hatte ein prozent satz 50,wurde aber runter gestuft 30prozent mit einer sehr seltsamen erkrankung ic

Ich leide an einer seltsamen erkrankung,habe jahr2000 eine verschlimmerungs antrag gestellt und wurde auf 30 runtergestuft.Darf mann das einfach so?Obwohl es keine besserung gibt,im gegenteil es wird immer schlimmer

Antworten

  • Hallo Alime,

    schön, dass du zu uns gefunden hast!
    Wir haben deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet.
    Bitte hab noch etwas Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße
    Michaela
  • Sehr geehrte Alime,

    es kann durchaus zu einer Herabstufung des GdB kommen, doch dies muss auch von Seiten des Versorgungsamtes oder zuständigen Sozialamtes begründet sein. Dies scheint in Ihrem Fall nicht so zu sein. Um jedoch eine genauere Antwort geben zu können, müsste ich die ärztlichen Gutachten und alle weiteren Unterlagen einsehen.

    Sie sollten hier auf jeden Fall Widerspruch erheben und die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt weiter verfolgen lassen. Es handelt sich nach Ihrer Aussage um eine außergewöhnliche Erkrankung und es könnte sein, dass diese nicht in den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP), welche als Grundlage der Einstufung von Krankheiten für die Versorgungsämter oder zuständigen Sozialamter dienen, bekannt ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Franziska Benthien
    Rechtsanwältin
    http://www.ra-benthien.de
  • Hallo Alime,

    Die Fachexpertin hat im Grund schon alles gesagt nur vergiß nicht die Widerspruchsfrist zu wahren, sonst ist es ganz aus. Wenn Du die Frist verstreichen läßt, hättest Du das akzeptiert.
    Ein formloser Widerspruch kann auch von Dir selbst eingelegt werden, nur um die Frist zu wahren, weil man nie wissen kann wie lange Antworten diverser Stellen dauern und dabei die Frist verläuft.

    Gruß

    Surfer
  • Sehr geehrte Frau Benthien

    Herzlichen dank für ihr Antwort,ich habe anfang August noch mal ein Antrag gestellt noch warte ich darauf.


  • Sehr geehrte Alime,

    zuerst einmal kann ich das was Frau Benthien schreibt zu 100 % bestätigen. Wichtig ist wirklich nochmal zu betonen, dass Versorgungsamt kann jederzeit eine Herabsetzung des GdB vornehmen sofern sie diese entsprechend begründet. In Ihrem Fall halte ich auch das einlegen von Rechtsmitteln für den absolut richtigen Schritt. Allerdings geht es in einem nächsten Schritt dann evtl. auch darum einen Arzt ausfindig zu machen, der auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist und ein detailliertes Gutachten über Ihren Gesundheitszustand und den daraus auf den Alltag bezogenen Einschränkungen macht. Diese Einschränkungen müssen wieder in Zusammenhang mit der Versorgungsmedizinverordnung gebracht werden, die für die Versorgungsämter die entsprechende Entscheidungsgrundlage bilden.

    Im Klartext bedeutet dies, zuerst einen Anwalt suchen der die rechtlich/juristische Seite begleitet und als nächsten Schritt einen Arzt der die medizinisch/diagnostische Seite unterstützt.

    Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander Grundler
    -Fachexperte-
  • Hallo,

    auch wenn mein Thread leider keine Antwort auf die hier gestellte Frage ist, möchte ich diesen Thread trotzdem nutzen um kurz mal eine Frage zu stellen, die aber natürlich zu diesem Thema passt!!

    Hier meine Frage, auch wenn sie wahrscheinlich total logisch zu beantworten ist, ich wurde nur unsicher, da der vorherige User geschrieben hat, dass das Versorgungsamt JEDERZEIT "zurückstufen" kann.... also nun die Frage: Kann das Versorgungsamt den GdB auch zurückstufen, wenn der Schwerbehindertenausweis UNBEFRISTET ist??

    Ich hoffe ich habe mich mit meiner Frage nun nicht lächerlich gemacht??!! 🥺

    Lieben Gruß,
    die Mel
  • Hallo alime,

    ja das geht, aber nur wenn es begründet ist. Du schreibst das Du eine recht seltene Behinderung hast. Möglicher Weise konnte der Gutachter nicht wirklich etwas mit Deiner Diagnose anfangen. Wenn Du einen neuen Antrag oder einen Widerspruch stellst, hilft es vieleicht alle Arzt- und Krankenhausberichte dem Antrag bei zu legen. Die Beschwerden die Du im Alltag hast solltest Du schriftlich dokumentieren und von Deinem behandelnden Arzt bestätigen lassen. Wenn man seine Behinderung bzw. Krankheit ausreichend beschreibt und dem Gutachter alle Daten auf den Schreibtisch legt, klappt es meist besser mit der Beurteilung, als wenn man sich darauf verläßt, daß das Versorgungsamt sich selber um die Beschaffung kümmert.

    Gruß Karin
  • Hallo. Es ist zwar spät geworden ich möchte mich bei allen herzlich bedanken die mir geantwortet haben.Ich leide an der erkrankung die heist(Ektodermale Dysplasie),vieleicht leidet ja noch jemand an dieser krankheit.Würde mich darauf freuen das man sich kennenlernt um infos auszutauschen,da so wenige an diese erkrankung leiden kenne ich leider zu wenig menschen die darunter leiden man könnte sich ja gegenseitig tipps.

    Liebe Grüße an alle

  • Hallo Alime

    ich hoffe, ich bin nicht zu wißbegierig, wenn Du Deine Erkrankung etwas genauer beschreibst zum besseren Verständnis.

    LG Nobby
  • Hallo Nobby

    Ich danke für die nacnfrage,es ist so das ich keine schweisdrüsen habe das ich dadurch nicht schwitzen kann das ich ein sehr schlechtes imunsystem habe mein körper kann sein eigene körper temperatur nicht einstellen.Da zu noch das ich keine Zähne habe von Geburt aus,keine Haare,exeme u.s.w.Das ist so was ich dazu schreiben kann es ist aber leider nicht alles,das ist zu mindestens das wie ich dir das erklären kann.Hoffe du hast so in etwa ein überblick.

    Liebe Grüße

  • Hallo Nobby

    Wenn du es ganz ausführlich wissen willst, kann ich dir die Hompage der Selbsthilfegruppe Ektodermale Dysplasie empfehlen.

    Liebe Grüsse
  • Danke ich bin dort mietglid aber die sind so weit von mir weg.Ich danke dir aber das sie sich überhaut bei mir gemeldet haben.
    Liebe Grüße
    Alime