Muss die Krankenkasse zahlen?

Bei einem Unfall in Thailand hab ich mir ein Bein gebrochen. Mein Versicherungsmakler meinte, dass die Krankenversicherung gesetzlich verpflichtet sei, die KOsten insoweit zu übernehmen, als wäre der Unfall in Deutschland geschehen. Ist das richtig?

Vielen Dank schon mal im voraus,


brokenleg

Antworten

  • Hallo, das kommt jetzt darauf an, wo du wie krankenversichert bist. Bist du gesetzlich versichert, zahlt die GKV in der Regel das, was von der dt. Gebührenordnung vorgesehen ist, im europäischen Ausland zumindest. Bei Tourismus barrierefrei hab ich Folgendes erfahren:

    "Das Wirkungsfeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Einen selbstverständlichen automatischen Schutz bei Auslandsreisen gibt es deshalb nicht. Nach europäischem Recht und mit dem Abschluss von Sozialversicherungsabkommen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung jedoch auch den Versicherungsschutz ihrer Mitglieder in jenen Ländern, die zur Europäischen Union gehören und, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen oder ein Abkommen ähnlichen Inhalts besteht.

    In der Europäischen Union wird die "Europäische Krankenversicherungskarte" (European Health Insurance Card = EHIC) akzeptiert. Sie ersetzt zunehmend den früheren Auslandskrankenschein E 111 und ist in neue Krankenversicherungskarten bereits integriert.

    Die gesetzliche Krankenversicherung tritt ebenfalls in jenen Ländern ein, mit denen es Sozialversicherungsabkommen gibt.

    Lassen Sie sich dazu vor Reiseantritt von Ihrer Krankenkasse beraten.

    Die EHIC gilt für die ambulante und stationäre Notbehandlung. Im Behandlungsbedarf sollte man den Arzt oder im Krankenhaus fragen, ob die EHIC akzeptiert wird. Die heimische Kasse übernimmt die Kosten bis zu einer Höhe, die auch in Deutschland anfallen würde. In der Regel ist die Behandlung jedoch im Urlaubsland bar zu bezahlen. Die Auslagen werden dann von der heimischen Krankenkasse im Heimatland erstattet.

    Liegt Ihr Urlaubsland außerhalb der Europäischen Union und ist es kein Land zu dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann müssen Sie sich für diese Urlaubsreise mit einer Privaten Auslandsreisekrankenversicherung privat versichern."

    Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
    Viele Grüße, Iris
    Redaktion


  • Hallo,

    da macht es sich Dein Versicherungsmakler mit der Auskunft zu einfach. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur in den Ländern, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt. In Thailand ist dies leider nicht der Fall. Du kannst aber dennoch die Rechnungen einreichen und dann bleibt es der Kulanz der Krankenkasse überlassen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Deswegen ist es immer ratsam, auch in Ländern mit Abkommen, eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen.
    Liebe Grüße
  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Das ist sehr nett von Euch!
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