belegter Behindertenparkplatz

Hallo Zusammen,

ich hab mir von der Stadt einen Behindertenparkplatz vor dem Haus einzeichnen lassen. Leider steht mehrmals in der Woche irgend jemand auf dem Parkplatz der keinen entsprechenden Ausweis hat. Ich habe jetzt schon die Fahrzeuge fotografiert und auch mit Zeugen dann diese beim Ordnungsamt gemeldet.

Allerdings interessiert mich jetzt:
Was passiert wenn ich diese Leute einparke das sie nicht mehr wegkommen?
Bekomme ich da eine Strafe? Oder werde ich da ggfs. abgeschleppt und muss die Kosten tragen?

Wer weiß dazu mehr, denn eine Geldstrafe für die "Penner" ist mir eindeutig zu wenig...

Grüssle

Antworten

  • Ha wenn das Dein Parkplatz ist lass sie doch abschleppen.
    Den Dürfen dann die Besitzer zahlen die Falsch geparkt haben
    ist nicht gerade billig.
    Abschleppdienst anrufen und Fertig ist bei uns schon gemacht worden.
    Aber du könntest mal die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen und nach fragen.
    Damit du keinen Ärger hast.



  • von der polizei hab ich die info mit dem bild machen und ans ordnungsamt schicken, denn oft ist das auto ja wieder weg bis endlich mal einer von der polizei kommt.

    und "mein" parkplatz ist es ja nicht direkt, es können alle mit entsprechendem blauen parkausweis (aG) drauf parken

    mal sehen vielleicht gibt es ja jemanden hier der dazu noch nen bischen was detailierteres weiß
  • Hallo Baily,

    Du musst das falsch geparkte Auto gar nicht zuparken, wenn es dein Parkplatz ist darfst du ihn laut Gesetz einfach abschleppen lassen.

    Hatte es gestern erst irgendwo gelesen:

    Ach ja hier bei Auto und Verkehr:

    Ein Fahrzeug, dass verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz parkt, darf sofort abgeschleppt werden.
    Auch das nur kurzfristige Parken eines Unbefugten auf einem Behindertenparkplatz ist unzulässig und berechtigt die Ordnungsbehörde, das Fahrzeug ohne weitere Nachforschungen nach dem Aufenthalt des unberechtigt Parkenden oder einer Halteranfrage entfernen zu lassen. (OVG Schleswig-Holstein 4 L 118/0; VGH München, 24 B 94.1712)

    Hoffe es ist eine kleine Hilfe für dich.

    Alles Liebe und Gute wünscht dir

    STUBSI 😉
  • Hallo Baily,

    lass doch noch ganz einfach den Rollstuhlparkplatz deinem Fahrzeug und dem Behindertenausweis zuordnen.

    Ein Freund von mir hatte so vor seiner alten Wohnung immer seinen eigenen Parkplatz frei.

    Das Ordnungsamt kann dir dabei sicher weiterhelfen.

    Gruß Anton
  • Hallo,
    Rechtsanwältin Benthien lässt Folgendes ausrichten:

    Ein Fahrzeug, dass verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz parkt, darf sofort abgeschleppt werden. In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 10 ZB 09.2367) heißt es hierzu:

    Zugunsten schwerbehinderter Personen besteht an der Freihaltung derartiger Parkplätze ein erhebliches öffentliches Interesse, das die Nachteile, die Fahrern oder Haltern durch das Abschleppen entstehen, deutlich überwiegt (vgl. BayVGH vom 29.1.1996 NJW 1996, 1979). Entgegen der Auffassung des Klägers war die Polizei trotz der im Pkw sichtbar zurückgelassenen Rufnummer eines Mobilfunkanschlusses nicht gehalten, Nachforschungen über den Verbleib des Fahrers anzustellen.

    Insofern sollte das Fahrzeug nicht zugeparkt werden, sondern gleich die Abschleppmaßnahme veranlasst werden, diese ist nämlich nicht unverhältnismäßig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Franziska Benthien

  • Ich habe jetzt schon die Fahrzeuge fotografiert und auch mit Zeugen dann diese beim Ordnungsamt gemeldet.

    Hallo Baily,
    schau mal, hier kannst du die Fotos veröffentlichen. Und einen Flyer gib's auch zum ausdrucken. www.parkplatzsuender.de

    Grüßle
    Moni
  • Baily hat geschrieben:

    Allerdings interessiert mich jetzt:
    Was passiert wenn ich diese Leute einparke das sie nicht mehr wegkommen?
    Bekomme ich da eine Strafe? Oder werde ich da ggfs. abgeschleppt und muss die Kosten tragen?



    Hallo Baily,

    wenn Du das machst, dann ist das Nötigung.

    Machs lieber wie die anderen schon geschrieben haben, überzeug Dich das keine zusätzliche Sonderparkgenehmigung im Fahrzeug liegt und wenn nicht, dann ruf einen Abschleppdienst an.

    Ich wünsch Dir immer einen freien Parkplatz 😃

    LG Kerstin
  • Schriftenfuzzi hat geschrieben:


    lass doch noch ganz einfach den Rollstuhlparkplatz deinem Fahrzeug und dem Behindertenausweis zuordnen.

    Ein Freund von mir hatte so vor seiner alten Wohnung immer seinen eigenen Parkplatz frei.

    Das Ordnungsamt kann dir dabei sicher weiterhelfen.



