Werkstattbudget

Wenn man von einem "normalen" WErkstattarbeitsplatz mit Werkstattvertrag auf Werkstattbudget wechselt (und dann ja quasi einen Dienstleistungsvertrag mit der Werkstatt eingeht), hat man dann die gleichen Rentenansprüche wie zuvor? Mit dem Anspruch auf die angepasste Altersrente mit 65 usw.?

Antworten

  • Hallo Groupie,
    wir haben deine Anfrage einem Experten vorgelegt. Bitte hab ein wenig Geduld.

    Viele Grüße,
    Iris,
    Redaktion
  • Guten Abend,

    man muss dann abklären ob die Werkstatt für einen die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt oder man das selbst tun muss. Je nachdem ob es sich um ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag handelt. Das macht den unterschied.
  • Hm. Klar. Man erhält ja einen Lohn und zahlt die normalen Sozialversicherungsbeiträge. Da ist dann auch RV mit drin. Nur wäre diese Rente ja verschwindend gering.
    Aber dieser Anspruch auf eine angepasste Altersrente nach 20 jahren in der Werkstatt? Das zahlt ja nicht die Werkstatt oder der gehandicapte Arbeiter in der WfbM, das gibt es "extra".
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