Was darf die Arge (Grundsicherungsamt)?

Hallo Leute,
seit einiger Zeit höre ich hier von fast unglaublichen Geschichten von der Arge (bei uns ist es das Grungsicherungsamt)

Was dürfen die Mitarbeiter dieses Amtes?
- in Portomonais schauen und das Geld nachzählen?
-Wohnungskontrollen?
-alle Schränke und Schubladen öffnen?
- eine Kopie von einer Krankenhauseinweisung verlangen?
-sich bei den Nachbarn über mich erkundigen?

-Und kann ich mich dagegen wehren ohne direkt eine Sperre zu bekommen?
-Muss ich die Mitarbeiter in meine Wohnung lassen?
Muss ich mir das gefallen lassen?

Bei uns werden zur Zeit verstärkt Kontrollen gemacht. Bei meinem Ex-Mann wurden sogar die Unterhosen und Socken gezählt.

Dürfen die Ämter das wirklich alles?

Über gut Infos wäre ich sehr dankbar.
LG elektra68

Antworten

  • Hallo,
    also soweit ich das weis werden zumindest bei uns nur Kontrollen im Rahmen einer Beantragung gemacht ohne Termin z.B wenn Du Möbel brauchst.
    Dann gibt es kontrollen wenn dich einer anschwärzt das du mit jemandem zusammen wohnen könntest in dem zusammenhang werden dann auch schon mal die Nachbarn gefragt.
    Aber Socken zählen finde ich schon Fragwürdig.
    Und ansonst gibt es keinen Grund bespitzelt zu werden so nenn ich das mal.
    Klar werden sie versuchen das immer wieder damit zu begründen aber jeder hat auch eine Privatsfähre.
    Wenn kein Antrag gestellt wurde gibt es keinen Grund und dann würde ich mich beim Stelleiter beschweren mit dem Verweis das deswegen die Sicherung nicht eingestellt werden darf.
    Aber ein Restrisiko bleibt natürlich.
    Frag doch mal einen Anwalt was der Rechtlich dazu sagt so würde ich es machen
    für den Fall der Fälle.

    Herbi
  • hallo elektra,

    leider dürfen die ämter das sofern du irgendeine sozialleistung im rahmen der grundsicherung beziehst.

    und gerade jetzt in der jahresendzeit finden überall in deutschland vermehrt kontrollen statt. der hauptgrund liegt darin verborgen damit sie sehen können wasin den wohnungen drinnen ist.
    denn es ist ja schon etwas komisch wenn dann ein alg2 mit der neusten pc- und videotechnolpgie zu hause sitzt.
    gerade wenn solche dinge in der wohnung sind verlangen sie einsicht in deine geldtasche um zu schauen wieviel drinnen ist. meist besteht dann der verdacht auf schwarzarbeit und es können sogar sozialdedektive auf dich angesetzt werden. falls der verdacht sich bestättigt musst du auch noch dren kosten bezahlen und dir wird die kohle eingestellt und rückforderungen kommen.
    in einem bundesland, weiss nicht welches grad, werden sogar alg2 eingestellt auf 400 euro-basis um diese tätigkeit zu übernehmen.

    leider sind wir mitlerweile menschen drittet und vierter klasse und haben kaum noch rechte wenn es um soziale leistungen und der bedürftigkeitsprüfungen geht.

    lg ralle

  • Danke Herbi und Danke ralle für die schnellen Antworten.

    Ich war etwas in Panik geraten, weil diese Woche weilche vom Amt bei meinem Ex-Mann aufgetaucht sind und eine Komplettüberprüfung durchtgeführt haben. Der Witz an der Sache ist, mein Ex hat seit Anfang September einen Job und hat un noch bis Anfang Oktober ergänzende Leistungen bekommen und dann nichts mehr. Er ist sogar beim Amt abgemeldet und trotzdem möchte die Sachbearbeiterin noch jeden Monat die Lohnabrechnung von ihm sehnen. Merkwürdig? Versteht kein Mensch warum sie das will? Seinem Anwalt verweigert sie die Auskunft. Sie hat nur gesagt, das es ihr Recht sei!!!

    Auf jeden Fall bin ich jetzt was ruhiger.

