Parkhausschlüssel

IHRE_FRAGEN_UND_ANLIEGEN



Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Angestellte beim öffentl.Dienst und habe einen GDB von 50% ohne Merkzeichen.
Ich habe einen Parkhausschlüssel seit ca 7 Jahren von meinem Arbeitgeber, nun sollten wir, die einen Parkhausschlüssel haben, einen Neuantrag stellen. Dieses tat ich mit der Begründung 50% GDB, ich bekam vom Geschätsstellenleiter einen Anruf, ob ich ein Merkzeichen hätte, dieses beneinte ich, also wurde am Telefon gesagt, das dieses nichts nütze?
Ich ging zu meinem Schmerzarzt, bei dem ich wegen Schmerzen in Behandlung bin, mein Arzt schrieb mir ein Attest... nach 100 Meten laufen bekomme ich Schmerzen wegen meinen gesamten Krankheiten.
Diesen Neuantrag gab ich mit dem Attest ab.
Am 5.11.2010 bekam ich eine Ablehnung....
BEGRÜNDETER EINZELANTRAG
wegen zwischenzeitlich eingetretener Engpässe be der Vergabe von Parkhausschlüssel wurdein Absprache mit dem Personalrat die Amtsverfügung Nr.04 aus 2010 vom 26.05.2010 erlassen.
Der Personalrat hat seine Sitzung am 25.06.2010 festgelegt, dass die dem "Arbeitgeber" zur Verfügung stehenden 58 Parkhausschlüssel dahingehend bewirtschaftet werden, dass 45 Schlüssel auf Antrag dauerhaft vergeen werden können und 13 Schlüssel für die kurzfristige Vergabe-auch aus dienstlichen Gründen-freigehalten werden.
Mit Antrag vom 22.06.10 haben Sie die Vergabe eines dauerhaften Parkhausschlüssel mit Hinweis auf einen begründeten Eilantrag beantragt.
Der Antrag wurde dahingehend begründet, dass Sie wegen einer Erkrankung nicht in der Lage sind, länger als 100 m beschwerdefrei zu laufen.
Der Personalrat hat sich in seiner Sitzung am 11.08.10 intensiv mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt.
Die dauerhafte Vergabe eines Parkhausschlüssels aufgrund einer Erkrankung sieht die Amtsverfügung Nr 04 aus 2010 vom 26.05.10 "nicht vor".
Lediglich das vorliegen einer Behinderung könnte die dauerhafte Vergabe eines Parkhausschlüssels begründen. Hierbei muß eine Behinderung vorliegen, die mit dem Zusatzmerkmal G, aG, oder H" und einem Grad der Behinderung von mindestens 50% festgetellt wurde, bzw sonstige körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, welche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich machen.
Der dauerhaten Vergabe eines Parkhausschlüssels aufgrund des vorliegenden Antrages kann daher seitens Personalrates nicht zugestimmt werden!!!!



Ich hatte keine Begründung angegeben, nur mein Attest, wo ich denke, das dieses langt?
Ich weiß, das durch meine Krankheiten und Fehlzeiten mit Attesten, ich nicht gerne gesehen werde, ich weiß auch das Kollegen, die keinen GDB haben, Ihren Parkhausschlüssel behalten durften!
In dem Schreiben steht, ich hätte von meinem Wohnort, die Zeitersparnis durch Nutzung eines PKW gegenüber der Nutzung öffentlichen Verkehrsmitteln bei "34" Minuten, und somit unter einer Stunde,liegt. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitgeber beträgt 9 Kilometer, und somit nicht mehr als 30 Kilometer.
Bei den 9 Kilometern, denke ich das dieses ein Tippfehler ist, mein Weg beträgt mit dem Fahrzeug 17 km.
Es wird ein Weg von meiner Haustür bis zu meinem hiesigem Bahnhof von 11 Minuten gerechnet laut RMV, ich packe diese zeit niemals, denn ich habe Probleme mit Krankheiten-Schulterfunktionsstörungen, Affektive Störungen, Schwerhörigkeit mit Ohrgeräuschen Tinnitus, Morbus Meniere,Funktionsstörung der Wirbelsäule mit
Ausstrahlungen, Migräne= 50%.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Vielleicht, können Sie mir weiter helfen oder haben ein paar Tipps?
Ich habe einen Widerspruch, gegen das Versorgungsamt laufen über die VDK, wegen dem Merkzeichen G, habe aber bis heute noch kein Bescheid, denke aber, dass ich es wieder abgelehnt bekomme?
MFG

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