Bin ich rechtlich dazu verpflichtet meinen Schwerbehindertenausweis (50%) bei einem neuen Arbeitgebe
Ich befinde mich zur Zeit auf der Jobsuche und habe von meinem Berater gehört, dass man den Schwerbehindertenausweis bei Antritt einer neuen Stelle nicht mehr vorlegen muss, sprich den Arbeitgeber nicht mehr über die eigenen Schwerbehinderung informieren muss.
Wenn das so wäre, würde mir das eine riesige Last von meinen Schultern nehmen. Ich hatte durch den Schwerbehindertenausweis bisher nur leichte steuerliche Vorteile. Ansonsten ist so ein Ausweis bei leichter Behinderung (bis 50% / Multiple Sklerose) einfach nur ein furchtbarer Klotz am Bein und hemmt einen in der persönlichen & beruflichen Entwicklung immens!!
Vielen Dank & viele Grüße
Tanja
Wenn das so wäre, würde mir das eine riesige Last von meinen Schultern nehmen. Ich hatte durch den Schwerbehindertenausweis bisher nur leichte steuerliche Vorteile. Ansonsten ist so ein Ausweis bei leichter Behinderung (bis 50% / Multiple Sklerose) einfach nur ein furchtbarer Klotz am Bein und hemmt einen in der persönlichen & beruflichen Entwicklung immens!!
Vielen Dank & viele Grüße
Tanja
0
Antworten
-
Hallo,
bitte entschuldige den technischen Fehler. Da hat das System irgendwelche Accounts durcheinander geworfen. Falls das noch mal passiert, bitte meldet euch. Tilli haben wir schon informiert und unsere Technik auch.
Nun zu der Antwort:
Nein, du musst das nicht angeben. Du kannst das hier nachlesen: http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html
Viele Grüße, Iris
Redaktion
0 -
Hallo Leute,
Im Zusammenhang mit dem Verschweigen der Behinderung habe ich vor längerer Zeit folgenden Fall gelesen:
Eine Behinderte, deren Handicap nicht so offensichtlich war und die aber trotzdem einen Behi- Ausweis hatte, hat ihre Behinderung verschwiegen.
Nach ca. 1 Jahr kam der Arbeitgeber irgendwie dahinter und hat gekündigt.
Begründungen:
1. Zu Unrecht gezahlte Ausgleichsabgabe und entgangene Eingliederungszuschüsse
2. Vertrauensbruch
3. Vielleicht hätte er sich bei Wissen um die Behinderung anders entschieden
Ich weiß aber nicht mehr, ob der Arbeitgeber damit durchgekommen ist.
Gruß
Surfer
0 -
stellt sich die frage, ob das handicap auswirkungen auf den job hat. nicht nicht, muss man von selbst nichts sagen. auf anfrage muss man selbstverständlich wahrheitsgemäß antworten.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 99 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 105 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 9 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 10 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 62 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 312 Recherche