Finanzierung vom betreuten Wohnen in einer WG durch die ARGE, in einen anderen Bundesland

Hallo Liebe User,

geplant ist, das ich ein bertreutes Wohnen in einer WG in Stuttgart gehe. Da dies aber ein besonderer Fall ist, so konnte man mir von der Einrichtung nicht sagen, ob die ARGE Stuttgart die kosten dafür übernehmen würde, da ich selbst ja in Nordrhein-Westfahlen gemeldet bin.

Da dieses betreute Wohnen jedoch dann einen Wohnsitz darstellen würde, so sollte es eigentlich funktionieren. Zumal wenn auch mitlerweile verfallen, eine Umzugsgenehmigung für den Umzug nach Stuttgart vorliegt.

Es wäre von daher sehr lieb, wenn die Redaktion eine Anfrage an ihre Rechtsexperten stellen würde.

Für eure Bemühungen, bedanke ich mich schon im Voraus.

Antworten

  • Lieber Pascal

    Vielleicht kannst du an dieser Stelle nochmals beschreiben, was an dieser Situation speziell ist. Dann ist es einfacher für den Fachexperten, die Lage zu analysieren und dir eine befriedigende Antwort zu geben.

    Danke und liebe Grüsse
  • Der spezielle Fall ist der, da ich in Baden-Württemberg und speziell in Stuttgart keinen Wohnsitz habe.
  • Ohne Hörgeräte würde ich keinen Umzug arrangieren.
    Warum nicht erstmal das zu Ende machen bevor der nächste Schritt getan wird???

    LG Keana


  • Guten Abend Ondata,

    von wem ist der Umzug bewilligt worden ( Träger, Einrichtung )? Sind an den Umzug durch den Träger Bedingungen verbunden für dich ( z.B. Job - Arbeitsvermittlung) ? Dann musst du eine schriftliche Zusage / Bescheid erhalten haben dazu, welcher §§ sind dort genannt zu der Entscheidung ? So kann ich schauen und sagen was dir dann in BaWü an Leistungen zusteht etc. So ist deine Frage leider nicht zu beantworten. Es spielen zu viele Faktoren eine Rolle dazu, Sorry. Mfg Lyn 😉
  • Wäre halt die Frage, ob die ARGE überhaupt für das betreute Wohnen zuständig ist, oder ob es dafür einen anderen Kostenträger giebt.
  • Lieber Ondata,
    wir haben deine Frage an eine Rechtsexpertin weitergeleitet.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion

  • hallo ondata,

    also, so ganz klar ist mir dein fall auch nicht.
    vorerst aber mal so viel:
    betreutes wohnen ist in der regel eine leistung der eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 sgb 12, und zuständig ist der sozialhilfeträger.
    die arge ist für betreutes wohnen nicht zuständig.

    die frage ist, ob die arge für dich zuständig ist - d.h. erhältst du momentan leistungen nach dem sgb 2, also bist du erwerbsfähig und bekommst alg 2 ? dann solltest du, wen du wirklich ins betreute wohnen willst, zunächst gut abklären, wer die kosten trägt. der umzug nach bawü ist dabei nicht das problem, schon eher wer überhaupt die kosten trägt. wie gesagt in der regel sozialhilfeträger (das ist nicht die arge !!! - in bayern ist es der bezirk), aber da müssen natürlich die voraussetzungen für betreutes wohnen bei dir vorliegen. einfach so umziehen geht natürlich nicht. die arge finanziert im übrigen bei erwerbsfähigen grundsätzlich auch nur eine unterkunft (also dach über dem kopf, aber keine betreuung etc.).

    solltest du jetzt von der arge sozialgeld gemäß § 28 sgb 2 bekommen, weil du mit einem erwerbsfähigen menschen in einer bedarfsgemeinschaft wohnst, selber aber nicht erwerbsfähig bist, ist es etwas anderes. dann bist du nur wegen der bg bei der arge - für dich alleine wäre sie gar nicht zuständig.

    gruß einstweilen
    reichel



  • Dann wäre also der nächste Schritt, den Kostenträger für betreutes Wohnen in Stuttgart zu ermitteln.

    Jedoch stellt sich dann die Frage, ob dies überhaupt genehmigt wird, weil sich die Frage für den Kostenträger stellen wird, warum sie jemanden der gar nicht in der Region wohnt, so was finanzieren soll.
  • hallo ondata,

    ein kleiner tipp für den kostenträger und auch für dich.
    als begründung kannst du angeben das du endlich versuchen möchtest ein eigenes leben zu führen und auf deinen eigenen beinen stehen willst. des weiteren kannst du angeben das du in dieser region bessere chancen auf eine ausbildung oder job hast als bei euch. das durch deine jetzigen wohnsituation, ein für dich sehr großer emotionaller druck entstanden ist der dich psychisch angreift.
    was vielleicht auch möglich wäre zur angabe bei den kostenträgern das dort vielleicht eine bessere medizinische versorgung für deine krankheitsgeschichte besteht. suche deshalb nach guten fachärzten um namen zu benennen.
    jedenfalls darst du nie sagen das du nur dorthin willst weil es dir da besser gefällt.

    am wichtigsten ist, das du jetzt schon die fühler nach einer lehrstelle oder einem job auszustreckst damit sie sehen das es in deinem neuem wohnort damit besser aussieht, bedeutet bewerbungen schreiben und absenden.

    jedenfalls darfst du aber nicht vergessen was du in dem anderm thraed geschrieben hast, kümmere dich um dein hörgerät, es geht um deine zukunft. wir können dir nur tipps geben, handeln musst du allein.

    suche dir auf jedenfall jemanden zur unterstützung, entweder vom behindertenverband oder wenn du einen guten berater bei der arge hast diesen.

    ich hoffe die kleinen tipps bringen dich etwas weiter.

    lg ralle
  • Das ist halt benau die Frage, wer für sowas zuständig ist. Ich merke schon, das es sehr schwierig ist, weil ich mich auf diesem Gebiet überhaupt nich auskenne. Ich weiß ja nicht, ob für sowas ein Betreuer ganz gut wäre, der mit solchen Sachen vertraut ist.
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