Nochmals konkrete Fragen zu Pauschbeträgen für behinderte Menschen

Guten Abend,

3 User haben bereits auf meine Frage geantwortet, allerdings kann ich damit noch nichts anfangen:

Ich möchte meine Frage konkretisieren.

1. Hat jemand der z.B. eine Vollerwerbsminderungsrente bezieht und eine momentan GdB von 60 hat einen Anspruch auf Pauschbeträge für behinderte Menschen (ich denke mal so heißen diese)?

2. Hat jemand der z.B. nur eine Vollerwerbsminderungsrente bezieht einen Anspruch auf obengen. Pauschbetrag.

Wenn Rechtsanspruch bestünde, wo kann dieser konkret beantragt werden?


Voran

Antworten

  • Hallo,

    meinst Du den Steuerfreibetrag gemäß § 33 b EStG? 😉
  • Hallo Voran,

    du beziehst also jetzt Erwerbsunfähigkeitsrente?
    Wenn diese zu gering ausfällt, kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Grundsicherung stellen.Hierbei wird allerdings auch das Einkommen deiner Ehefrau (sofern vorhanden) berechnet.Sollte dies beides nicht zum Leben ausreichen, hast du Anspruch auf eine ergänzende Grundsicherung. Erwachsene Kinder stehen nur für die Eltern ein, wenn ihr Einkommen über 100.000 € jährlich beträgt.
    Wenn in deiner Familie noch schulpflichtige Kinder ohne Einkommen und Vermögen sind, kannst du für diese einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.

    Eine Extra Vergütung für Behinderte gibt es nur, wenn du das Kennzeichen "G" in deinem Ausweis hast. Dann hast du Anspruch auf unentgeldliche Beförderung im Nahverkehr.
    Menschen mit den Kennzeichen G,aG und GI müssen allerdings einmal jählich ein Beiblatt zu 60,-€ erwerben. Bei den Merkzeichen H und BI ist die Wertmarke kostenlos. Dies gilt auch , wenn du Grundsicherung oder Sozialleistungen beziehst.
    Das Merkzeichen RF bekommt nur, wer einen Behindertengrad von mindestens 80 hat, und dauerhaft von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen ist.
    Dies gilt bei schweren Bewegungsstörungen und inneren Leiden,wenn man selbst mithilfe einer Begleitpersonkeine öffentlichen Veranstaltungen besuchen kann.

    Das Wohngeldgesetz hilft eikommensschwachen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern
    , die angemessenen Wohnkosten zu tragen.Ob man Wohngeld und in welcher Höhe beantragen kann,hängt von der Zahl der Familienmitglieder, der zu zahlenden Miete und dem Einkommen ab.Mit einem GdB von unter 80 kann man einen Freibetrag von 1.200,-€
    in Anspruch nehmen. Nähere Auskunft erhältst du bei der zuständigen Wohngeldstelle.

    Eine wichtige Form des Nachteilausgleiches sind steuerliche Erleichterungen.
    Die laufenden Mehrkosten für die Lebenshaltung von behinderten Menschen werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Nach §33b Einkommensteuergesetz wird hierfür ein Pauschbetrag eingeräumt. Dieser kann jährlich ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Er beträgt derzeit bei einem GdB bis 60 720 €. Der Betrag gilt für das ganze Kalenderjahr, auch wenn der Grad der Behinderung erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde.

    Die Grundsicherung umfasst folgende Leistungen:
    die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
    einen Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bei schwerbehinderten Menschen
    mit dem Merkzeichen G oder aG im Ausweis,
    einen angemessenen Mehrbedarf für behinderte Menschen, die einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen,
    die Übernahme von Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträgen.

    Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche dir alles Liebe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tari
  • Guten Abend,

    ja, ich denke es handelt sich dabei um den Steuerfreibetrag gemäß §33bEStG.

    Es wurde ja bereits auch geschrieben, dass wer keine Steuern bezahlt auch keinen Anspruch auf diese Pauschbeträge hätte.

