Krankenversicherung

ich bin seit den 1mai aus der familieversicherung raus mit der bergründ mein behinderung ist kein dauer zustand. wir habe auch dringen widerspruch gegen schreibe gemacht und anfang august kam die antwort ablehnt und seit dem lieg die sach vor gericht anfang oktober habt ich anwort erhalt vom gericht ich soll die ärzt angeben wo ich in bahanldung bin.

so jetzt zum mein behinderung

1. psychische enwicklungsverzögerung mit kommunikation seit 1992
2. knie linkst (knorpelschaden und subluxation der kniescheib ist noch in behandlung aber durch das kein versicherung habe könnt die behanldung nicht vor gesetz werden so mit lauf ich mit ein knie was jeder zeit die kniescheib raus spring
begann seit juli 2009)

3. auditive verarbeitungs und warhnehmungsstörung

jetzt ist mein problem mein berufsberatung mein ich soll zur arge gehen aber die von der arge mein es steht mir nicht zu.

und die sach mit gericht kann noch länger dauer was kann ich machen

Antworten

  • Hallo Mialoona,

    ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet.
    Bitte hab mit ihrer Antwort noch ein bisschen Geduld.

    Ich möchte nochmal nachfragen, es geht um deine Krankenversicherung. Wo du dich versichern lassen kannst? Richtig?

    Einstweilen viele Grüße von
    Michaela
  • danke das sie die frage weitergeleite haben
  • Guten Tag,

    der nächste Schritt muss jetzt sein, dass die Arbeitsagentur eine medizinische Untersuchung beim Arbeitsamtsarzt machen lässt in der festgestellt wird, ob Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit vorliegt oder nicht und je nachdem muss man dann sehen wie man weiter vorgehen kann.

    Alexander Grundler
  • das sit schon geschehen und zwar ist das gutachten von letzt jahr und da steht drin das das knie umbeding behandeln werden muss und diese gutachten hat mein anwalt jetzt.

    und berufsberater meint so lang das knie nicht behandlung wurde kann er mich nicht an berufsbildungswerk anmeld.
  • @Michaela_MyHandicap

    ja es geht uim die krankenversicherung und zwar um die weiter führung der familieversicherung
  • Der Gesetzgeber sagt zum Thema Familienversicherung bei Menschen/Kindern und der Festlegung der Altersgrenze folgendes:

    4. Kinder sind ohne Altersgrenze familienversichert, wenn sie im Sinne des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) behindert und außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorgelegen hat, in dem das Kind familienversichert war.

    Sollte es jetzt so sein, dass die Person um die es geht als erwerbsfähig eingestuft wird und zwar von der Agentur für Arbeit:

    Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.

    Dann besteht auch Anspruch auf ALGII/Hartz IV und darin enthalten ist auch die Krankenversicherung. Es ist nun einfach die Frage ob Erwerbsfähigkeit vorliegt ja oder nein und wenn ja (so wie ich das dem bisher geschriebenen entnehme) dann besteht auch Anspruch auf ALG II außer es ist zuviel persönliches Vermögen vorhanden.

    Dieser Anspruch muss in einem Antrag auf ALG II dannn bei der ARGE geltend gemacht werden. Antworten der ARGE müssen dann auch schriftlich erfolgen, da man dann gegen eine Ablehnung entsprechend vorgehen kann. Nur das die sagen es steht nicht zur ist noch kein rechtsgültiges Verfahren, also Antrag stellen Antwort abwarten und dann entsprechend u. U. rechtlich dagegen vorgehen.

    Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich erklären.

  • und wie lang muss ich wart bis der antrag bearbeit wird und mein problem ist das die arge mich immer wieder abweis mit der begründung es steht mir kein geld zu und ich soll gefällt mit der krankenkasse reden. aber es bring nichts ich bekommt noch nichts antrag für harzt 4

    mein anwalt gegen von den paragraf aus :

    nach alledem halten wir die voraussetzungen der familienversicherung gemäß § 10 abs. 2 sgb v, 4. alternative, für gegeben.
  • wir habe heute morgen die anrg angerufen und die meint ich sollt morgen früh noch mal anrufen weil die sachberarbeitering nicht da war und ich war noch auf brif von anwalt wegen das gutachten ich muss warhscheinlich noch zu gutachter
  • Guten Tag,

    nochmal die zentrale Frage ist liegt erwerbsfähigkeit vor ja oder nein und dann wird entschieden wer zuständig ist. Die ARGE oder das Sozialamt. Für die Bearbeitung eines ARGE Antrags (bei vorliegen aller Unterlagen) halte ich eine Bearbeitungszeit von 3 - 4 Wochen für realistisch.


