menschen, so dass ich nichts weiter zu seinem Fall sagen kann.

    Hallo Surfer,

    Du verweist auf Rechtsgrundlagen - betr. Erfolg - worauf beziehst Du Dich? Wo steht was geschrieben? Gerichtsurteile? Wo veröffentlicht?

    MfG
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