Thematik - BSG Urteil in 2010 - Regelsätze - einweiliger Rechtschutz dazu ?

Die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg, Monika Paulat, sieht angesichts des ungelösten Konflikts um eine Hartz IV Neuregelung schwarz.

Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa vom 23-12-2010 prophezeit die Juristin einen deutlichen Anstieg der Klagen vor den zuständigen Sozialgerichten, falls sich die Einigung auf eine Reform der Hartz IV Gesetzgebung weiter hin zieht.

“Den Gerichten droht eine Flut von Anträgen der Leistungsempfänger auf einstweiligen Rechtsschutz”, meint Paulat. Dies würde wiederum ganz klar zu Lasten von anderen Verfahren gehen. Schließlich handele es sich bei einer Hartz IV Klage um eine Eilsache, welcher Vorrang eingeräumt werden muss.

Deshalb sei davon auszugehen, dass etwa die Bearbeitungszeit für Verfahren von Rentnern oder Kranken-versicherten in Folge dessen steigen wird. “Beides sind aber ebenfalls Bereiche, in denen es um die Sicherung der Existenz geht”, gibt die Gerichtspräsidentin zu Bedenken.

“Das kommt über uns – vor allem auf die Richter in erster Instanz”, so Paulat weiter. Maßnahmen zur Vorbeugung könnten die Sozialgerichte kaum treffen. Das Personal werde allerdings nach besten Kräften versuchen, die Fälle zügig abzuarbeiten.


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Zu dem o.g. Artikel hätte ich eine Frage an die RA im Forum.

Ich selbst bin nicht betroffen, - nur es gibt hier im Forum sehr viele Leistungsempfänger von Hartz IV - Leistungen durch die zuständige ARGE und so treibt mich eine Fragestellung dazu um.

Folgendes;

Müsste nicht jeder Empfänger von ARGE - Leistungen ( Hartz IV, Grundsicherung von Sozialleistungen ) den Antrag stellen auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Träger ? , - einstweiligen Bestandsschutz um so auch rückwirkend die Leistungen zu erhalten, - wenn diese durch die Bundesrepublik / Arbeitsmarktpolitik im rechtlichen Sinne verabschiedet wird ? Eigentlich ja, - oder was ist z.Zeit die rechtliche Relevanz dazu ?

Wäre schön wenn mir jemand in der Thematik verbindlich Antworten könnte. Denn die Bundesregierung hatte ja bis zum Jahresende die Änderung zum Urteil BSG - Hartz - Regelsätze in 2010 ändern müssen, jedoch nicht auf den Weg gebracht bisher. Danke, - Mfg Lyn😉


Antworten

  • Sorry !

    Nur mich treibt es dazu nochmals um !

    Wenn dies eine rechtliche Relevanz , Bedeutung hat, besteht dann nicht durch die ARGE - Leistungsträger eine Informationspflicht zum Leistungsempfänger zum einstweiligen Rechtsschutz ?

    Denn im Umkehrschluss der Leistungsempfänger kennt weder die rechtliche Bedeutung noch die Auswirkung dazu ! Danke Mfg Lyn 😉
  • Liebe Lyn

    Danke für diese Frage, die sicher für viele andere auch interessant ist!
    Ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter und hoffe, dass du bald eine Antwort bekommst!

    Liebe Grüsse und guten Rutsch!

  • Liebe Maggie,

    ich habe viel Geduld und noch mehr Gelassenheit,- danke dir für die Rückmeldung.

    Dir deinen Lieben wünsche ich, Gesundheit, Zufriedenheit, Gelassenheit und einen guten Rutsch ins neue Jahr, - liebe Grüße in die Schweiz - Lyn 😉
  • DGB: Widerspruch gegen ALG II Bescheid einlegen

    Auf dem Online-Portal des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wird Beziehern des ALG II empfohlen, gegen Bescheide, mit denen Leistungen ab 01.01.2011 bewilligt werden, Widerspruch einzulegen.

    Das Gesetz zur Neuregelung von Hartz IV sollte nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Jahresbeginn 2011 in Kraft treten. Da die Regierungskoalition zur Zeit im Bundesrat über keine Mehrheit verfügt, wurde der Entwurf in der Länderkammer vorläufig gestoppt.

    Laut dem DGB bestünden nunmehr Zweifel, ob die Rechtsgrundlage seit dem 1. Januar noch verfassungskonform ist. Schließlich gebe es sowohl an der Ermittlung der Regelsätze- Bedarf als auch an den Leistungen im sogenannten Bildungspaket erhebliche Kritik. Die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, den erhöhten Regelsatz rückwirkend zum 1.Januar auszuzahlen, ändere hieran nichts.

    Der DGB hat im Internet ein Musterschreiben für einen Widerspruch und den hiermit verbundenen Antrag auf Vorläufigkeit bereitgestellt.

    Der Link zum Musterbrief; ( am Ende vom Artikel bitte mehr dazu ) !

    http://www.dgb.de/themen/++co++2ef45166-0d1d-11e0-5e71-00188b4dc422

    Quelle; Sozial Info

    Mfg Lyn 😉
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