Quotenregelung auch in Schweizer Unternehmen?

Liebe User

Die 6. IV-Revision verlangt eine vermehrte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Eine Lösung könnte eine Quote an Angestellten mit Behinderung sein. Doch wer gilt als behindert und wer nicht und ist diese Massnahme in der Schweiz überhaupt umsetzbar?

Mehr dazu in unserem neuesten Artikel: http://www.myhandicap.ch/quote-behinderung-job.html

Liebe Grüsse

Antworten

  • Guten Morgen liebe Maggie,

    der Beitrag ist nicht schlecht, - nur es ist das gleiche Denkmuster denken zu der Behinderung der körperlichen Schädigung einer Person wie in allen Ländern die bereits die Quoten - Regulierung, eigentlich umsetzen müssten, - nur leider nicht umsetzen.

    Denn die Ausgleichsabgabe ( Malus) durch Euch genannt ist nichts anderes wie bei - Uns - in D. Erst wenn die Ausgleichsabgabe dem betreffenden AG wirklich weh tut wirst du eine Veränderung erkennen und auch die Auseinandersetzung zu der Thematik. Nur persönlich bin ich auch überzeugt das dies nicht ganz der richtige Weg ist.

    Ein Grundsätzliches umdenken muss in den Personen geschehen, deren Köpfe geschehen, - da sonst die Person mit einem Mangel, der Behinderung nur wieder behindert wird. - Daraus leitet sich ja auch der Spruch ab, durch dem Betroffenen, - Wir sind nicht behindert, - sondern wir werden es -.

    Hier muss geschaut werden was kann, sollte man verändern.

    z.B.

    Wenn eine betroffene Person in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden soll, dann soll diese Person nicht nur eingegliedert werden durch einen Förderbetrag weil dies attraktiv ist für den AG, mit Steuervorteilen bedacht werden zusätzlich, nein es muss auch eine Auflage zu der Förderung erfolgen durch den Staat.

    Beispiel;
    Wir fördern A = Staat, dich B = AG und trägst für C = Arbeitnehmer auch die Verantwortung wenn keine Gelder durch A= Staat mehr fließen. Denn hier liegt der Knackpunkt, sobald die Förderung endet, - endet auch gleichzeitig die Beschäftigung. Zu 95 % der Fälle ist es so wenn eine Behinderung von mehr als 50 % besteht. (Gibt es keine Beschäftigung über das Ende der Förderung, muss der Förderbetrag wieder zurück fließen der, der gefördert hat als zuständiger Träger)
    Denn sonst hat die Person mit einem Mangel nicht wirklich eine faire Chance, - sondern nur solange wie die Förderung besteht. Durch Staat, Träger !
    Dann sollte es eine Regelung geben zu dem Obolus = Ausgleichsabgabe. Einen Grundbetrag und wenn der AN = Arbeitnehmer gehen muss aus welchen Gründen auch immer, nimmt der Träger den Behinderungsgrad und Multipliziert den mit dem Grundbetrag der Ausgleichsabgabe. Klingt hart, - nur oft ist die Kurz-Beschäftigung und das Ende viel härter für die Person mit einer Schädigung, als andere sich auch nur im Ansatz vorstellen können.

    Dann sollte auch mehr für die Aufklärung getan werden und nicht durch einen Spot oder Plakat in der Werbung was mehr als nur Gelder verschlingt. Nein, - die Menschen müssen zusammengeführt werden Mit und ohne Behinderung. So das es möglich ist und wird zu beiden Seiten ein sicheres Verständnis aufzubauen. Denn nur wenn beide Seiten die Möglichkeit erhalten etwas aufzubauen, die Kommunikation in der Verständigung im Gespräch lernen, werden wir langfristig etwas ändern können in und zu der Problematik. Ein annehmen, umdenken, eine Entwicklung, Veränderung geschieht als erstes im Hirn/ Kopf in Form von Bildern,- von uns allen.

    Zu dieser Entwicklung gibt es zig Studien, die viele Gelder verschlungen haben, - nur der Mensch muss anfangen dies umzusetzen, - dann kommt langfristig auch der Erfolg dazu. Mfg Lyn 😉


  • Liebe Lyn

    Bitte kandidiere bei den nächsten Wahlen für unseren Bundesrat! 😀 Wir könnten dich dort gut brauchen!
    Genau diese Überlegungen, die du hier aufführst, müssen erst genau gemacht werden, bevor ein solches System überhaupt eingeführt werden kann. Die Diskussion steckt noch in den Kinderschuhen. Ich bin gespannt, wie sich diese Geschichte entwickelt!

    Liebe Grüsse


  • Liebe Maggie,

    ich war in der Politik, - vor meinem Unfall nach der Wiedervereinigung beider Staaten D / DDR, - grinse. Durch meine Verunfallung sind mir so beide Seiten hinreichend in der Thematik, doch auch Problematik dazu bekannt, denn ich bin ja nicht geboren worden mit dem Mangel, sondern habe die Schädigung erworben.

    Die Schweiz sollte gut schauen was ist in den anderen Ländern falsch gelaufen ist. Denn profitieren können beide Seiten. Das Sozialsystem wird entlastet, es fließt mehr in die Kassen Langfristig, - als raus genommen werden muss. Und der Personenkreis den es betrifft mit der Schädigung, - bekommt durch eine gute Förderung, Entwicklung, Verständnis zur Problematik viel zurück. Selbstvertrauen, gewinnt an Persönlichkeit und wird so wirklich getragen durch das Solidarisieren- Gemeinschaft / Gesellschaft, beide Seiten befinden sich so auf gleicher Augenhöhe.

    Ich persönlich kenne sehr viele Menschen mit einem sehr hohen Grad der Behinderung und musste immer wieder feststellen, das gerade diese Menschen sehr viel tun in und zu der eigenen Entwicklung. Möglichkeiten, gibt es sehr viele Maggie, - nur diese müssen auch wirklich auf den Weg gebracht werden in der Umsetzung und es muss ein miteinander sein kein gegeneinander. Mfg Lyn 😉

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