    In dem Zusammenhang stellt sich aber mir zusätzlich die Frage hinsichtlich der Besteuerung von Renten.

    Und können Pauschbeträge rückwirkend gezahlt werden?

    voran
  • Hallo,

    die Einkommensteuerfreibeträge gelten ab dem Zeitpunkt, seit dem der Schwerbehindertenausweis gilt.

    Desweiteren sind sie auch bei der Rentenbesteuerung maßgebend.

    Schreib ruhig noch einmal, wenn noch etwas unklar ist! 😉
  • Hallo Voran

    Steuerfreibeträge oder wie du sagst Pauschbeträge werden nicht gezahlt. Das sind [b]Freibeträge. Daher von deinem steuerpflichtigen Einkommen kannst du den Freibetrag abziehen und mußt nur vom Rest Steuern zahlen.

    Beispiel ( betrifft normales Einkommen, Alters bzw. Erwerbsrenten werden glaube ich geringer besteuert)

    Einkommen 24000 € davon mußt du Einkommenssteuer+Soli zahlen 4024,82€
    mit einem GdB von 60 hast du einen Freibetrag von 720€ also:
    Einkommen-720€= 23280€. Davon mußt du dann nur noch 3807,49€ Steuern zahlen
  • Tari hat geschrieben:
    Hallo Voran,

    du beziehst also jetzt Erwerbsunfähigkeitsrente?
    Wenn diese zu gering ausfällt, kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Grundsicherung stellen.Hierbei wird allerdings auch das Einkommen deiner Ehefrau (sofern vorhanden) berechnet.Sollte dies beides nicht zum Leben ausreichen, hast du Anspruch auf eine ergänzende Grundsicherung. Erwachsene Kinder stehen nur für die Eltern ein, wenn ihr Einkommen über 100.000 € jährlich beträgt.
    Wenn in deiner Familie noch schulpflichtige Kinder ohne Einkommen und Vermögen sind, kannst du für diese einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.

    Eine Extra Vergütung für Behinderte gibt es nur, wenn du das Kennzeichen "G" in deinem Ausweis hast. Dann hast du Anspruch auf unentgeldliche Beförderung im Nahverkehr.
    Menschen mit den Kennzeichen G,aG und GI müssen allerdings einmal jählich ein Beiblatt zu 60,-€ erwerben. Bei den Merkzeichen H und BI ist die Wertmarke kostenlos. Dies gilt auch , wenn du Grundsicherung oder Sozialleistungen beziehst.
    Das Merkzeichen RF bekommt nur, wer einen Behindertengrad von mindestens 80 hat, und dauerhaft von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen ist.
    Dies gilt bei schweren Bewegungsstörungen und inneren Leiden,wenn man selbst mithilfe einer Begleitpersonkeine öffentlichen Veranstaltungen besuchen kann.

    Das Wohngeldgesetz hilft eikommensschwachen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern
    , die angemessenen Wohnkosten zu tragen.Ob man Wohngeld und in welcher Höhe beantragen kann,hängt von der Zahl der Familienmitglieder, der zu zahlenden Miete und dem Einkommen ab.Mit einem GdB von unter 80 kann man einen Freibetrag von 1.200,-€
    in Anspruch nehmen. Nähere Auskunft erhältst du bei der zuständigen Wohngeldstelle.

    Eine wichtige Form des Nachteilausgleiches sind steuerliche Erleichterungen.
    Die laufenden Mehrkosten für die Lebenshaltung von behinderten Menschen werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Nach §33b Einkommensteuergesetz wird hierfür ein Pauschbetrag eingeräumt. Dieser kann jährlich ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Er beträgt derzeit bei einem GdB bis 60 720 €. Der Betrag gilt für das ganze Kalenderjahr, auch wenn der Grad der Behinderung erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde.

