Wann kann ich mit 80% Schwerbehinderung, Jahrgang 02.1964, abzugsfrei in Rente gehen?

Ich bin nach einer Brustkrebserkrankung 2007 80 % Schwerbehindert und stehe noch im Berufsleben. Wann kann ich geb.; 02.1964, ohne Abzüge in Rente gehen?

Antworten

  • Hallo,

    aus Deiner letzten Renteninformation Deines zuständigen Rentenversicherungsträgers ist das ganz genau ersichtlich.
  • Hi PippiLangstrumpf


    Du bist Jahrgang 64, dann bekommst du die reguläre Altersrente wenn du 65 + 0 Monate alt bist abschlagsfrei. Dass man als Schwerbehinderter abschlagsfrei früher in Rente gehen konnte wurde inziwschen abgeschafft. Du kannst mit 62 in Rente gehen, dann aber mit einem Abschlag von 10,8%. Der Abschlag bleibt zeitlebends bestehen, also nicht nur bis zum Erreichen der regulären Altersrente. Bei Nichtbehinderten beträgt der Abschlag 16,8%.
    Wie heißt es so schön: Es tut mir leid ihnen keine positivere Antwort geben zu können.

    Klaus
  • Hallo Klaus,

    gibts das Rentenalter irgendwie zum Nachlesen? ALso hast Du zufälligerweise einen Link dafür? Ich bin im Jumi 1963 geboren, habe 80%, mein Partner ist im Sept. 1961 geboren, hat 100%.
  • Hi

    "also"

    delphinsanne63 geb.: 06/63 Rente mit/ohne Abschlag 10/61 // 10/64
    dein Mann geb.: 09/61 Rente mit/ohne Abschalg 06/61 // 06/64

    das heißt du kannst 10 Monate nach deinem 61ten Geburtstag mit Abschlag in Rente gehen, dein Mann vier Monate früher, entsprechendes gilt für die Rente ohne Abschlag

    Die Zahlen habe ich nicht auswendig gelernt und auch nicht gewürfelt 😀 sondern
    stammen von hier:


    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/00_rente_mit_67/Januar_07_schwerbehinderung.html?nn=46814


    oder wenn du es lieber mit Paragraphen hast, geregelt ist das im SGB VI

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/236a.html




    sodele auf den dritten Anlauf hat es geklappt mit den links
  • Hallo Klaus,

    Meine Mutter ist seit 2005 in Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Abzüge und ist jetzt zwischen 61 und 62.

    Das ging so:

    1. Man braucht möglichst psychologische bzw. therapeutische und in Deinem Fall auch behinderungsbedingte Gutachten, daß man dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig ist.

    2. Einen Hausarzt, der einen dauerhaft krankschreibt.

    3. Günstig ist auch, wenn der Betriebarzt die Sache unterstützt.

    4. Wichtig! Man darf zwischen durch weder im Betrieb und auch nicht anderswo arbeiten, nicht eine Sekunde, sonst ist der ganze Antrag hinfällig.

    5. Man braucht sehr viel Geduld mit Bürokratie, Gutachten usw., es zieht sich lange hin.

    Gruß

    Surfer
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