Verdienstausfall?
Hallo alle zusammen!
Ich habe mich heute hier angemeldet, da mich seit einiger Zeit ein Thema beschäftigt, das auf unterschiedlichen Seiten auch unterschiedliche Infos beinhaltet. 🥺 Nun wende ich mich an euch!
Zunächst ein paar Angaben zu mir: Ich bin 22 Jahre alt, beziehe Pflegestufe 3 und werde von meiner Mutter gepflegt.
So … Nun möchte meine Mutter mal eine Auszeit. Hierfür stünde ja die Verhinderungspflege zur Verfügung, richtig? Allerdings würde mein Vater die Pflege übernehmen – und ich habe gelesen, dass hier keine Verhinderungspflege gezahlt wird.
Meine Frage: Kann sich mein Vater unbezahlten Urlaub nehmen und dann Verdienstausfall beantragen? Würde dann das Pflegegeld gekürzt werden? Auch wenn er sich weniger als 8 Stunden um mich kümmert / meine Mutter ersetzt?
Hoffentlich ist das einigermaßen verständlich! 😆
Würde mich sehr über Antworten und §§ freuen!
LG
Irina
Ich habe mich heute hier angemeldet, da mich seit einiger Zeit ein Thema beschäftigt, das auf unterschiedlichen Seiten auch unterschiedliche Infos beinhaltet. 🥺 Nun wende ich mich an euch!
Zunächst ein paar Angaben zu mir: Ich bin 22 Jahre alt, beziehe Pflegestufe 3 und werde von meiner Mutter gepflegt.
So … Nun möchte meine Mutter mal eine Auszeit. Hierfür stünde ja die Verhinderungspflege zur Verfügung, richtig? Allerdings würde mein Vater die Pflege übernehmen – und ich habe gelesen, dass hier keine Verhinderungspflege gezahlt wird.
Meine Frage: Kann sich mein Vater unbezahlten Urlaub nehmen und dann Verdienstausfall beantragen? Würde dann das Pflegegeld gekürzt werden? Auch wenn er sich weniger als 8 Stunden um mich kümmert / meine Mutter ersetzt?
Hoffentlich ist das einigermaßen verständlich! 😆
Würde mich sehr über Antworten und §§ freuen!
LG
Irina
0
Antworten
-
Liebe Irina,
ich habe Deine Frage einem Fachexperten weitergeleitet und bitte Dich um ein wenig Geduld. Vielen Dank!
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
0 -
Vielen Dank! 😀
0 -
Liebe irina,
Zumindest beim Pflegegeld wird es zu keiner Kürzung kommen ,da es sich um eine fortlaufende Pflege in der Familie handelt.
Vor ca. 2 Jahren hat die Schmidt doch das Gesetz mit dem Recht unbezahlten Urlaub gemacht, wenn die Zeit dann reingearbeitet wird.
Das Problem ist nur, wer kann sich die unbezahlte Urlaubszeit leisten, auch wenn das Recht auf Urlaub zur Pflegezeit besteht.
Denkbar wäre vielleicht für einen begrenzten Zeitraum das Pflegegeld in Sachleistungen durch einen ambulaten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, wobei auch Splitting zwischen Geld- und Sachleistung möglich ist.
Gruß
Surfer
0 -
Danke Surfer!
Ein Pflegedienst kommt für mich momentan nur leider nicht in Frage.
LG
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 99 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 105 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 9 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 10 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 62 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 312 Recherche