Warum wird ein Behinderten KFZ enteignet?

Beispiel: nur mal rein Rechnerich den Umbau mal außen vor gelassen,, man lässt sich ein KFZ fördern, man erfüllt die Voraussetzung um die 9500€ zu bekommen und legt z.B. selber noch 9500€ drauf und schafft ein KFZ für 18000€ an.

So nun, das Auto wird geklaut, Totalschaden oder so, das ganze vielleicht auch erst nach fünf Jahren.
Jedenfalls bezahlt jetzt mal rein rechnerich die Versicherung genau 9500€ Restwert aus.

So nun wird ein Antrag auf ein neues KFZ gestellt. Nun aber sagt die Kostenstelle ihr Altfahrzeug hat ja 9500€ wert, diese ziehen wir von den 9500€ Förderung ab.
Und nun?
Steht der Bedürftige ohne Auto da? oder müsste die 18000€ für z.B. das gleiche Auto komplett selber berappen?
In dem Fall hatte doch jeder Hälfte Hälfte ursprünglich bezahlt und wenn dürfte doch nur der halbe Restwert gegengerechnt werden, oder?
Also nur 4750€, was natürlich auch blöd ist, aber einsehbar.

Für mich ist dieses Beispiel eine Enteignung.

Hat jemand Erfahrungen mit sowas? Die Frage habe ich schon Jahre im Kopf.

Antworten



  • Hallo!

    Du solltest Deine Frage an den MMB Mobil mit Behinderung stellen.

    Seit ich aus dem Arbeitsleben raus mußte wegen meiner Erkrankung habe ich immer wieder das Gefühl gehabt entmündigt zu sein.

    Durch My Handicap habe ich wieder kämpfen gelernt und Wege gefunden mich durch zusetzen.
    Besonders was Mobilität anbelangt habe ich vieles bei dem Verein gelernt und Hilfe erhalten.

    Viele Entscheidungsträger denken nur noch mit der Geldbörse im Blickwinkel und nicht mehr mit Herz.Leider!! 😡

    LG SENDRINE 😺
  • ich greife mal das Thema wider auf. Wie ist eure Sicht dazu?
  • Hmm, also Erfahrungen habe ich damit leider keine, auch kann ich nicht sagen, ob es die Versicherung mit dem Restwert des Wagens genau so einschätzt.
    Ich meine aber, das man (sofern man die Voraussetzungen erfüllt) nach 5 Jahren einen erneuten Antrag auf Kfz-Hilfe für ein "neues" Auto stellen kann (bin mir da aber jetzt nicht sicher, das dem auch so ist und lasse mich gern eines Besseren belehren).
    Falls das so wäre, hätte man nach 5 Jahren dann ja wieder einen "Anspruch auf Kfz-Hilfe".

    Mich beschäftigt in dem Zusammenhang aber noch eine ganz andere Frage.....

    Mal angenommen, jemand hat (oder bekommt) ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und die Kfz-Hilfe (sprich die 9500 Euro) wurde erteilt. Evtl. wurde zu den besagten 9500 Euro auch noch ein gewisser Betrag (aus eigenen Mitteln oder von Familienangehörigen bzw. Sponsoren) obendrauf gelegt und davon dann ein entsprechendes Auto angeschafft.
    Nach vielleicht 2 Jahren geht die Firma in der man beschäftig ist "den Bach hinunter" und man wird arbeitslos. Nach Bezug von 1 Jahr ALG 1 fällt man dann ja meist ins ALG 2, sprich Hartz 4. Als Hartz 4 Empfänger darf man aber nur ein Auto bis zu einem Wert von 7500 Euro haben. Ein Fahrzeug, welches mehr Wert ist muß verkauft werden und der Verkaufserlös (der über den 7500 Euro liegt) zum Lebensunterhalt verwendet werden.
    Nun ist in diesem Fall ja ein entsprechendes Fahrzeug oft mehr Wert als diese besagten 7500 Euro. Wie verhält es sich in so einem Fall?

    Im Übrigen, Hartz 4 kann heut JEDEN treffen, davor ist niemand sicher. Gerade Menschen mit Handicap haben es auch schwer einen passenden Job zu finden. Dies nur mal so nebenbei bemerkt.....
  • gute Frage,, ich denke das es da Probleme geben könnte.

    Ich kann nur sagen: als mein Frauchen H4 Patient war (zum Glück nur für kurze Zeit) wurde nur bei ihr billigen Auto der Haftpflichtversicherungsbeitrag beim Bescheid berücksichtigt. Mein Haftpflichtversicherungsbeitrag von mein Behinderten KFZ wurde ignoriert.
    Auf Nachfrage beim Amt, wurde gesagt das günstige Auto wird nur in die Berechnung genommen.
    Ich erklärte dass mein Auto eine Notwendigkeit darstellt um täglich zur Arbeit zu kommen, aber davon wollte niemand was hören.
    Da ja der ganze Spaß als Eheähnlich abgehandelt wird, habe ich 50€ zu viel Einkommen gehabt und durfte noch obendrein für die Krankenversicherung meines Frauchen bluten, sie bekam kein Cent vom Amt. Und wenn man kein Geld bekommt, ist man trotz Arbeislosigkeit nicht in der Arbeitslosenstatistik geführt….nur mal so als Anmerkung.
    Währe das Behinderten KFZ angerechnet worden, hätte das Amt die Krankenkasse übernommen.
    Da zum Glück der Spuck nur für kurze Zeit war, habe ich keine Klage eingereicht.
    Aber eigentlich hätte ich es machen müssen um Gewissheit zu haben, ob ich oder das Amt im Recht war.

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