  • laut berufsberatung bin ich zur zeit nicht einsetz bar aufgrund des knie weil er meint es ist zu hoch die gefahrt das ich mein knieschaden der nicht behandlt wird schlimm wird und ich soll mich ja bei der arge melden. das habe ich auch aber die schicken mich ja immer weg.

    erwerbsfähig : im bericht steht drin "" unter berücksichtung des untersuchungsbefunds und der vorhandenen unterlage sollte ärztlicherseits nur bis mittelschwere arbeiten verrichtet werden ohne schwer körperliche belastungen und ggf. berücksichtigung eines kniegelenksschadens.""

    und da steht noch drin"" sofern sich hier ein gravierender befund ergibt , muss dieser bei der berufsplanung berücksichtigung finden ""


  • Hallo Mialoona,

    momentan ist es am wichtigsten, den Krankenversicherungsschutz zu behalten. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Du gehst zu Deiner Krankenkasse und beantragst eine freiwillige Weiterversicherung. Der Beitrag bemiosst sich nach dem Mindestbeitrag für Erwerbslose und liegt so ca. bei 130 €. Der Beitritt ist innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall der letzten Versicherung der Krankenkasse zu melden. Wenn Du diese Frist versäumt haben solltest, dann einen Antrag auf Weiterversicherung im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht.

    Mit dem Bescheid über die Versicherung bei der Krankenkasse am besten vorerst zum Sozialamt gehen und die Kostenübernahme beantragen.

    Momentan, wie ich es bis jetzt mitbekommen habe, bist Du gar nicht versichert. Und das ist nicht gut. Erwerbsfähigkeit hin oder her, die Weiterversicherung muß sichergestellt sein. Also gleich einen Termin bei der letzten für Dich zuständigen Kasse machen.

    LG
    Mehmet
  • ich bin schon seit 7 monate ohne schutz weil ich habe ein betreuer den hat ich in mai schon gesagt das ich aus er versicherung raus bin un die meint so wierspruch einleiten was ich auch gemacht habe und mit der arge habe ich auch gesproche aber ie fühlt sich in mein sach gar nicht zustänig und ich weiß nicht wie ich ie 140 euro in monat auf bring so mein eltern könntn dies nicht bezahlen.

    bei uns gibt es kein sozialamt as heiß bei uns arge.

    ich weiss nicht weiter wirklich ich bin totl verzweifel. ich habe so gar könnt zu behindbetrauten in uns stadt auf genommt und die wollt heute mit der versicherung reden.




  • ich habe heute mit ein gesprochen von uns stat ie ist für behinermensche zuständig un zwar hat die mir entpfohlen grunsicherung zu betragen.

    jetzt ist mein frag was ist grundsicherung?
    steht ie mir zu?
  • mein anwalt meint ich soll erst mal wart bis das urteil durch ist und da wollt er mit mir noch mal gucken was gemach werd kann wenn ich den prozess verliere.

    mein anwalt hat folegen möglichkeiten erzählt

    1. mein knie wird bei gutachter als behinderung anerkannt und so bin ich wieder versicher

    2. die ander möglich keit ist das der gutachter mit der krankenkasse reden und so was machen kann.

    ich bin ja durch das knie jetzt körperlich behinder und ich werde auch nicht mehr gesund sein. 😢 😢 😢 😢 😢
  • Hallo Mialoona,

    Bei der Grundsicherung handelt es sich um die frühere Sozialhilfe. Sie wird in der Regel Menschen gewährt, die ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind und keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche haben. Die Regelungen der Ansprüche sind bis auf einige Außnahmen identisch mit Hartz IV. Wenn ich etwas falsche gesagt habe, bitte ich um Berichtigung.

    LG Nobby
  • Hallo Mialoona

    Ergänzung zu meinem gestrigen Beitrag. In Beiden Fällen,egal ob Du Empfänger von Hartz IV oder Grundsicherung wirst, bist Du auf jeden Fall gesetztlich krankenversichert.

    LG Nobby
  • ich habe heute ein anrufe gehabt von mein hausarzt ich soll diese woche zu ihn wegen ein fragebogen on sozialgericht und weil ich nicht versicher bin wollt die erst nicht das hin kommt aber da habe die entschlossen das ich kommt soll.
    wie so dauer es 7 -8 woche bis die ärzt anschreiben und wie lang dauer es bis ich entgültig die antwort habe vom gericht

    was sind das für frage vom sozialgericht??
  • ich war jetzt bei mein hausärztin und habe die frage beantwort und am mittwoch kam noch ein brief vom gericht die wollt wissen ob ich praktikum oder ausbildung oder schule mache aber auf grund der knieverletzung mach ich nichts. wie lang dauer das bis die entscheiden.
  • Hallo mialoona,

    Verfahren vor Sozialgerichten können leider einige Zeit dauern. Denn die Gerichte sind ziemlich überlastet...