kann mein arbeitgeber meine 5 tage zusatzurlaub verplanen ?

Antworten

  • Hallo Herzilein,

    Wenn Du 30% im Ausweis hast, kannst Du die Gleichstellung mit Schwerbehinderten zwar beantragen hast aber den Zusatzurlasub nicht.

    Hast Du aber 50% und höher im Ausweis bist Du automatisch im Schwerbehindertenstatus und hast gesetzlich automatisch den Zusatzurlaub. Da kann der Arbeitgeber gar nichts machen. Das ist im Schwerbehindertengesetz (SchwG) so festgelegt.

    Solltest Du abweichenden Vereinbarungen zugestimmt haben, wäre das nur mit Deinem Wissen und schriftlich zulässig und auch dann wäre durch die Schwerbehindertenvertretung zu prüfen, ob das überhaupt zulässig war.
    Auch beim Kampf um den Zusatzurlaub sind die Scherbehindertenvertretung in erster Linie und dann der Personalrat zuständig.

    Gruß

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    .....
    Auch beim Kampf um den Zusatzurlaub sind die Scherbehindertenvertretung in erster Linie und dann der Personalrat zuständig.

    Bzw. der BETRIEBSRAT, wenn nicht Öffentlicher Dienst der Arbeitgeber ist.

    LG, Jenny

  • Hallo Herzilein,

    Generell kann der Arbeitgeber bestimmen, wann der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen kann/muß. Er kann ihn nach den betrieblichen Belangen gewähren. Der Arbeitgeber ist aber gehalten, die sozialen Belange seiner Mitarbeiter zu beachten. z. B. Mitarbeiter mit Kinder sollen/müssen in den Ferien Urlaub machen. Desweiteren kann der Arbeitgeber auch Betriebsferien anordnen. Ist in vielen Branchen üblich wegen zum Beispiel saisonabhängige Arbeit. Der Zusatzurlaub dürfte aber weitgehend außen vor bleiben, er könnte nur mit verplant werden, wenn alle Mitarbeiter diesen bekommen würden. Aber welcher Betrieb außer Werkstätten für Behonderte beschäftigen außschließlich schwerbehinderte Menschen?

    LG Nobby
  • hallo herzilein,

    was genau meinst du mit "verplanen"?

    viele grüße, iris
    redaktion
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