Wer weiß etwas darüber???

Gestern habe ich im Fernsehen etwas über das"persönliche Budget" gehört.Durch meine starke Sehbehinderung habe ich Hartz 4.Laut MdK Bericht bin ich zwar voll erwebsfähig(Blindenarbeitsplatze gibt es ja und mehr fehlt mir ja nun nicht).
Überall wo ich und eine Bekannte von mir nachgesehen haben,heißt es,das der zuständige Leistungsträger dafür zuständig ist.Das Jobcenter sagt aber,das sie nicht zuständig sind.Wer aber denn dann?In Rheinl.Pfalz gibt es ja kein Sehbehinderten Geld wie Z.B.in NRW.Hat jemand hier vielleicht eine Idee,und kann mir sagen,wo ich das nachlesen kann?Ist schon blöd,wenn man nicht weiß,was man beantragen kann.Von alleine kommt eh keiner,um es einem zu sagen.Vielen Dank scho mal.LG Silvia 🥺 😕

Antworten

  • Hallo tipisiliv,

    Es gibt die Broschüre "Das persönliche Butget" herausgegeben vom Bundesministerium für Sozialordnung in Bonn.Die Bestellung ist kostenlos.
    Ich weiß leider nicht, ob es das auch in Blindenschrift gibt.

    Gruß

    Surfer

  • Hallo Surfer

    Danke für Deine Antwort.In Blindenschrift brauche ich sie noch nicht.Ich habe zwar einen GdB von 100 und ausser dem BI alles drin,was Gott nicht wollte,aber zum lesen reicht es noch etwasLG Silvia
  • Hallo Tippisilv,

    zum Thema Persönliches Budget kannst du dich auch bei uns auf der Seite informieren: http://www.myhandicap.de/behinderung_persoenliches_budget.html

    Zudem werde ich unseren Persönlichen-Budget-Berater auf deine Frage hinweisen.

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
  • Hallo Tippisilv,

    prinzipiell könnten Sie bei jedem Kostenträger einen Antrag auf ein Persönliches Budget (PB) stellen. Es ist nicht Ihre Aufgabe den richtigen Kostenträger zu finden sondern der zuerst angegangene Kostenträger muss Ihren Antrag weiterleiten wenn er nicht zuständig ist. Außerdem können Sie den Antrag auch bei einer der gemeinsamen Servicestellen abgeben. Eine Servicestelle für Ihren Wohnort können Sie hier http://www.reha-servicestellen.de/ finden.
    Worüber Sie sich jedoch im Klaren sein müssen, ist, für was Sie ein PB wollen. Nicht jede Leistung ist Budgetfähig und es muss prinzipiell ein Anspruch bestehen. Erst wenn der Anspruch auf eine Leistung besteht, hat man die Wahl zwischen der Sachleistung und einem PB (Geldleistung). Da Sie kein Blindengeld bekommen, könnte z.B. ein Antrag auf Assistenzleistungen (Haushaltshilfe, Freizeitbegleitung etc.) - sofern Bedarf besteht - möglich sein. Das Geld ist Zweckgebunden d.h. Sie dürfen dieses Geld nur für den beantragten Zweck ausgeben. Keinesfalls dürfen Sie damit - nur als Beispiel - Ihre HartzIV Leistungen aufbessern.

    Schöne Grüße
    Rainer
  • Was das Pers. Budget ist konntet man wieder mal bei
    Panorama sehen !!!!!

    Im ernstfall nämlich ein unausgegorenes nicht praktikables
    Gesetz das gibt in diesem Film selbst Herr Hüppe zu.

    http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/5831754?pageId=&moduleId=432744&categoryId=&goto=&show=/p%3E%3Cp

    Nach Hüppe sei noch viel zu tun. Dazu kann ich nur anmerken

    Wenn noch viel zu tun ist dann sollte Herr Hüppe und seine Parteikonsorten
    mal endlich Sozialepolitik machen. Besonders eine
    sofortige Umsetzung der UN Konvention für Behinderte !!!!!!!!!!


  • Das stimmt leider Behindertenrechte stehen nur auf Papier weil
    dann schon wieder keiner weis wie es weiter geht.
    Und im Zweifel wird erstmal abgelehnt.
    Ja dann mal ran das sich was ändern besser gestern als heute
    damit alle Ämter wissen wie es richtig geht.


  • Danke für die Antworten.Ich konnte die letzten tage nicht richtig an den Rechner,desshalb erst heute meinen Dank dafür.Für meine Begriffe ist es selbstverständlich,das man solche Möglichkeiten,wie das PB, nicht dazu benutzt um Hartz4 aufzubessern.Ich könnte es aber genau dafür brauchen,was Rainer als Beispiele angegebeb hat.Auch wenn ich normalerweise mit meinem Geld auskomme,ist aber eben für solche Sachen das Geld zu knapp.LG Silvia
Diese Diskussion wurde geschlossen.