Pauschbeträge

Guten Abend,

haben nur arbeitende behinderte Menschen Anspruch auf Pauschbeträge oder auch z.b. ein Rentenbezieher, der Angehörige pflegt oder nicht arbeitende behinderte Menschen?


Voran

Antworten

  • Guten Abend Voran,

    es gibt Unterschiede, - Unterscheidung Freigrenze und Freibetrag, - da du dich nicht weiter erklärst, - schaue bitte hier dazu in dem unterem Link dazu im Inhaltsverzeichnis unter Punkt 2. Unterscheidung Freigrenze und Freibetrag . Mfg Lyn 😉

    Für dich der Link zum nachlesen;

    http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/F/Freigrenzen-Freibetraege-Pausch-und-Hoechstbetraege-ABC-Form.html
  • Liebe Voran,

    welche Pauschbeträge meinst Du hier genau?

    Wenn ein Pauschbetrag nur behinderten Menschen zusteht, dann in der Regel aufgrund der Behinderung und nicht in Abhängigkeit von seinem beruflichen Status. Das ist zum Beispiel der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag, der bei der Einkommenssteuer angerechnet wird. Aber wenn ein Mensch mit Behinderung nicht arbeitet, zahlt er auch keine Steuern und folglich kann er auch keinen Pauschbetrag bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

    Es gibt zudem noch einen Pflegepauschbetrag, was für Euch ja interessant wäre, wenn Ihr eine Pflegestufe für Euer Kind gewährt bekommt. Mehr Infos zu Steuertipps und Pauschbeträgen findest Du hier:

    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Wenn Du noch Fragen hast, stell sie einfach hier 😀

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Voran

    Die Behinderten- Pauschalfreibeträge (sie richten sich nach der Gradhöhe der Behinderung) kann jeder in Anspruch nehmen, auch Rentner. Sie vermindern das steuerpflichtige Einkommen. Bei Rentnern wirkt sie sich meist nicht steuermindernd aus, da die meisten Renten nicht steuerpflichtig sind. Es sei denn, Du hast noch zudätzliche Einkünfte wie Zusatzrenten, Zinsen, Mieteinkünfte usw. Dann kann es sein, daß Dein Einkommem steuerpflichtig wird. Dann machen sich die Pauschbeträge steuermindernd bemerkbar.

    LG Nobby
  • Diese Pauschbeträge stehen auch nicht mehr arbeitenden Behinderten zu.
    Pensionen werden ja schon versteuert, da wirkt sich das ordentlich aus.
    Und wenn es um die Kosten für ein Auto geht, dann muss man da sogar aufpassen, dass nicht automatisch Pauschbeträge berechnet werden, denn ab 90 % darf man die gefahrenen Kilometer geltend machen, und je nachdem, wie viel man fährt, ergibt das einen höheren Betrag als der Pauschbetrag.

    annca
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