Konzert

Hallo,

ich (MS, GdB 60% und Merkzeichen G, habe einen Leihrollstuhl) war am Samstag bei einem Konzert.

Leider konnte ich es nicht sehr genießen, da ich starke Schmerzen hatte (und auch jetzt, 2 Tage danach).

Wurde am ende des Konzertes von 3 Rote-Kreuz Mitarbeitern die Treppe runter begleitet.

Würde gerne weiterhin zu Konzerten und der gleichen gehen. Aber wie? Bekomme ich Rollstuhlkarten auch ohne AG im Ausweiß? Kann eine Begleitperson mit rein (Ohne B im Ausweiß)?

Wer kann helfen?

Lg
Bianca

Antworten

  • Hallo Bianca,

    schade, dass Du das Konzert nicht genießen konntest...

    Sicherlich kannst Du eine "Begeleit"Person mitnehmen, aber wenn Du kein B im Ausweis hast, kommt diese nicht ermäßigt hinein. Und soviel ich weiß, bekommst Du auch keine ermäßigten Eintrittskarten (bzw.Rollikarten), wenn Du kein aG im Ausweis hast.
    Wünsche Dir trotzdem, dass Du nochmal zu einem Konzert o.ä. gehen kannst!!

    Lieben Gruß
    Mel
  • Moin Bianca,

    Rollikarten bekommst du, wenn du im Rolli sitzt. Dafür brauchst du gar nichts im Behindertenausweis, sondern einen Rollstuhl. Wie sonst solltest du ein Kozert besuchen, wenn nicht auf diesen Plätzen? Das ist kein Problem. Mit dem Rest muss ich Driverlady zustimmen. Mit Ermäßigungen ist dann nichts und auch deine Bgleitperson wird eine Konzertkarte, entgeldlich, brauchen.


  • Hallo Bianca,

    schade, dass du das Konzert nicht genießen konntest. Lass dich von diesem Erlebnis aber bitte nicht einschüchtern!
    Versuch bei deinem nächsten Konzert die Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld ein bisschen besser zu checken.
    Ich würde dir raten, eventuell einen Verschlechterungsantrag zu stellen, um so die erforderlichen Merkzeichen zu erhalten. Denn offensicht wären sie für dich sehr von Vorteil.
    Probiert das mal!
    Dann könntest du immer eine Begleitperson mitnehmen - unentgeltlich.

    Viele liebe Grüße und bitte lass dir deine Unternehmungslust nicht durch ein negatives Erlebnis verderben

    Michaela
  • Hallo Bianca,

    Das mit dem Verschlechterungsantrag ist auch ohne das Konzert, das Du leider nicht genießen konntest, eine Überlegung wert.
    Du brauchst dazu ein ärztliches Gutachten von Deinem behandelnden Facharzt, daß sich die Behinderung stark verschlechtert hat.
    Das muß dann mit Antrag auf Neufeststellung zur Höherstufung des GdB beim Versorgungsamt des Heimatbezirkes eingereicht werden.

    Gruß

    Surfer
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