Bevorzugte Behandlung nur in eigener Sache?
Ich war heute bei der Zulassungsstelle Nürnberg um ein Auto für das Unternehmen meiner Frau, indem ich mitarbeite, zuzulassen. Ich habe 80% Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G, aG.
Wie ich es von anderen Zulassungsstellen kenne, bat ich um sofortige Abfertigung Aufgrund meiner Schwerbehinderung, da ich nicht so lange stehen kann und auf den Stühlen dort auch nicht sitzen kann, weil ich nicht mehr hochkomme.
Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, ich würde ja nicht in eigenem Namen handeln.
Wer hat bereits Erfahrung mit dieser vorgehensweise. Gibt es Grundsatzurteile bzw. Rechtsprechung dazu? Wem ist es bereits ähnlich ergangen?
Viele Grüße an alle
Wie ich es von anderen Zulassungsstellen kenne, bat ich um sofortige Abfertigung Aufgrund meiner Schwerbehinderung, da ich nicht so lange stehen kann und auf den Stühlen dort auch nicht sitzen kann, weil ich nicht mehr hochkomme.
Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, ich würde ja nicht in eigenem Namen handeln.
Wer hat bereits Erfahrung mit dieser vorgehensweise. Gibt es Grundsatzurteile bzw. Rechtsprechung dazu? Wem ist es bereits ähnlich ergangen?
Viele Grüße an alle
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michaelgaus hat geschrieben:
Ich war heute bei der Zulassungsstelle Nürnberg um ein Auto für das Unternehmen meiner Frau, indem ich mitarbeite, zuzulassen. Ich habe 80% Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G, aG.
Wie ich es von anderen Zulassungsstellen kenne, bat ich um sofortige Abfertigung Aufgrund meiner Schwerbehinderung, da ich nicht so lange stehen kann und auf den Stühlen dort auch nicht sitzen kann, weil ich nicht mehr hochkomme.
Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, ich würde ja nicht in eigenem Namen handeln.
Wer hat bereits Erfahrung mit dieser vorgehensweise. Gibt es Grundsatzurteile bzw. Rechtsprechung dazu? Wem ist es bereits ähnlich ergangen?
Viele Grüße an alle
Sorry Michael, aber hier ist das auch nicht anders.
Du ziehst eine Nummer beim Bürgeramt, hast Anspruch auf einen Sitzplatz und wartest.....
Sei mir nicht böse, aber für mich hat die Argumentation des Amtes eine gewisse Logik.
Wenn Du diese Aufgabe nicht zwingend für Dich erledigen musst sondern sie für jemand anderen übernimmst, der das vielleicht besser könnte und einfach keine Zeit hat, dann musst Du einfach auch vorher abschätzen, ob Du das leisten kannst oder nicht. Wenn natürlich Deine Frau auch behindert ist, dann ist die Argumentation des Amtes unverschämt und Du solltest Dich schriftlich wegen dieser Behandlung beschweren.
Gruß,
annca
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Hallo Annca,
Danke für Deine Nachricht. ich bin nicht Deiner Meinung. Es ist für Nichtschwerbehinderte normal das sie Angelegenheiten für andere erledigen. Nach dem Gleichstellungsgesetz muss also auch eine Unterstützung von Schwerbehinderten stattfinden, sofern sie dies nicht gewerblich machen.
Mittlerweile hat die Zulassungsstelle Nürnberg aufgrund meiner Beschwerde mir fernmündlich mitgeteilt: Dass Sie bereit ist, mir die Bevorzugung auch zu gewähren, wenn ich für andere tätig bin.😆
Ihr seht, man muss sich nur auf die Hinterbeine stellen.ich bekomme das ganze noch schriftlich und wenn jemand daran Interesse hat, stelle ich das gerne zur Verfügung.
Danke und viele Grüße an alle
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