    Danke nochmal.
    und herbi - liebe Grüße an menschenkönigin

    LG elektra68

  • @ Ralle

    wenn du schon was schreibst dann sollte es auch hilfreich sein
    und nicht Panik mache Hier der Auszug eines Urteils :

    Der Ermittler darf nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers die Wohung betreten. § 66 SGB I fand daher keine Anwendung, da keine Mitwirkungspflicht des Leistungsbrechtigten zum Einlass in seine Wohnung bestand. Weiterhin sei der Zweck des "Hausbesuchs" deutlich zu definieren und es dürfte kein anderweitiges taugliches Mittel existieren, um die begehrten Informationen zu erlangen (für ALG II siehe auch LSG Hessen Beschluss v. 30.01.2006 - L 7 AS 1/06 ER)

    zu dem wenn sowas ansteht

    - Dienstausweis ist unaufgefordert vorzulegen
    - Terminvereinbarung
    - schriftlicher Ermittlungsauftrag ist vorzulegen
    - über den Hausbesuch ist ein Protokoll anzufertigen und Dir auf Aufforderung auszuhändigen




  • Liebe Elektra ich würde Dir raten doch noch einen Anwalt einzuschalten.
    Normalerweise , so viel ich weiss, hat die ARGE nichs zu kontrolieren bei Menschen die KEINE Leistungen, dein Ex , mehr beanspruchen. Mein gesunder Menschenverstandt sagt mir:
    -entweder steht Dein EX in Verdacht in der Vergangenheit "sich was zu Schulden kommen lasen" - aus der Sicht der ARGE.
    oder
    -die wollen um jeden Preiss seine Wirtschaftliche Situation "überprüfen" um fest zu stellen ob er für Dich oder Eure Tochter (?) übrhaupt, oder mehr als bis jetzt, Unterhalt zahlen soll.
    Die Methoden sind sehr fragwürdig da normalerweise wird dazu der Kontostandt und die Lohnzettel deines Ex-Mannes übperüft.
    Ich hoffe hier meldet sich noch jemand der Dir genauer Auskunft geben kann.
    LG
    Tabathea
    P.S ich habe einen lustigen Besuch der "Sozialhilfemiarbeiters" gehabt. habe einen Antrag auf Renovierungsbeihilfe gestellt. Der gute mANN IST STARK NACH BIER RIECHEND GEKOMMEN. Natürlich ohne Voranmeldung.

  • Guten Morgen Elektra,

    eine Gesellschaft funktioniert nur durch Normen, Grenzen, Gesetze und einem vorgegebenem Regelwerk. An dieses müssen wir uns alle halten, - auch die ARGE. Und so sind an dich die Ausführungen von Rollylady sehr gut. Nutze diese, lese dich ein zu den §§ und du hast eine sehr gute Argumentation. Suche das Gespräch mit der ARGE, gehe auf diese zu und erfrage ganz konkret was dieses gebaren soll. Nur durch eine gute Kommunikation wirst du auch die Antworten dazu bekommen, erhalten.

    Und sollte man dir Unrecht tun, so hast du weitere Möglichkeiten, - du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB tätigen oder eine Anzeige beim Stellenleiter der ARGE auf den Weg bringen. Nur bevor du dies tust, solltest du dich bemühen die Sachlage einfach zu hinterfragen in einem ordentlichem Gespräch.

    Ich gehe mal von aus das irgendeine Person eine Äußerung getan hat und die ARGE geht dem nach, nur wie diese es tut ist nicht in Ordnung, richtig. Dir ein gutes WE, Mfg Lyn 😉
  • Hallo elektra,

    nach dem Wochenende können wir Dein Anliegen gern an unsere Fachexperten für Recht weiterleiten.
  • Rollylady hat geschrieben:
    @ Ralle

    wenn du schon was schreibst dann sollte es auch hilfreich sein
    und nicht Panik mache Hier der Auszug eines Urteils :