    Die Grundsicherung umfasst folgende Leistungen:
    die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
    einen Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bei schwerbehinderten Menschen
    mit dem Merkzeichen G oder aG im Ausweis,
    einen angemessenen Mehrbedarf für behinderte Menschen, die einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen,
    die Übernahme von Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträgen.

    Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche dir alles Liebe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tari





    Das Merkzeichen RF bekommt nur, wer einen Behindertengrad von mindestens 80 hat, und dauerhaft von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen ist.


    Ich habe einen Schwerbehindertengrad von 60% und in meinem Ausweis steht nur RF .

    Ist es möglich das es da von Land zu Land;Stadt zu Stadt Unterschiede gibt ????


    Zu dem eigentlichen Thema kann ich mich nicht äussern da ich keine Ahnung davon habe.

    Lieben Gruß

    Pusteblümchen

  • Hallo Voran,

    Anspruch auf die Pauschalbeträge für Schwerbehinderte hat jerder Betroffene, egal ob erwerbstätig oder berentet. Die Frage ist nur, ob sie sich steuermindernd auswirken. Nachgewiesen für die Steuererklärung werden sie durch den SBA.

    Hier ein Beispiel: Angenommen Du erhälst eine Jahresrente von 10.000,--€ Der steuerpflichtige Ertragsanteil liegt bei 60%. 60% von 10.000,-- sind 6000,--. Diese 6000,--€ wären steuerpflichtig. Sind sie aber nicht, da Du einen Grundfreibetrag von derzeit 8004€ hast. Hinzu kommt der Pauschalbetrag in Deinem Fall 720,--€, also ingesammt 8724,--. Hinzu kommen noch Freibeträge für die Ausgaben der gesetztlichen KV und PV. Erst wenn die Rente diese Freibeträge überschreitet sind die überschießenden Beträge zu versteuern.

    Anderes Beispiel: Du erhälst eine Jahresrente von 20.000,--€ Der steuerpflichtige Ertragsanteil liegt wieder 60% = 12.000,--€ Die Differenz zwischen den 12.000€ und den bereits oben erwähnten Freibetrag von 8724,--€ müßtest Du versteuern nach Deinem persönlichen Steuersatz.

    Ich hoffe, ich habe das Problem einigermaßen verständlich rübergebracht.

    LG Nobby

    PS. der steuerpflichtige Ertragsanteil der Rente ist nicht identisch mit den SBA Prozenten. Dueser Prozentsatz erhöht sich bis 2030 jährlich. 2030 sind dann alle Renten voll steuerpflichtig.

  • - danke Nobby -

    Ich wußte zwar, dass Alters- und EM-Renten gleich besteuert werden, aber nicht wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist. Hier noch ein online-Rechner

    http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechner.php

    Also wie Nobby schrieb, vom Jahreseinkommen 60 % nehmen, Behinderten- und andere Freibeträge abziehen.

    Klaus-Uwe
  • Beim Abzug der Freibeträge muss man darauf achten, ob man verheiratet ist oder nicht bzw. ob der Ehepartner auch steuerpflichtig ist.
    Ist man verheiratet, so wird der Freibetrag, den man auf der Steuerkarte eingetragen hat, nämlich automatisch gesplittet und zur Hälfte dem Ehegatten zugeschrieben.
    Mir ist das dreimal passiert, bis ich merkte, dass mir nur mein halber Steuerfreibetrag zugute kam, weil mein Mann Ausländer ist und in D keine Steuern bezahlt. Das heißt, das Finanzamt achtet gar nicht darauf, ob der Ehepartner überhaupt eine Steuerkarte hat, die teilen einfach den Freibetrag in zwei Teile , sobald da "verh." steht und gut. So ging mir dreimal der halbe Freibetrag verloren.
    Jetzt hat man mir erklärt, dass ich jedes Jahr neumeiner Steuererklärung eine Erklärung beilegen muss, dass ich ausdrücklich wünsche, dass der gesamte Freibetrag bei mir berechnet wird. Dieses Jahr hat das gut geklappt...

    Tja....so wiehert unser Amtsschimmel.....

    annca
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