wie wird man einen betreuer los

Unfall vor 11J. 100% Körperbehindert,darf vom Schmerzensgeld gekaufte haus angerechnet werden ?

Antworten

  • hallo fisch1,

    willkommen bei uns.

    ich kann deiner frage noch nicht ganz folgen.
    kannst du ein wenig mehr erzählen? 😀

    warum möchtest du den betreuer loswerden / wechseln?
    und was hat es mit dem schmerzensgeld auf sich?

    viele grüsse
    handschuh

  • Guten Morgen Fisch,

    sei uns herzlich willkommen im Forum, - 😉

    Leider verstehe ich den Inhalt der gestellten Frage durch dich nicht ganz. Du fragst a) wie man sich von einem Betreuer trennt ?

    Für was ist diese Betreuung angedacht ?

    Und dann fragst du b) nach Anrechnung von Vermögen, auf was bitte ?

    Hier geht es doch bestimmt um einen gestellten Leistungsanspruch durch dich beantragt bei einer Behörde / Amt , - oder ?

    Bitte versuche es noch einmal deine Fragen zu formulieren, - danke dir. Denke mal warst ein wenig aufgeregt, musst du nicht sein, habe bitte Mut. Dann können wir dir alle auch besser helfen. Mfg Lyn 😉
  • Das BGB sagt in § 1908 d

    Die Betreuerbestellung ist keine endgültige Angelegenheit. Der Betreute kann einmal beim Betreuungsgericht die Prüfung und Aufhebung der Betreuung beantragen. Das Gericht ist verpflichtet, der Prüfung nachzukommen, sofern nicht immer wieder Anträge gestellt werden. Von sich aus prüft das Betreuungsgericht zumindest alle sieben Jahre, ob die Betreuung unverändert fortzuführen ist. Fällt der Handlungsbedarf für eine Betreuung weg, ist die Betreuung vom Gericht aufzuheben.

    Im FamFG § 59, 303 und § 68 Abs. 1

    Der Betreute kann des Weiteren Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen. Auch nahe Angehörige und die Betreuungsbehörde sind beschwerdeberechtigt. Zuständig für die Entscheidung ist das Landgericht, sofern das Betreuungsgericht aufgrund der Einlegung des Rechtsmittel die angefochtene Entscheidung nicht abändert
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