Frage zur Antwort von Nobby am 30.11.010 bzgl. Pauschalbeträge u.Besteuerung von Renten
Guten Tag,
zu Nobbys Erklärungsversuch vom 30.11.010 bzgl. Pauschalbeträge für Schwerbehinderte und Besteuerung von Renten sind noch folgenden Fragen unbeantwortet.
1. Was ist SBA?
2. Wenn sich Pauschalbeträge für Schwerbehinderte, egal ob erwergstätig oder berentet steuermindernd auswirken, was kann ich mit dieser Info überhaupt anfangen. Was heißt das konkret.
3.Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht in unserem Fall Anspruch auf Pauschalbeträge für Schwerbehinderte.
Wo kann ich diese geltend machen und wie sind da die Fristen der Beantragung?
4. Wie hoch sind die Freibeträge für die Ausgaben der gesetzlichen KV und PV?
5.Was macht das für einen Sinn, wenn ich einen Betrag versteuern kann im Zusammenhang mit den Pauschalbeträgen?
6. Besteht Anspruch Pauschalbeträge für Schwerbehinderte rückwirkend zu erhalten?
Voran
zu Nobbys Erklärungsversuch vom 30.11.010 bzgl. Pauschalbeträge für Schwerbehinderte und Besteuerung von Renten sind noch folgenden Fragen unbeantwortet.
1. Was ist SBA?
2. Wenn sich Pauschalbeträge für Schwerbehinderte, egal ob erwergstätig oder berentet steuermindernd auswirken, was kann ich mit dieser Info überhaupt anfangen. Was heißt das konkret.
3.Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht in unserem Fall Anspruch auf Pauschalbeträge für Schwerbehinderte.
Wo kann ich diese geltend machen und wie sind da die Fristen der Beantragung?
4. Wie hoch sind die Freibeträge für die Ausgaben der gesetzlichen KV und PV?
5.Was macht das für einen Sinn, wenn ich einen Betrag versteuern kann im Zusammenhang mit den Pauschalbeträgen?
6. Besteht Anspruch Pauschalbeträge für Schwerbehinderte rückwirkend zu erhalten?
Voran
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Antworten
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Hallo Voran
Ich leite diese Fragen an unsere Fachexperten weiter.
Vielleicht kann es bis nach Silvester dauern, bis eine Antwort kommt, deshalb bitte ich dich um etwas Geduld.
Liebe Grüsse
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Guten Abend Voran,
SBA = Schwerbehindertenausweis
Zu den anderen fragen findest du hier die Antworten dazu für den § 33b Einkommensteuergesetz;
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/einleitung.htm
Durch deine EKsTK = Einkommenssteuererklärung gibst du bereits an ob eine Behinderung / Schädigung vorliegt. Da alle Eingaben in einem Steuerprogramm erfasst werden wird bereits durch das Programm errechnet, verrechnet und die Freibeträge berücksichtigt. Und wenn es ein gutes Steuerprogramm ist und man den Steuerassistenten dazu einstellt wird man auch auf Mängel, Fehleingaben hingewiesen. Oder Bei der Steuerprüfung durch das Programm wo noch Dinge vergessen wurden oder Freibeträge noch ausgeschöpft werden können. Und ja es können Freibeträge auch Rückwirkend geltend gemacht werden gegenüber dem FA = Finanzamt. Hier muss nur eine Einkommenssteuer - Korrektur erfolgen und ein Hinweis im Anschreiben an das FA zu Geltendmachung. Dies ist jedoch nur möglich ab Ausstellung des SBA durch das VS = Versorgungsamt. Mfg Lyn 😉
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Hallo Voran.
alle Fragen kann ich Dir nicht beantworten. SBA bedeutet Schwerbehindertenausweis.Die Pauschalbeträge richten sich nach der Höhe des GDB (Grad der Behinderung)Bei einem GDB von 60% sind es z.B. 720,--€ pro Jahr. Den SBA bekommst zu vom Vrsorgungsamt. Dort wird die Höhe des GDB festgelegt an Hand von beigebrachten ärztlichen Unterlagen und/oder falls erforderlich durch ein amtsärztliches Gutachten. Den SBA gibst Du in der Steuererklärung an. Wie hoch die Freibeträge für die KV und PV sind, weiß ich nicht ganz genau. Wenn meine Infos korrekt sind, sind das die tatsächlichen Kosten, also 7,9% KV und 1,85% PV (PV müssen Rentner komplett bezahlen),Abeitnehmer nur die Hälfte vom steuerpflichtigen Einkommen (Rente) Die Pauschbeträge können meines Wissens nach bei Neuanträgen rückwirkend bis zum Ausstellungsdatum des SBA berücksichtigt werden. Ich denke mal, die Fachleute können diese Fragen besser beantworten als ich. Bin auch auf deren Antwort gespannt.
LG Nobby
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