Kann Arzt/Anwalt helfen und erklären, ob das alles heute so gemacht wird?

Es kann fast nicht sein,dass bei meinem Unfall 1986 die Schäden, die von Ärzten dokumentiert worden sind, heute nichts mehr wert sind.

Auch, wenn ich jetzt Hilfe wegen Unfallfolgen benötige, sagt mein Arzt jetzt immer wieder, dass, was vor 20 oder 22 Jahren von Unfall-, Fach- oder Klinikärzten dokumentiert worden ist, wird heute von einer BG oder anderen Organisationen nicht mehr anerkannt. Dass kann es doch nicht sein.

Ich beantragte, weil ich beim Unfall diese inkomplette Querschnittlähmung erlitten habe, die Unfallrente seit meinem Unfalltag, und teilte dabei der BG mit, weil auch schon übers Versorgungsamt Ulm in meinem Ausweis steht, dass ich eine Paraparese habe und 100% schwerbehindert bin mit einem G, aG (aussergewöhnlich gehbehindert) und auch mit einem B (Begleitperson erforderlich).

Ich schrieb der BG, dass ich wegen damals, bis jetzt und in Zukunft eine rentenberechtigende Minderung meiner Erwerbsfähigkeit habe. Ich bekam eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Jetzt schreibt als Antwort meine VBG bei meinem Antrag wegen der Rente und einem elektrischen Rollstuhl, dass sie medizinische Unterlagen benötigen, um alles, auch die Querschnittlähmung als Unfallfolgen anzuerkennen.

Diese Folgen sind schon seit 23 Jahren in deren Unterlagen. Jetzt muss ich, wie so oft, wieder alle Untersuchungen, bestimmt zum 10. Mal, machen lassen.

Oder ist nur mein Hausarzt nicht mehr richtig informiert? Er ist etwa 65 Jahre alt und sagte, er habe auch damals Neurologie studiert und sich auch oft fortgebildet und er, so meint er, weiß, was nötig und möglich sei.

Die BG will ja, so meine ich, keine Rente zahlen, keinen Stuhl, garnichts und hofft, dass die nicht helfen und zahlen müssen und ich muss, um die Rente und den Stuhl zu bekommen, über den VdK vor Gericht vorgehen, die seien hilfreich, heißt es.

Welcher Arzt oder Rechtsanwalt kann mir helfen und mir erklären, ob das alles heute so gemacht wird?

Grüsse
Humpler

Antworten

  • Hallo Humpler,

    gern möchten wir Dir bei der Lösung Deines Problems helfen!

    Dazu werden wir Dein Anliegen an unsere Fachexperten weiterleiten. Bitte habe ein wenig Geduld, bis Du eine Antwort erhältst.

    Zur Lösung Deines Falles wäre es noch hilfreich zu wissen, ob Du die Unterlagen bzw. Gutachten von vor 20 Jahren noch hast.

    Abschließend noch der kleine Hinweis, dass ich Deinen Thread in unser Forum "Recht & Soziales" verschoben habe.

    Ich wünsche Dir ein schönes Adventswochenende 😀

  • Guten Abend Humpler,

    ja dieser Weg ist so.

    Du musst bei deiner dir zuständigen BG einen Verschlechterungsantrag stellen, der wird sehr oft abgelehnt. Dann hast du die Möglichkeit vor dem SG = Sozialgericht den Klageweg zu beschreiten.

    Ich bin selbst aus einen AU = Arbeitsunfall durch stetige Verschlechterung 100 MdE, 100 GdB / GdS geschädigt und ein Pflegefall Stufe III.

    Vor dem SG habe ich gewonnen alle Prozesse diese gingen 4 Jahre, - nun bin ich seit 1,4 Jahren vor dem LSG da die BG in Revision gegangen ist. Über die Revision ist noch keine Entscheidung ergangen. Bekommt die BG Recht, so muss auch ich alles wieder Neu durchlaufen, Gutachten etc. für diesen Prozess. Stimmt das Gericht mir zu, dann muss die BG alle Leistungen in Form Regress erbringen an mich von 2003 rückwirkend an, doch auch an die DRV, KK und Pflegekasse.

