Wohnen / Eigentum/ Darlehen *jetzt wird es kompliziert*

Meine Tante hat Anteile an einem Drei-Familien-Haus.
33% meine Tante (um die es hier ja geht)
54% meine Eltern
13% mein Onkel

Das Darlehen läuft noch mit einem Restbetrag über einige Jahre. Monatlicher Abtrag für meine Tante liegt bei rund 300 Euro im Monat. Da sie nicht alleine leben kann, ist die vorher mit meiner Oma gemeinsam genutzte Wohnung nun leer. Da sie im Darlehensvertrag jedoch mit drin steht, muss sie auf jeden Fall weiterhin zahlen.
Jetzt lebt sie ja in meinem alten Kinderzimmer in der Wohnung meiner Eltern. Klar, sie muss nun Kostgeld zahlen, weil Einkäufe etc. von Lebensmittel und so tätigen meine Eltern und es wird ja auch alles zusammen genutzt.
Aber welche Möglichkeiten gibt es für die Zukunft? Das Gericht fragt nun natürlich, wie es weiterhin mit der Zahlung des Darlehens laufen wird. DIe Wohnung kann nicht "Fremdvermietet" werden, da sie erstens zur zeit in einem desolaten Zustand ist und zudem über keine eigenen Zähler verfügt, bzw. diese auch aufgrund von Leitungsführungen etc. auch nicht nachgerüstet werden können. Zudem ist meine Tante prozentual auch an den Kosten für Instanthaltung beteiligt- was zum Beispiel im Laufe der nächsten 12 Monate ein neues Dach etc. bedeutet, was ja nicht gerade gering ist.

Nun überlegen wir, ob wir uns schweren Herzens räumlich verkleinern und in die Wohnung einziehen. Voran stünde die Renovierung, bzw. Sanierung mit geschätzen 10.000 Euro. Wir würden die Kosten übernehmen und dann in Zukunft auch die Kosten für das anteilige Darlehen tragen und auch ihren Anteil an den Unterhaltskosten für das Haus übernehmen.

Wie kann man so etwas am besten regeln, bzw. umsetzen? Uns geht es hauptsächlich darum, sie erstmal von den Kosten etwas freizumachen. Sie bekommt rund 900 Euro Rente zzgl. 430 Euro Pflegegeld. Und sie trägt momentan die anteiligen 33% des Hauses, hat aber nur ein Zimmer (ca. 18 qm) für sich.
Dann gleich noch schnell eine Frage hinterher: wieviel Kostgeld dürfen meine Eltern überhaupt abrechnen?

Ist hier echt etwas doof, keiner kann einem Auskunft geben, jeder verweist auf jemand anderes und am Ende ist man genauso schlau wie vorher. Es kommen immer nur neue Schreiben vom Gericht und auch wenn man dort nachfragen möchte, ist derjenige der sich auskennt ausgerechnet dann immer nicht zu sprechen. 😕

Antworten

  • Hallo Julia,

    ich frage morgen in der Redaktionskonferenz gerne mal nach, ob unsere Fachexperten für Recht da Rat wüssten.

    Vielleicht kennt sich aber auch ein/e UserIn damit aus 😀

    In jedem Fall, lass den Kopf nicht hängen! Kommt Zeit, kommt Rat 😉
  • hallo julia,

    vielleicht könntet es ihr ja so probieren das ihr das dahrlehnen umschulden lasst sowie um die benötigte summa aufstockt falls dein onkel zustimmen würde.
    für deine tante können ja deine eltern entscheiden wie du in dem anderem thrad geschrieben hast. du hastja geschrieben das ihr darüber nachgedacht habt.
    wäre sicherlich die beste möglichkeit um es zu erhalten.

    damit könntet ihr den onkel auszahlen und die tante bekommt ein lebenslanges wohnrecht zugestanden.

    wie gesagt mit ihm reden und dann vielleicht auch mit der bank wenn ihr der meinung seid das dieses für euch finaziell machbar sein. falls du arbeit hast köntest du dich auch beteiligen und dir damit eine kleine wohnung ausbauen.

    jedenfalls würde dieses viele zur zeit wiederspürchliche dinge lösen.
    ansonsten solltet ihr versuchen es zu verkaufen wenn ihr nicht dort wohnen wollt und auch kein anderer. denn ein lehrstehendes haus verliert an wert da es durch das unbewohnt sein auskühlt und nach und nach kaputt geht.

    wegen deiner anderen frage zu dem kostgeld und der miete sozusagen, könnt ihr einen richtigen untervermietvertrag machen mit der tante und dann entsprechen der m² eine miete samt nebenkosten stellen, so beteiligt sich deine tante offizell an den kosten die entstehen und ihre rente ist ja zum teil auch dafür gedacht. wegen der kosten für die verpflegung, rechnet es durch was es im monat kostet sie zu verpflegen mit allem was sie brauch.

    lg ralle

  • Also ich wäre dafür gerade wenn es um die Bank geht das sich
    das ein Vertragsrechler anschaut ist besser wegen der Bank.
    Der kann die Verträge besser durchleuchten und auch entscheiden ob ihr euch
    dafür lieber einen Anwalt holt und das mit dem zusammen macht.
    Damit ihr von der Bank nicht über den Tisch gezogen werdet.
    Ich hätte eine Adresse wenn du die Brauchst weil es nicht viele Seriöse gibt.

