Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt und bekomme kostenlos essen. Wenn mir das Essen nicht so z

Wenn mir das Essen in der Behindertenwerkstatt nicht schmeckt oder ich wo anders Essen möchte zum Beispiel, später zuhause, oder mit geht es den Tag nicht so gut, habe ich dann Anspruch auf das Geld, was die Einrichtung vom Sozialamt abrechnet mir auszahlen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Antworten

  • aussm bauch raus würde ich sagen, nein.

    es ist eine möglichkeit - angebot, welches in der anwesenheit
    eingeschlossen ist.

    wenn du sie nicht wahrnimmst (woanders essen, abwesenheit)
    bekommst du kein geld dafür.

    man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liegen sollte 😉

    viele grüsse

  • hallo rolly7469,

    erstmal herzlich willkommen im forum.

    leider muss ich dir mitteilen das du dir dieses geld nicht auszahlen lassen kannst.
    dieses ist ein angebot der einrichtung und kann vom amt bei bedarf übernommen werden.
    dein geld was du monatlich zur verfügung hast in der regel als alleinstehnder 359,- euro, darin ist dein geld zum essen schon mit berechnet. egal ob du rente, alg2 oder ander leistungen beziehst.

    lg ralle
  • Hallo Rolly 6974,

    Vor Jahren ich war damals noch minderjährig, gab es einen ähnlichen Streitfall. Es wurde ein relativ hoher Unkostenbeitrag für das Mittagessen aus der Stadtküche verlangt, obwohl ich fast nie gegessen habe. Übrigens aus dem gleichen Grund wie Du, ich fand das absolut ungenießbar!
    Erst ist es mit dem Heim eine zeitlang um die Kosten hin - und her gegangen, dann hat meine Mutter 2 Briefe mit dem gleichen Inhalt geschrieben, nämlich, daß sie es nicht einsieht für etwas zu zahlen, das ich praktisch nicht in Anspruch nehme.
    Das hat sie etwas diplomatischer sowohl an das Staatsministerium für Familie und Sozialordnung, als auch an den Peditionsausschuß im Bayerischen Landtag geschrieben. Das ist eine Art Einspruchs - und Beschwerdestelle, die jede Landesregierung hat.
    Und siehe da es ging dann ohne zahlen. Der Fall ist vergleichbar, weil es um die Übertragung von Leistungen und Geldwerten geht und wie Du richtig sagst, kannst Du nicht gezwungen werden das zu nehmen.

    Gruß

    Surfer


  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Rolly 6974,

    Vor Jahren ich war damals noch minderjährig, gab es einen ähnlichen Streitfall. Es wurde ein relativ hoher Unkostenbeitrag für das Mittagessen aus der Stadtküche verlangt, obwohl ich fast nie gegessen habe. Übrigens aus dem gleichen Grund wie Du, ich fand das absolut ungenießbar!
    Erst ist es mit dem Heim eine zeitlang um die Kosten hin - und her gegangen, dann hat meine Mutter 2 Briefe mit dem gleichen Inhalt geschrieben, nämlich, daß sie es nicht einsieht für etwas zu zahlen, das ich praktisch nicht in Anspruch nehme.
    Das hat sie etwas diplomatischer sowohl an das Staatsministerium für Familie und Sozialordnung, als auch an den Peditionsausschuß im Bayerischen Landtag geschrieben. Das ist eine Art Einspruchs - und Beschwerdestelle, die jede Landesregierung hat.
    Und siehe da es ging dann ohne zahlen. Der Fall ist vergleichbar, weil es um die Übertragung von Leistungen und Geldwerten geht und wie Du richtig sagst, kannst Du nicht gezwungen werden das zu nehmen.

    Gruß

    Hallo Surfer,

    ist denn das nicht verbrauchte Geld an deine Mutter ausbezahlt worden
    oder wurde es dann vom S.A. einbehalten?

    In meiner D´dorfer Nachbarschaft lebte eine junge Frau mit ihrem Herzkranken
    Kleinkind, das öfter mal ins Krankenhaus musste.

    Damals hat das Sozialamt das Geld für die Kleine genau um das Geld, welches man fürs Essen berechnete, strikt gekürzt.

    Da half auch kein Widerspruch und damals gab es noch keine Tafeln.
    Es grüßt freundlich
    Tari

    Surfer



  • Rolly7469 hat geschrieben:
    Wenn mir das Essen in der Behindertenwerkstatt nicht schmeckt oder ich wo anders Essen möchte zum Beispiel, später zuhause, oder mit geht es den Tag nicht so gut, habe ich dann Anspruch auf das Geld, was die Einrichtung vom Sozialamt abrechnet mir auszahlen zu lassen.
    Mit freundlichen Grüßen


    Hallo rolly,

    wenn nicht nur du dieses Essen absolut nicht herunter bekommst, kannst du dich-oder deine Eltern tun das für dich,-an den Oberbürgermeister oder Bürgermeister Eurer Stadt/ Gemeinde wenden.
    Wenn viele das Mittagessen beanstanden, kann man in diesem Brief Unterschriften sammeln.
    Dann wird dieser Sache "von Amts wegen" nachgegangen.

    Wenn man schon arbeitet, hat man auch Anspruch auf ein gutes,gesundes und schmackhaftes Essen. Das muss nicht unbedingt teuer sein!
    Ich kann den Leuten in dieser Küche gern mit einigen Rezepten aushelfen! *g* 😉

    Freundlich grüßt Tari

  • so ist das eben, surfer:
    man muss eben nur wissen, w i e man es macht! Kluge Mutter! sie hat meinen vollen Respekt.


    Gruß von Tari 😉
  • Tari hat geschrieben:
    ....Ich kann den Leuten in dieser Küche gern mit einigen Rezepten aushelfen! *g*

    Meinst du nicht, dass die selbst gut kochen können? 😢
  • Hallo Leute,

    Das Geld ist meiner Mutter nicht ausbezahlt worden, sie mußte nur nix zahlen und wenn es zufällig mal einigermaßen ging konnte ich so essen. Auch ohne, daß dann meiner Mutter was abgezogen wurde.
    Das war allerdings in den späten 70er oder frühen 80er Jahren und ich weiß nicht wie das jetzt aussieht.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo,

    lasse dir von der Werkstatt bestätigen, das du das kostenlose Essen nicht in Anspruch nimmst und reiche diese Bestätigung bei deinem zuständigen Sozialamt ein. Die monatliche Summe bekommst du dann beim SGB XII mit ausgezahlt. Habe ich bei meinem Sohn auch gemacht undd funktioniert.

    Gruß

    ritl 😆
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