    Ja wenn du gegen die BG antreten willst brauchst du einen sehr langen Atem in D , denn der Weg ist steinig und du brauchst nach der langen Zeit bei dir, in deinem Fall einen RA nicht nur für Sozialrecht, sondern auch einen für Medizinrecht. Ich wünsche dir die erforderliche Geduld, noch mehr Kraft und Nerven wie Drahtseile und bitte verliere deinen Humor nicht, - denn der ist fast am wichtigsten. - Mfg Lyn 😉


  • Also auch wenn ich mich recht gut mit dem Gesetz auskenne, ist mir ein solcher Fall leider noch nie vorgekommen. Also wichtig ist aufjedenfall sicher zu sein, ob du die momentanen Schäden definitiv vom Unfall vor 20 Jahren hast. Das sollte dir der Arzt wirklich bestätigen - in dem Punkte hat er unrecht. Ich an deiner Stelle würde ich mich einfach mal mit einem RA in Verbindung setzen. ich würde dier diese Seite empfehlen. Lass dich nicht verarschen 😉! Du bist meines erachtens im Recht, wüsste nicht das es da ein Gesetz gibt, das sowas "verjährt".

    Viel Glück und Liebe Grüße 😀
  • blauerose hat geschrieben:
    Also auch wenn ich mich recht gut mit dem Gesetz auskenne, ist mir ein solcher Fall leider noch nie vorgekommen. Also wichtig ist aufjedenfall sicher zu sein, ob du die momentanen Schäden definitiv vom Unfall vor 20 Jahren hast. Das sollte dir der Arzt wirklich bestätigen - in dem Punkte hat er unrecht. Ich an deiner Stelle würde ich mich einfach mal mit einem RA in Verbindung setzen. ich würde dier diese Seite empfehlen. Lass dich nicht verarschen 😉! Du bist meines erachtens im Recht, wüsste nicht das es da ein Gesetz gibt, das sowas "verjährt".

    Viel Glück und Liebe Grüße 😀


    Humpler:

    Hallo, blauerose

    ich bin ganz überrascht, dass ich heute noch eine Antwort auf meine Frage von Dez. 2010 erhalte. Diese Fachexperten antworten leider fast immer gar nicht. Ich hatte nur einmal einen RA, der mich anschrieb, aber leider antwortete er nie auf meine Frage, obwohl er meinen Brief erhalten hatte.
    Über die ARAG habe ich einen Fachanwalt fürs Versicherungsrecht, der schon mal für mich tätig war gegen die BG.

    Leider kenne ich keinen fürs Medizinrecht, wie Lyn schreibt, der auch mal kostenlos eine Frage beantworten könnte. In meinen an myhandicap geschriebenen Fragen stehen so viele Antworten, aber es sind meistens keine hilfreichen Antworten.

    Ich bin schon so oft in den 24 Jahren von Ärzten begutachtet und untersucht worden, Neurologie - Unfallchirurgie, die alles in deren Akten gespeichert haben. Aber es sind immer wieder nur BG-Ärzte, die BG-Gutachten erstellen und das Ergebnis ist immer eine BG-Ablehnung.

    Der 1. Unfallarzt hat in einem ersten BG-Rentengutachten, es gab danach noch etliche,
    dokumentiert, ich hätte eine MdE von unter 10%, =Minderung der E. Die Folge:
    seit 24 Jahren bekomme ich nicht mal eine Unfallrente von BG.
    So geht es BG-mäßig weiter, es wird alles abgelehnt.

    Ich beantragte neulich bei BG eine MdE von 100%. BG - Antwort: ich muss zwei weitere BG-Gutachten über mich ergehen lassen. Ergebnis wohl wieder 10%.

    Ich beantragte und bekam beim Versorgungsamt einen für immer gültigen Schwerbehindertenausweis mit Behinderung von 100% und G, gehbehindert, aG außergewöhnlich gehbehindert, B, Begleitperson erforderlich, H, hilflos

    Auch habe ich Pflegekasse II.
    Die beiden Sachen sind der BG sehr wohl bekannt, meine Faxe an die kennt die BG.
    Dennoch neue Gutachten.

    Jede Untersuchung von mir geht an BG wegen meines von BG anerkannten Arbeitsunfalls.
    Es wurde von BG damals geschrieben:
    BG schreibt: Einschränkung der Beweglichkeit der Wirbelsäule, Minderung des Zwischenwirbelscheibenraumes zw. BWK 11 und 12 als Zustand nach unter Keilwirbelbildung knöchern fest verheiltem Bruch des 12. Brustwirbelkörpers.
    All das steht in der BG-Akte und wird von jedem neuen Arzt, von BG beantragt, gelesen und begutachtet.

    Selbst der Hausarzt darf wegen KKH Überweisungen nur zu Lasten BG ausstellen. Meine momentanen Schäden entstanden bei meinem Sturz.
    Davor war ich 20 J. in einer Tanzschule, habe jahrelang ,it Prüfungen getanzt und mit dem Club öfters in der Stuttgarter Liederhalle Vorführungen gemacht.
    In der gleichen Zeit hatte ich zwei große Schäferhunde, mit denen ich kilometerweit gelaufen bin. Ab Unfall gab es das alles nicht mehr.