    Herbi
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihre Fragen.

    1. Darlehensvertrag-Schuldübernahme
    Zunächst einige Ausführungen zu ihrer Frage, bezüglich des Darlehensvertrags. Zu beachten ist, dass uns die von Ihnen erwähnten Unterlagen, wie z.B. der Darlehensvertrag oder die Schreiben vom Gericht nicht vorliegen, wodurch wir keine konkreten Aussagen hinsichtlich des Inhalts oder der Anforderungen des Gerichts machen können. Wir weisen sie darauf hin, dass eventuelle Fristen in den Schreiben des Gerichts von Ihnen zu beachten sind und Sie sich gegebenenfalls diesbezüglich juristisch beraten lassen sollten.

    Ihren Ausführungen war zu entnehmen, dass es sich um ein Darlehen handelt, welches Ihre Tante mit Ihren Eltern und Ihrem Onkel gemeinsam aufgenommen hat.
    Der Darlehensvertrag gem. § 488 Abs. 1 BGB kann grundsätzlich auf verschiedene Weise beendet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit einer Kündigung des Darlehens.

    Sie haben angegeben, dass sie sich vorstellen könnten in die Wohnung Ihrer Tante einzuziehen, diese zu renovieren, ferner in Zukunft die Kosten für das anteilige Darlehen zu tragen und auch ihren Anteil an den Unterhaltskosten für das Haus zu übernehmen.

    Was die finanzielle Entlastung Ihrer Tante betrifft, so ist es Ihnen natürlich möglich die Darlehensraten Ihrer Tante zu übernehmen.
    Das Gesetz sieht dabei die Möglichkeit der Schuldübernahme gemäß § 414 BGB vor. Danach kann „eine Schuld von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt.“ Erforderlich ist dabei allerdings auch die Zustimmung des Darlehensgebers.

    Sollte dies eine Möglichkeit für sie darstellen, so sieht das Gesetz grundsätzlich eine formfreie Schuldübernahme vor. Allerdings ist die für die Begründung einer Verpflichtung bestehende Formvorschrift auch für den Schuldbeitritt zu berücksichtigen (Palandt, Überbl. v § 414 Rn 3). Zu klären wäre somit, in welcher Form Ihre Tante und Eltern den Darlehensvertrag abgeschlossen haben.

    Zudem ist im Rahmen der Prüfung des Formerfordernisses für die Schuldübernahme zu berücksichtigen, ob Sie Verbraucherin iSd. § 13 BGB sind. Gemäß § 13 BGB ist jede natürliche Person Verbraucher, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Würde dies für sie zutreffen, so ist folgendes zu beachten:
    Der Schuldbeitritt eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag bedarf der Form des § 492 BGB, gleichgültig ob es sich um ein Verbraucherdarlehen oder um einen gewerblichen Kredit handelt (Palandt, Überbl. v § 414 BGB Rn. 3). Nach § 492 I 1 BGB sind Verbraucherdarlehensverträge, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen.

    Nach unserem Verständnis hat Ihre Tante „Anteile in Höhe von 33%“ an dem Haus und ist somit Miteigentümerin. Allerdings wurde nicht deutlich, ob sie auch die „Anteile“ übernehmen und somit zur Miteigentümerin werden wollen. Dafür wäre eine Eigentumsübertragung gemäß §§ 873, 925 BGB mit Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich, die notariell beurkundet werden müsste.
    Hinsichtlich der bereits gezahlten Raten müssten sie eine weitere Regelung treffen, die Ihren und den Bedürfnissen Ihrer Tante gerecht wird.

    2. Kostgeld

    Kostgeld bezeichnet ein Entgelt für die Verköstigung, wie zum Beispiel Mahlzeiten, Wohn- und Wäschekosten, einer Person.

    Hinsichtlich der Höhe der Kostgeldzahlung, die Ihre Eltern von Ihrer Tante verlangen können gibt es keine festen Regelungen, an welche man sich bei der Berechnung orientieren könnte. Dies ist immer von der einzelnen Situation, wie z.B. dem Einkommen der Person oder dem Verbrauch abhängig. Auch werden dabei oft sehr unterschiedliche Posten mit einberechnet. So werden teilweise z.B. nur Lebensmittel in anderen Fällen auch Strom, Wasser etc. berechnet.
    Dies richtet sich danach, welchen Zweck diese Zahlung haben soll. So verlangen einige Eltern eine Kostgeldzahlung von ihren Kindern, wenn diese während der Ausbildung bei ihnen wohnen, um diese daran zu gewöhnen, dass solche Kosten auch später auf sie zukommen. Dabei wird oft nicht der exakt der anteilige Verbrauch berechnet.
    Auch wird dabei manchmal einbezogen, wie viel sich jemand z.B. am Haushalt beteiligt.

    Insoweit müssten Ihre Eltern berechnen inwieweit Ihre Tante Lebensmittel etc benötigt.

    Beste Grüße
    Florian Teßmer - JANSSEN + MALUGA LEGAL
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