    Hallo Anton,

    ist das damals nur über das Ordnungsamt gegangen, oder war auch die zuständige Wohnungsbaugesellschaft bzw. der Wohnungseigentümer zuständig?

    LG Kerstin


  • Hallo Kerstin,

    das geht nur über das Ordnungsamt, da es sich ja um öffentlichen Grund und Boden handelt.

    Gruß Anton
  • hallo zusammen,

    danke für die vielen infos!

    aktuell läuft es jetzt beim ordnungsamt das ich einen personalifizierten parkplatz beantragt habe. allerdings war hier am telefon die aussage das sie das genau prüfen müssten denn in neckarsulm gäbe es wohl so etwas noch nicht und wenn ich einen kriegen würde wäre das ein präsidenzfall und es könnten weitere behinderte ankommen und ebenfalls einen solchen beantragen und es könnte dann sein das sie das nicht immer aufgrund örtlicher begebenheiten genehmigen könnten...

    ich hab jetzt das ganze schriftlich beantragt und bin mal gespannt was dabei rauskommt... wenn ihr dazu noch tipps habt dann her damit 😀

    grüssle
    manuela
  • Hallo Manuela,

    schau mal auf die Seite von Düsseldorf, - warum eigentlich immer Düsseldorf, die haben tatsächlich eine superübersichtliche Seite-


    hier habe ich noch weiter Informationen gefunden die in der Regel auch für andere Orte gelten:

    http://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/strasse/verkehrsregelung/behindparkpl.shtml

    Folgendes kannst du dort nachlesen zum Thema Personenbezogene Parkplätze:




    Habe ich Anspruch auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz?
    Unter bestimmten Voraussetzungen haben außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde einen Anspruch auf Ausweisung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes - in der Regel an der Privatwohnung, ggf. aber auch z.B. am Arbeitsplatz. Für die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes ist der Antrag zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes an das Amt für Verkehrsmanagement, Auf`m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf zu senden.
    Die Voraussetzungen in Kürze:
     Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte (die Ausnahmegenehmigungs-Nr. wird auf das entsprechende Verkehrsschild des personenbezogenen Behindertenparkplatzes übernommen)
     Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges
     keine andere Parkmöglichkeit (z.B. Garagenstellplatz) vorhanden
     örtliche Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
    Die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt nach Überprüfung im Einzelfall, es besteht daher ggf. die Möglichkeit, auch dann einen Parkplatz zu erhalten, wenn einzelne Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Ansprechpartner der Verkehrsregelung und -lenkung helfen Ihnen gerne weiter.
  • Hallo Manuela,

    ich hatte meinen Parkplatz damit begründet, dass ich keine Möglichkeit habe, einen Tiefgaragenstellplatz zu bekommen, weil dieser nur über die Treppen zu erreichen sind. Außerdem begründen, dass Du auf die Benutzung eines Autos angewiesen und die Parkplatzsituation bei Euch schwer ist und Du nicht immer einen Parkplatz bekommst (ist das denn auch so?)
    Was mir mal ein Polizist gesagt hat, wenn einer unerlaubt auf dem Parkplatz steht, nicht zuparken, weil da machst Du Dich strafbar. Aber abschleppen lassen kannst Du sofort. Ist halt die Frage, ob Du den Abschleppdienst selber kommen lassen kannst, oder die Polizei rufen musst.
    Was ich aber mal machen werde ist, einen Zettel an die Scheibe zu heften mit der Aufschrift:

    "Ich wünsche ihnen vom ganzen Herzen, dass sie einen tatsächlichen Anspruch auf diesen Parkplatz bekommen"
    Klingt hart, aber ist so......
  • Letztens stand ein LKW hier in Berlin-Pankow 18Uhr vor der Volkshochschule auf beiden Behindertenparkplätzen. Öffentliche Zuständigkeit eigentlich, Mo.-Fr. bis 22Uhr reserviert.

    Den zuständigen Polizeiabschnitt angerufen, die sagten wir können da auch nix machen, vielleicht hat mal einer Zeit und schaut vorbei, man sagte noch, man könne ja mal ein Auge zu drücken und drüber hinweg sehen.

    Das sagt der Abschnitt der seine eigenen Behindertenparkplätze nicht im Griff hat.

    Aber wenn man sich bei diesen Abschnitt auf den Gehweg stellt, verpassen die einem gleich ein Ticket, obwohl die Behindertenparkplätze falsch beparkt werden und der Hammer: die Falschparker haben nix bekommen. Da bin ich Sturm gelaufen, da kam bei mir Zuhause extra einer vorbei und wollte sich bei mir entschuldigen, er richtete es meiner Frau aus, weil ich nicht da war und die die mir das Ticket dran gemacht hatten, haben einen Einlauf verpasst bekommen.

    Es standen auch schon zivile Einsatzwagen auf den Behindertenparkplätzen, ein BMW wo die Rücksitzbank mit sensiblen Ermittlungsakten voll war. Der war wahrscheinlich zu faul auf den Hof zu fahren. In anderem Auto lag ein B-Parkausweis, die beiden PKW gehörten zusammen, die fuhren beide zusammen später los nach dem sie sich gemeinsam verabschiedet haben, die Frau sah nicht wie eine Behinderte aus, aber wie eine sehr sportliche Ermittlungsbeamte.

    Das ist echt der Hammerverein da.

    Aber Behindertenparkplätze nimmt der Abschnitt immer noch nicht ernst.

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