    Da ich seit 1989 Erwerbsunfähigkeitsrente aus Berlin nach meinem Antrag erhalte, bin ich ab Unfall bei MdE 10% gelandet. Das heisst für mich, ich bin zu 90% arbeitsfähig. Das kann man nicht verstehen.

    Es wird sich BG-mäßig bei mir nie etwas ändern, weil die nicht zahlen wollen und ich keinen RA habe, der nicht gleich erstmal Geld will. Ich konnte nur meine Rentenbeiträge für 20 Jahre zahlen. Die Rente ist für 4 Erwachsene viel zu wenig. Ich bekam keine REHA, Kur oder anderes von BG. Mit BG-Hilfe hätte ich sicher 45 Jahre Beiträge zahlen können, ich hätte so lange in dem Fall mit BG-Hilfe arbeiten können.

    Freundliche Grüsse
    Humpler

  • Humpler hat geschrieben:…… In meinen an myhandicap geschriebenen Fragen stehen so viele Antworten, aber es sind meistens keine hilfreichen Antworten.

    Humpler, du hast insgesamt inzwischen fünf threads(!) ins forum gestellt, die sich um dieses thema drehen (falls ich mich nicht irre).

    Wie ich gesehen habe, ist die beantwortung für laien (und „normale user“ sind nun mal keine FACHLEUTE) äußerst schwierig.
    Da solltest du nicht verwundert und enttäuscht sein, wenn die antworten nicht so „ausfallen“ (können), wie du es dir wünscht. 🥺

    Humpler hat geschrieben:Ich bin schon so oft in den 24 Jahren von Ärzten begutachtet und untersucht worden, Neurologie - Unfallchirurgie, die alles in deren Akten gespeichert haben. Aber es sind immer wieder nur BG-Ärzte, die BG-Gutachten erstellen und das Ergebnis ist immer eine BG-Ablehnung.

    Der 1. Unfallarzt hat in einem ersten BG-Rentengutachten, es gab danach noch etliche,
    dokumentiert, ich hätte eine MdE von unter 10%, =Minderung der E. Die Folge:
    seit 24 Jahren bekomme ich nicht mal eine Unfallrente von BG.
    So geht es BG-mäßig weiter, es wird alles abgelehnt.

    Ich beantragte neulich bei BG eine MdE von 100%. BG - Antwort: ich muss zwei weitere BG-Gutachten über mich ergehen lassen. Ergebnis wohl wieder 10%.

    Ich beantragte und bekam beim Versorgungsamt einen für immer gültigen Schwerbehindertenausweis mit Behinderung von 100% und G, gehbehindert, aG außergewöhnlich gehbehindert, B, Begleitperson erforderlich, H, hilflos

    Auch habe ich Pflegekasse II……

    Jede Untersuchung von mir geht an BG wegen meines von BG anerkannten Arbeitsunfalls.
    Es wurde von BG damals geschrieben:
    BG schreibt: Einschränkung der Beweglichkeit der Wirbelsäule, Minderung des Zwischenwirbelscheibenraumes zw. BWK 11 und 12 als Zustand nach unter Keilwirbelbildung knöchern fest verheiltem Bruch des 12. Brustwirbelkörpers.
    All das steht in der BG-Akte und wird von jedem neuen Arzt, von BG beantragt, gelesen und begutachtet.

    Selbst der Hausarzt darf wegen KKH Überweisungen nur zu Lasten BG ausstellen. …………

    Da ich seit 1989 Erwerbsunfähigkeitsrente aus Berlin nach meinem Antrag erhalte, bin ich ab Unfall bei MdE 10% gelandet. Das heisst für mich, ich bin zu 90% arbeitsfähig. Das kann man nicht verstehen.

    Es wird sich BG-mäßig bei mir nie etwas ändern, weil die nicht zahlen WOLLEN ....

    Humpler, das ist nun mal leider so. 😢

    Die BG entscheidet nach eigenen richtlinien, für die ist es insofern völlig unerheblich welche Behindertenstatus und ob/welche pflegestufe jmd. hat.

    Ich glaube nicht, dass die BG nicht WILL, sondern dass sie nach derzeitiger sachlage nicht anders KANN.

    Dein schicksal tut mir sehr leid, aber ich denke ohne fachanwalt kommst du einfach nicht weiter.


    Alles gute und viel glück 😉

    Ilse


  • Hallo Humpler,

    ich würde dir raten dich bei der Vdk beraten und unterstützen zu lassen die haben erfahrung und auch Fachanwälte für solche Angelegenheiten. Diese können dich auch wenn nötig vor Gericht vertreten. Der Beitrag zur VDK ist auch noch bezahlbar.

    Ich wünsche Dir viel Glück
Diese Diskussion wurde geschlossen.