    Der Ermittler darf nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers die Wohung betreten. § 66 SGB I fand daher keine Anwendung, da keine Mitwirkungspflicht des Leistungsbrechtigten zum Einlass in seine Wohnung bestand. Weiterhin sei der Zweck des "Hausbesuchs" deutlich zu definieren und es dürfte kein anderweitiges taugliches Mittel existieren, um die begehrten Informationen zu erlangen (für ALG II siehe auch LSG Hessen Beschluss v. 30.01.2006 - L 7 AS 1/06 ER)

    zu dem wenn sowas ansteht

    - Dienstausweis ist unaufgefordert vorzulegen
    - Terminvereinbarung
    - schriftlicher Ermittlungsauftrag ist vorzulegen
    - über den Hausbesuch ist ein Protokoll anzufertigen und Dir auf Aufforderung auszuhändigen



    hallo rollylady,

    ich will niemanden in panik versetzen, sondern aufzeigen was passieren kann und welche rechte diese leute haben heutzutage, wen man ihrer meinung nach die mitwirkungspflicht verweigert (zb. nichteinlass in die wohnung).

    sorry, aber sie dürfen auch unangemeldet kommen ohne termin. brauchen keinen ermittlungsauftrag wenn verdacht für missbrauch, schwarzarbeit und verdacht einer eheähnlichen gemeinschaft besteht.
    klar kannst alles verweigern, aber hast dann auch mal daran gedacht was dann kommt?
    jedoch wer macht das aus angst vor eventuellen kürzungen? und mit dieser angst vor kürzungen argumentieren sie ja.
    jedoch gibst du ihnen einlass können sie alles das machen was geschrieben worden ist.

    lieber schreibe ich offen aus was passieren kann und was an der tagesortnung der ämter besteht als alles weichzuspülen. denn die gesetze haben sich seid 2006 immer mehr zu gunsten der arge hin entwickelt um die kontrollen zu verschärfen, dazu kammen die kontrollen der konten bei verdacht, dazu kammen hinzu beauftragung von dedektiven, dazu kammen hinzu annonyme informationsammlung bei den nachbarn, alles das wird verwendet bei jemanden der sich einer kontrolle verweigert.
    auch wenn vieles am rande der legalität ist ist es legal und sie ziehen es durch.


    @ elektra,

    ich wollte dir keine panik machen sondern dir aufzeigen was alles möglich ist vom amt her.
    falls ich es getan habe bitte ich um verzeihung.


    lg ralle



  • ralle1201 hat geschrieben:
    ......
    lieber schreibe ich offen aus was passieren kann und was an der tagesortnung der ämter besteht als alles weichzuspülen. denn die gesetze haben sich seid 2006 immer mehr zu gunsten der arge hin entwickelt um die kontrollen zu verschärfen, dazu kammen die kontrollen der konten bei verdacht, dazu kammen hinzu beauftragung von dedektiven, dazu kammen hinzu annonyme informationsammlung bei den nachbarn, alles das wird verwendet bei jemanden der sich einer kontrolle verweigert.
    auch wenn vieles am rande der legalität ist ist es legal und sie ziehen es durch....

    Und was legal ist, kann auch so gemacht werden. 😎
    Lyn hatte ja bereits darauf hingewiesen.

    Gruß
    Jenny
  • Hallo @alle,
    bitte nicht alle auf ralle rumhacken. Nicht er hat mich in Panik versetzt, sondern unser Grundsicherungsamt und die Tatsachen, dass die jetzt verschärft Kontrollen machen. Sorry ich hatte mich etwas unklar ausgedrückt.
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Inzwischen weiß ich warum bei meinem Ex-Mann eine Kontrolle gemacht wurde - erzahlt seit über 6 Jahren keinen Unterhalt für unsere Tochter und nun willdas Amt endlich mal Geld von ihm sehen.

    Vielen Dank an alle für die guten und beruhigenden Antworten 😆

    LG elektra68
  • elektra68 hat geschrieben:.....Inzwischen weiß ich warum bei meinem Ex-Mann eine Kontrolle gemacht wurde - erzahlt seit über 6 Jahren keinen Unterhalt für unsere Tochter und nun willdas Amt endlich mal Geld von ihm sehen.

    Na, siehste! 😆

    Die Ämter machen das nicht, weil sie Langeweile haben!
  • Hallo CharlyBrown,
    ich weiß, dass das Amt keine Langeweile habe - bestimmt nicht (unsere Langzeitarbeitslosenquote hier bei uns liegt zur Zeit bei 14,9%).
    Mein Ex-Mann und ich, wir hatten uns nur gewundert, weil er ja keinen Leistungen mehr vom Amt bekommt.

    @alle:
    noch mal vielen Dank an all eure Antworten.

    LG elektra68
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