Steuerrecht, nur 50% Steuervorteil weil Grundsicherung?

Hallo,habe eine Frage zu dem Behindertenpauschbetrag, ich bin der Stiefvater eines 19J dieser lebt in meinen Haushalt, der leibliche Vater zahlt mit der Begründung dass mein Sohn Grundsicherung erhält keinen Unterhalt, das Finanzamt sagt aber dadurch würde er seinen Pflichten nachkommen und somit hätte wir nur Anrecht auf 50%Behindertenpauschbetrag, was ich als ungerecht empfinde da der Vater nun Vorteile hat aber sich nicht um den Sohn kümmert.

MFG
vom Niederrhein

Antworten

  • Hallo Laanzelot,

    Die Grundsicherung ist eine steuerlich finanzierte staatliche Leistung, die nur nach Bedürftigkeit gezahlt wird. Demnach müßte der leibliche Vater zahlen, weil das vorrang hat vor der Sozialleistung.
    Versuchen Klage auf Unterhalt beim Familiengericht einzureichen.

    Das mit dem Steuervorteil kann damit zusammenhängen, daß wenn eine Partei Kindergeld bezieht, daß dies dann mit dem Steuervorteil verrechnet wird.
    Das ist bei meinem Vater, der sllerdings für mich Unterhalt zahlt auch so. Dadurch, daß meine Mutter für mich als erwachsenem Behi Kindergeld kriegt, hat er weniger steuerliche Vorteile.
    Bloß der Vater zahlt ja nicht, oder hat er nachgewiesene Zahlungsunfähigkeit? Somit ist das meiner Meinung nach nicht O.K.
    Weiterhelfen können auch die Fachexperten im Forum, wenn Du ein Mail an die Redaktion schickst.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Laanzelot,

    ich habe deine Frage an einen unserer Fachexperten weitergeleitet.
    Bitte hab noch etwas Geduld mit seiner Antwort.

    Viele Grüße von
    Michaela
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