pflegestufe und wechsel der pflegeperson

Liebe myhandyicap-Gemeinde,

der MDK Besuch steht nächste Woche an und mich stresst das jedes mal aufs neue, weil ich jedes mal um jede Minute kämpfen muss vor allem seit ich ausgezogen bin daheim. ich habe seit es die Pflegestufen gibt Stufe 1(warum steht in meinem Profil). Der letzte Gutachtentermin war vor 6 Jahren. bisher ist mein Vater als einige Pflegeperson eingetragen und erwirbt sich dadurch auch Rentenansprüche.
Ich habe vor mir in diesem Jahr eine Putzfrau für die hauswirtschaftlichen Dinge zunehmen, um ihn etwas zu entlasten. Außerdem wird er in einem Jahr weiter weg ziehen(50 Auto-Minuten), deshalb hab ich vor eine Bekannte bitten, mir zur Hand zu gehen für die Grundpflege die mal mehr mal weniger notwendig ist.

Sollte ich vielleicht jetzt schon angeben, dass sich meine Eltern die Pflege teilen(der Rentenanspruch verloren geht, weil ja mein Papa nicht mehr 14 std/woche hilft)? bzw dass ich eine Putzfrau geschäftige? müsse beispielsweise der Name der Putzfrau angegeben werden? oder reicht der Name der Person, die Grundpflege leistet, auch wenn dann diese Person nur noch 6-7 Stunde Hilfe leistet und der Rest die Putzfrau??

was passiert wenn ich Ende dieses Jahres eine neue Pflegeperson angebe? kommt dann u.U. eine neue Überprüfung?
Ich hasse diese Besuche, weils ein immer härterer Kampf ist, vor allem seit ich trotz meiner schweren Behinderung arbeite und allein lebe.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin total verunsichert.


Liebe Grüße Ellis

Antworten


  • Guten Abend Ellis,

    sei uns allen herzlich willkommen im Forum,- 😉

    Leider steht nicht viel in deinem Profil, -so das ich es leider nicht nachlesen kann die Gründe wie in deinem Beitrag beschrieben.

    Hast du vielleicht die Rechte nicht richtig eingestellt, vielleicht kann Justin bitte helfen dazu und erklären? Bin Technisch nicht so gut bewandert, - Sorry.

    Zu deinem Beitrag zur Pflegeperson müssen die Dinge schon ehrlich angeben werden, es geht ja auch wie du selbst schreibst um die Rentenansprüche zum einen für die Person die pflegt, - doch auch darum im Fall mal etwas passiert. Hier meine ich die Person die pflegt, - denn im Umkehrschluss ist die, die wirklich pflegt bei der BG = Berufsgenossenschaft versichert.

    An die Pflegesituation in der Entscheidung wie, wer in welcher Form pflegt bist du 6 Monate gebunden, - danach kannst du dich anders entscheiden und dies der Kasse mitteilen die Änderung. Mfg Lyn
  • Hallo Ellis,

    bei der Erhöhung der Pflegestufe kommt es allein darauf an wieviel Unterstützung Du bei der Pflege Deines Körpers, dem An- und Ausziehen, beim Toilettengang und der Nahrungsaufnahme benötigst. Ob Dein Vater diese Dinge tut oder eine andere Person hat keinen Einfluß auf die Pflegestufe. Auch Hilfe im Haushalt, z.B. eine Putzfrau, wird nur am Rande bewertet. Es geht rein um die Zeit, die für Deine Pflege benötigt geht. Je umfanreicher Du sie an giebst, desto höher die Pflegestufe. Wenn Du den gestiegenen Zeitaufwand plausibel begründen kannst, wird der MDK einer Pflegestufe 2 zustimmen, ohne um Minuten zu feilschen. Am besten Du führst vorher für ein paar Tage ein Pflegetagebuch, in dem von Morgens bis Abends, evt. auch über 24 Stunden, alle nötigen Hilfestellungen fest gehalten werden.

    Das Pflegegeld wird pauschal berechnet und pauschal ausgezahlt. Du mußt für die einzelnen Leistung keine Rechenschaft abgeben. Es ist auch erlaubt, von diesem Geld eine Putzfrau zu bezahlen, obwohl diese keine pflegerischen Tätigkeiten übernimmt. Aber wenn Dein Hilfsbedarf hoch genug ist, bezahlt die Krankenkasse auch eine Haushaltshilfe, die ein oder mehrmals pro Woche kommt. Erkundigungen darüber erältst Du beim Pflegebüro Deiner Stadt oder bei einem Pflegedienst der beides anbietet.

    In der MyHandicap Info sind einige wichtige Details zusammen gefaßt.

    Lieben Gruß
    Karin

    http://www.myhandicap.de/pflegeversicherung_info.html

    http://www.myhandicap.de/tipps_gutachter_pflege.html

    http://www.myhandicap.de/fileadmin/myhandicap_de/web-inhalte/Recht_Soziales/Soziales/Pflegeversicherung/Vorschlag_fuer_ein_Pflegetagebuch.pdf
  • Hallo Ellis,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community und ein frohes neues Jahr! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast schon einige gute Antworten und Hinweise aus der Community bekommen. Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
  • hallo zusammen,

    Wie gesagt ich habe die Pflegestufe 1 bereits seit es diese gibt, und weiß was erfüllt sein muss(es handelt sich bei dem Termin um eine Wiederholungsbegutachtung, ich will mich nicht höher stufen lassen). Ich habe allerdings das Problem, dass sich nach Ende meines Studiums durch meine Berufstätigkeit einiges geändert hat. beim Mittagessen helfen mir beispielsweise meine Kollegen, beim schneiden, herrichten und so weiter. wenn ich auf die Toilette gehe, roll ich mit offener Hose bis ins Büro zurück und dort hilft mir dann eine Kollegin mit dem Richten der Kleidung.
    Früher hat mich mein Dad zur Physio- und Ergo-Therapie und zum Hausarzt begleitet, weil ich da leider nicht ohne Hilfe reinkomme und hat mir geholfen. heute rufe ich vorher in der Praxis an und die- kommen raus und helfen mir(mit Türen, Stufen, Rolli), und meine Psychotherapeutin zieht mir eine Turnhose an, weil ich nicht mit Sportklamotten bereits in die Arbeit gehen will und kann.
    Wie ist das denn wenn Hilfeleistungen durch viele verschiedene Personen geleistet wird?
    Sollte ich /kann ich solche Dinge auch angeben?
    lg Ellis
  • Hallo Ellis,

    bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist es unerheblich WER die Hilfestellungen leistet. Wichtig ist, DASS Du sie benötigst.

    Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe meine Antwort war hilfreich für Dich!
    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!
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