Wer kann mir bitte helfen i.S. Pflegegeld Stufe II ?

Ich bin Querschnitt/Rollstuhlfahrer und erhalte seit über 20 Jahren Pflegegeld (auch vor 95, danach mit Besitzstandsgeld)der Stufe II.
War 6 Jahre im Ausland, erst seit 8/2010 wieder im Inland. Pflegekasse hat neues MDK Gutachten erstellt mit Pflegekraft und dann 2 Wo später Arzt. Pflegekraft meinte Stufe II weiter, Arzt Stufe I, obwohl sich mein Zustand verschlechter hat im Alter. KEIN neuer Bescheid, denn Kasse zahlt plötzlich Stufe II mit der Begründung, daß der alte (??) Bescheid aus 95 nie aufgehoben wurde und deshalb weiterbesteht. Sie drohten mir aber am Tel. an, daß sie es in Kürze auf Stufe I oder sogar 0 ändern wollen,. Steht dahinter ein Trick ? Warum und was soll ich jetzt schon tun? DANKE für Hilfe !

Antworten

  • Hallo Crazyjosef,

    ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet.
    Bitte hab noch etwas Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße sendet
    Michaela
  • So san's hoit, de österreichischen Nachbarn...immer gerne hilfsbereit !
    Als Bayer mog i's hoit.
    Danke aus München 😀)
    Jo
  • 😀
    Jaja, das ist gegenseitige Liebe 😀 ich bin nicht umsonst in München 😀


  • Hallo Jo,

    je nach dem wie Dein Auftreten gegenüber dem MDK war, kann es schon sein, daß man Dir Pflegestufe 0 geben könnte. Ob jemand eine Pflegestufe bekommt, hängst nicht von der Art oder Schwere seiner Behinderung ab, sondern davon wieviel Hilfe er bei der Verrichtung der Aktivitäten des alltäglichen Lebens braucht. Der Schwerpunkt liegt hierbei bei der Grundpflege. Wenn Du nicht mindestens 90 Minuten tägliche Hilfe brauchst, wobei mehr als 45 Minuten täglich Hilfe bei der Körperpflege, dem An- und Ausziehen und der Nahrungsaufnahme sein müssen, bekommst Du keine Pflegestufe. Hilfe im Haushalt und bei anderen Aktivitäten, fließt zwar in die Begutachtung mit ein, der größte Teil der Zeit (>45min), muß aber im Bereich der Grundpflege liegen. Bei Pflegestufe 2 und 3 erhöhrt sich der geforderte Zeitaufwand auf 3 Std. bzw. 5 Std.täglich.

    http://www.mdk-bayern.de/clients/mdk_bayern/webcms/CMS2Content.nsf/content/startseite_mdk_bayern_dienstleistungen_pflegeversicherung_pflegebeduerftigkeit_nach_dem_pflegeversicherungs-gesetz.html?Open

    Gruß Karin


  • Guten Tag,

    grundsätzlich muss man sagen darf die Krankenkasse es immer überprüfen ob der Gesundheitszusand noch der gleiche ist. Wenn der Bescheid nicht aufgehoben wurde dann gilt er bis zu einer Neufeststellung erst einmal weiter. Sollte die Kasse eine Neufeststellung wünschen muss sie dies selbst veranlassen. So wie Sie den Fall schildern brauchen Sie erst einmal nichts zu tun. Sondern die Krankenkasse wäre ganz klar am Zug. Sollte diese nichts tun muss sie erst einmal ganz normal weiter bezahlen. Bis der Bescheid neu geprüft bzw. aufgehoben wurde. Außerdem ganz wichtig alles Aussagen der Kasse sich immer (ausnahmslos) schriftlich geben lassen. Alle Aussagen die Mitarbeiter am telefon treffen sind rechtlich gesehen erst einmal nicht relevant.