Finanzielle Rechte für eine Behinderung , aber nicht im Rollstuhl
Welche Rechte hat meine Tochter , sie hat eine Lernschwäche und ehinderten Werkstatt . Das problem was wir haben ist das sie nur im Monat 60 Euro verdient und 30 Euro zieht das Sozialamt ab für Essen , so das sie nur für 30 Euro im Monat arbeiten geht .
Der Lebendsunterhalt wird vom Sozialamt übernommen und sie hat auch ein Kind zuhause was sie versorgt .
Meine Frage nun ; Steht dir auserhalb noch irgendwie Geld zu ? oder ist das wirklich alles das sie für nur 30 Euro im Monat Arbeiten geht ?
Bedanke mich schon mal im Vorraus für Eure antworten .
Der Lebendsunterhalt wird vom Sozialamt übernommen und sie hat auch ein Kind zuhause was sie versorgt .
Meine Frage nun ; Steht dir auserhalb noch irgendwie Geld zu ? oder ist das wirklich alles das sie für nur 30 Euro im Monat Arbeiten geht ?
Bedanke mich schon mal im Vorraus für Eure antworten .
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Antworten
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Hallo Manni,
danke für deine Frage.
Nun, hier sind noch einige Fragen offen.
Wie hoch ist der GdB deiner Tochter?
Wofür bekommt sie Geld, wofür nicht?
Ich bin nicht ganz im Bilde.
Wieviel Geld geht ihr konkret im Monat ab?
Wer kommt für die Versorgung, sprich auch für die finanzielle Versorgung ihres Kindes auf?
Bezüglich des Gehalts für die Werkstatt müsste man den Werkstattvertrag lesen. Meist gibt es in Werkstätten nur ein kleines Taschengeld. Vielleicht gibt es Projekte innerhalb der Werkstatt, in denen deine Tochter ein bisschen mehr verdienen kann. Einem "normalen" Gehalt wird das jedoch in einer Werkstatt nie gleichkommen.
Viele Grüße
Michaela
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Hallo Manni,
Auf jeden Fall müßte sie eine Pflegestufe haben. Wenn nicht dann den Antrag bei der Pflegekasse der gesetzlichen KK stellen.
Das Pflegegeld wird dabei nicht als EK gerechnet.
Kindergeld für die Tochter steht ihr auch zu würde aber im Fall von Sozialhilfe bzw. Hartz 4 miteinander verrechnet.
In wie weit ihr andere soziale Hilfen, wie Hilfe zum Lebensunterhalt zustehen müßte über die Jobcenter der BA geklärt werden und ob ihr Eingliederungshilfe z.B. in Form von Taxigeldern zusteht müßte über den Bezirk der Heimatregion geklärt werden.
Andere Hilfen wären die Befreiung von der GEZ- Gebühr, Antrag auf Befreiung stellen bei der Zentrale in Köln.
Auch beim Telefon kann man mehr Freieinheiten beantragen wenn es auf sie läuft. z.B Behi- Tarif der Telecom.
Gruß
Surfer
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Hallo Manni,
auch von mir noch eine Frage, hast Du Deine Tochter auf Deiner Steuerkarte eingetragen? Falls ja kannst Du Steuerfreibeträge absetzen. Diese Höhe richtet sich nach dem Grad der Schwerbehinderung Deiner Tochter. Auch Kosten für Unterhalt und Pflege sind unter Umständen absetztbar, so daß sich Dein zu versteuerndes Einkommen deutlich reduzieren kann.
LG Nobby
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