Bekomme ich Krankengeldzuschuß von meinem Arbeitgeber
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Antworten
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Hi Tina
"Krankengeldzuschuß" sowas gibt es eigentlich nicht, vielleicht meinst du was anderes.
Letztendlich besteht für 42 Tage (6 Wochen) Lohnfortzahlung, d.h solange bekommst du dein normales volles Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld - das sind so ca 70% des Netto Gehalts. Während des Krankengeldbezugs zahlt der Arbeitgeber nichts mehr.
Nachrechnen kannst du hier:
https://www.tk.de/tk/krankengeld/arbeitnehmer/krankengeldrechner/132394
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Hallo erst mal Danke für diese Antwort ich habe aber im Internet gelesen
wenn mann mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist werde ich Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Da ich im öffentl.Dienst bin, habe ich Anspruch auf Krankeneldzuschuss...
Gruß
Tina
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upps
öffentlicher Dienst - ja da ist vieles etwas anderst. Aber da kenne ich mich gar nicht aus bzw müßte alles ergooglen.
Gruß
Klau
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Guten Morgen Tina,
willkommen im Forum bei uns alle. 😉
Nun zu deiner Frage, - Krank ist nicht gleich krank - von daher reichen die Angaben nicht aus. Ist es eine normale Erkrankung, eine chronische die dich mehr als 1 mal erkranken lässt im Jahr, ist es eine BK = Berufserkrankung, AU = Arbeitsunfall.
Denn in den ersten 6 Wochen zu einer Erkrankung ist alles gleich, nur nach den 6 Wochen der Lohnfortzahlung durch die KK = Krankenkasse gibt es geringfügige Unterschiede dazu. Einer wäre in der Berechnung Gesetzlich oder privat versichert, dann hier ein Beispiel bei privat Versicherung;
z.B.
Der Krankengeldzuschuss wird gezahlt für Zeiträume, für die dem Beschäftigten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundesversorgungsgesetz zustehen oder – wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versichert ist – zu stünden. Die Zahlung des Krankengeldzuschusses ist, wie sich schon aus dem Namen ergibt, streng an die Zahlung von Krankengeld bzw. an die Fiktion eines zu zahlenden Krankengelds gekoppelt.
Das Nettokrankengeld bemisst sich bei privat kranken versicherten Angestellten, die mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben, nach dem Höchstsatz, der bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stünde (Beitragsbemessungsgrenze).
Beispiel:
Nettoentgelt des freiwillig Versicherten (täglich) 80,00 €
Höchstkrankengeld in der GKV (Netto) – fiktiv - 71,00 €
Differenz (Krankengeldzuschuss vom AG) 9,00 €
Nur dieser Betrag in Höhe von 9,00 EUR würde vom AG gezahlt werden. Der Rest ist zur Absicherung des Status quo selbst zu versichern.
Und so ist krank nicht gleich krank, liebe Tina. Wenn nicht an die KK wenden, das Gespräch suchen, da mir die Konditionen der privaten Versicherung ( wenn der Fall ist bei dir) nicht bekannt sind kann ich mich dazu auch nicht äußern, Wünsche gute Besserung ! - Mfg Lyn 😉
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