Ich bin Schwerbehindert, mit den Merkmalen: 100%, H, aG, RF und Begleitperson erforderlich

Wann kann ich in Rente gehen, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Ich bin 1958 geboren uns arbeite im öffentlichem Dienst.
Durch Googln bin ich Euch gestoßen. Super!
Jetzt schonmal vielen Dank im Voraus
stefanie26

Antworten

  • Hallo Stefanie,


    Die Altersgrenze der Altersrente für Schwerbehinderte wird für die Jahrgänge ab 1952 stufenweise angehoben. Abschlagsfreie Altersrente können Schwerbehinderte ab Geburtsjahr 1964 erst ab 65 Jahren erhalten. Beim Jahrgang 1958 kann man die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 61 und 10,8% Kürzung oder mit 64 ohne Kürzung erhalten (versicherungsrechtliche Voraussetzungen unterstellt). Also 2 Jahre eher als die Regelaltersrente (ohne Kürzung).

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion
  • Hallo Stefanie,

    Versuch es doch mal mit Erwerbsunfähigkeitsrente, die meine Mutter (61) seit 2005 abzugsfrei hat.

    1. Man braucht dazu ein psychologisches Gutachten, daß man erwerbsunfähig ist, ideal ist wenn man vorher schon Behandlungen hatte.
    2. Alle Gutachten über die Behinderung deren Einschränkungen und Folgewirkungen
    3.Einen Arzt, der einen dauerhaft, kontinuierlich krankschreibt.
    4. Ideal ist wenn der Betriebsarzt mitmacht.
    5.Wichtig! Man darf auf keinen Fall die Krankschreibung unterbrechen und wieder arbeiten, dann ist alles hinfällig.
    6.Man braucht sehr viel Geduld und Ausdauer

    Gruß

    Surfer
  • Hallo,
    oh Surfer stell Dir das mit der Erwerbsunfähigkeit bitte nicht so leicht vor, mit dieser Art Rente ist es so eine Sache.Die Gründe die Du oben anführst, treffen wahrscheinlich nur für Personen, die im öffentlichen Fienst, oder verbeamtet sind, zu!
    Ich weiß z.B. dass Polozisten schon nach 25 Jahren Dienstzeit in die Erwärbsunfähigkeit gehen können, angeblich wegen psychischer Belastung, nach dem Sie Ihr Ziel erreicht haben kassieren Sie EU-Rente und verdienen sich noch ein Zubrot. Eine Person der körperlich viel gearbeitet hat und nachweißlich, der Körper bis zu 90% geschädigt ist, bekommt von der DRV ein Schreiben, indem Sie Ihm mitteilen, dass Er noch arbeiten könnte.
    Ich schreibe aus persöhnlicher Erfahrung und musste über einen Rechtsanwalt meine EU. Rente einklagen, was dann auch nach zwei Jahren von den Richtern bewilligt wurde. Trotz Gutachten von 5 verschiedenen Ärzten und die bestellten Gutachter, meine Erwerbsunfähigkeit bescheinigten, im Physischen, wie im psychischen Bereich, lehnte die Rentenversicherung meinen Antrag ab und wollte mich sogar noch drei Stunden arbeiten lassen. Weiter möchte ich zu diesem Thema nichts mehr schreiben!
    Somit wünsche ich noch ein erholsames Wochenende. Djadja

  • Liebe Stefanie,

    ich halte den Vorschlag Surfers für durchaus machbar!
    Allerdings brauchst du hierzu ,außer den von Surfer vorgebrachtenVoraussetzungen, eine Menge Geduld!

    In meinem Bekanntenkreis gibt es einen relativ "jungen" Mann, (60) der auch bedingt durch seine Behinderung, erkrankte. Dessen Hausarzt schrieb ihn mit gutem Gewissen ein Jahr lang krank. Nachdem die Krankenkasse ihre Zahlungen an ihn eingestellt hatte, bezog der Patient eine Sozialleistung von seiner Gemeinde nach dem HartzIV Gesetz.

    Daraufhin musste er monatlich die weiteren Krankmeldungen an die zuständige Behörde schicken. Nach etwa acht Monaten wurde er von dort zu einem Gutachter geschickt, der ihm bescheinigte, dass er nicht mehr arbeitsfähig sei.
    Mit diesen Gutachten und dem Nachweis seiner Behinderung wurde ihm bereits nach weiteren sechs Monaten seine EU Rente zugebilligt, ohne Abzüge!

    Wäre das nicht auch eine Möglichkeit für dich?


    Ich wünsche dir alles Gute!
    Liebe Grüße

    Tari


  • Bist Du Mitglied beim VdK?

    Wenn nicht kannst es werden.

    Die Leute können dir in allen Fragen helfen.



    Rechte und Nachteilsausgleiche:

    http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A0
  • Obwohl schon ein etwas ältere Faden. Nur als Hinweis: Die 10,8% Abschlag sind bei einer EM schon eingerechnet. Zudem ist die EM Rente natürlich geringer als die Altersrente für Schwerbehinderte, da ja keine rentensteigernede Beiträge mehr entrichtet werden. Der Abschlag gilt im Übrigen nicht nur bis zur Erreichung der regulären Altersrente sondern zeitlebens. Zudem Ausbildungszeiten Schule/Studium werden bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.

    •Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Wenn Sie jünger sind, erfolgt für jeden Monat früherer Inanspruchnahme ein Abschlag von 0,3 Prozent oder maximal 10,8 Prozent

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