Wer trägt die Kosten für Heimunterbringung eines geistig behinderten Kindes? Gibt es Unterschiede in

Antworten

  • In der Tat, in den einzelnen Bundesländern wird es unterschiedlich gehandhabt. Du kannst dich aber bei der Stadt erkundigen, welcher Kostenträger dafür zuständig ist. Wenn du schon eine Einrichtung ins Auge gefasst hast, können sie dir das auch sagen.

    In NRW zum Beispiel ist der Landschaftsverband Rheinland dafür zuständig.

  • Hallo Volkerw,

    zu den Kostenbeiträgen für Eltern eines behinderten Kindes haben wir einem aktuellen Artikel in unserem Infobreich. Lies dazu bitte hier:
    http://www.myhandicap.de/rechtstipp-kostenbeitraege-heim.html

    Zur Frage wer nun die "restlichen" Kosten trägt, frage ich einen Fachexperten.

    Viele Grüße sendet
    Michaela
  • Guten Tag,

    also es wurde in der anderen Antwort schon gesagt zuständig ist bei dieser Fragestellung immer der sog. überörtliche Sozialhilfeträger wer das dann in den einzelnen Bundesländern ist verhält sich unterschiedlich. In Bayern sind es z. B. die bayerischen Bezirke.

    Ausschlaggebend sind auch bei dieser Fragestellung die eigenen finanzielle Verhältnisse nach demem berechnet wird in wie weit man z. B. selbst für die Bezahlung der Heimkosten herangezogen wird. Allerdings ist das nur in den wenigsten Fällen der Fall. Am besten erkundigen Sie sich nach dem zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger in Ihrem Bundesland bzw. Regierungsbezirk.
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